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Der Organisationseinheit Qualitätsentwicklungs, Planungs- und Koordinationstelle des öffentlichen Gesundheitsdienstes (OE QPK) werden laut § 1 GDG folgende Aufgaben zugeordnet:

  • Gesundheits- und Sozialberichterstattung
  • Sozialindikative Gesundheitsplanung
  • Koordination, Planung und Steuerung der psychiatrischen Versorgung und der Suchthilfe
  • Initiierung und Koordination von Maßnahmen der Gesundheitsförderung sowie Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
  • Erarbeitung und Weiterentwicklung fachlicher Standards zur Sicherung von Qualität und Nachhaltigkeit der Leistungen des Gesundheitssystems, soweit es dem öffentlichen Gesundheitsdienst obliegt.

Es handelt es sich bei den Aufgabenstellungen der OE QPK im Rahmen des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Wesentlichen um planende und koordinierende Arbeitsweisen, die auf die Entwicklung von fachlichen Zielvorstellungen für die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung und deren Weiterentwicklung auf der Grundlage der Gesundheits- und Sozialberichterstattung ausgerichtet sind. Dazu gehören laut GDG § 6 „insbesondere das Aufzeigen von Schwachstellen und Problemfeldern in der gesundheitlichen und sozialen Versorgung sowie die Definition von Schnittstellen einschließlich des Koordinierungs- und Vernetzungsbedarfs zwischen den verschiedenen Handlungsträgern und Planungsbereichen“.

Auf den Erkenntnissen einer integrierten Gesundheits- und Sozialberichterstattung aufbauend nimmt der Aufgabenbereich bezirkliche Gesundheitsförderung und Prävention in der OE QPK einen zentralen Stellenwert ein, der nach § 7 GDG insbesondere durch „Sicherstellung des Zusammenwirkens der im Bereich der Gesundheitsförderung tätigen Institutionen, Träger und Körperschaften, durch die Initiierung, Unterstützung, Förderung, Auswertung und Bewertung kommunaler und regionaler gesundheitsfördernder Aktivitäten sowie von Selbsthilfegruppen und durch die Durchführung von Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention“ wahrgenommen wird.