Das Bebauungsplanverfahren

Auf dieser Seite wird Ihnen das Verfahren vorgestellt, das ein Bebauungsplan durchlaufen muss, um rechtsverbindlich zu werden.

Umweltprüfung und Umweltbericht
Wesent­li­che Verfah­rens­schritte
Umsetzung des Verfahrens im Bezirk Treptow-Köpenick

Ein aufgeklapptes Gesetzesbuch. Darüber schweben Paragraphen.

Das Verfahren

Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans ist im Baugesetzbuch (BauGB) detailiert festgelegt. Im Land Berlin kommen zu diesen Vorschriften noch Regelungen durch das Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) und das Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) hinzu.

Einen Anspruch auf die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens sieht das BauGB nicht vor, es erlaubt auch keine Verträge hierüber. Entscheidend ist allein die städtebauliche Erforderlichkeit.

Der gesetzliche Auftrag lautet, alle Belange, die für Entscheidungen im Plangebiet von Bedeutung sein könnten, zu sammeln, zu bewerten und gerecht abzuwägen. Dies gilt sowohl für die öffentlichen Belange als auch für die privaten Belange. Darüber hinaus ist die Betroffenheit der Umwelt in einem Umweltbericht zu ermitteln.

Neben den normalen Bebauungsplanverfahren können Bebauungspläne auch in sogenannten “vereinfachten” und in “beschleunigten” Verfahren durchgeführt werden. Hierzu müssen sie aber die in § 13 BauGB bzw. § 13a BauGB definierten Anforderungen erfüllen. In diesen Fällen gelten insbesondere hinsichtlich der frühzeitigen Beteiligungsphase und des Umweltberichts im Einzelfall abweichende Regelungen.

Umwelt­prü­fung und Umwelt­be­richt

Speziell für die Belange des Umwelt­schut­zes ist bei vielen Planungen eine Umwelt­prü­fung durch­zu­füh­ren. Hierbei werden die voraus­sicht­lich erheb­li­chen Umwelt­aus­wir­kun­gen ermittelt, in einem Umwelt­be­richt beschrie­ben und bewertet.

Dabei legt die Gemeinde für jeden Bauleit­plan im Einzelnen fest, in welchem Umfang und Detail­lie­rungs­grad die Ermittlung der Belange erfor­der­lich ist. Das Ergebnis der Umwelt­prü­fung ist bei der Abwägung zu berück­sich­ti­gen. Der Umwelt­be­richt wird geson­der­ter Bestand­teil der Begründung zum Bauleit­plan.

Keine Umwelt­prü­fung wird notwendig,

  • bei Änderungen oder Ergän­zun­gen von Bebau­ungs­plä­nen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren,
  • bei Aufstel­lung eines Bebau­ungs­plans innerhalb eines bereits im Zusam­men­hang bebauten Ortsteils, sofern die dort vorhan­de­nen Maßstäbe nicht wesentlich überschrit­ten werden,
  • Bei Bebau­ungs­plä­nen der Innen­ent­wick­lung, wenn die überbau­bare Fläche weniger als 20.000 m² beträgt.

Dies gilt jedoch nicht bei Vorhaben, für die eine Umwelt­­ver­träg­­lich­keits­­prü­fung notwendig ist und bei Beein­träch­ti­gung von Schutz­ge­bie­ten nach Bundes­na­tur­schutz­ge­setz (BNatschG).

Wesent­li­che Verfah­rens­schritte

Das Bebauungsplanverfahren gliedert sich in einzelne Phasen bzw. Bausteine:

  1. Verfahrenseröffnung durch das Bezirksamt (Aufstellungsbeschluss) und erste Festlegung von Planungs­zie­len
  2. Erarbeiten eines Planent­wur­fes, Bestands­auf­nahme, Analyse des Bestandes, Planung
  3. frühzeitige Beteiligungsphase mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden
  4. reguläre Beteiligungsphase mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden
  5. Abwägungsbeschluss durch die Bezirksverordnetenversammlung
  6. Rechtsprüfung durch die zuständige Senatsverwaltung
  7. Festsetzung der Rechtsverordnung durch das Bezirksamt

Schwerpunkt des Verfahrens bilden die beiden Beteiligungsstufen mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden (und den sogenannten “Trägern öffentlicher Belange”).

Dabei dient die erste, frühzeitige Beteiligungsstufe dem Kennenlernen der Planungsanforderungen und die zweite eher der Überprüfung eines konkreten Planungsvorschlags durch die kritische Öffentlichkeit. In den sogenannten beschleunigten und vereinfachten Verfahren gelten insbesondere hinsichtlich der frühzeitigen Beteiligungsphase und des Umweltberichts im Einzelfall abweichende Regelungen.

Umsetzung des Verfahrens im Bezirk Treptow-Köpenick

Die im Rahmen eines Bebaungsplanverfahrens anfallenden Aufgaben umfassen nicht nur die verfahrenstechische Abwicklung sondern auch räumlich-funktionale Analysen, städtebauliche und planungsrechtliche Entwurfsarbeiten, die Einbindung von Fachverwaltungen und der Öffentlichkeit sowie die Auswertung und Koordination sämtlicher Arbeitsprozesse.

In Bezirk Treptow-Köpenick wird dies koordiniert und durchgeführt von der Arbeitsgruppe “Verbindliche Bauleitplanung” des Fachbereichs Stadtplanung. Dabei ist der Ablauf idealtypisch folgendermaßen:

  • Phase “Aufstellung”: Die Entscheidung, einen Bebauungsplan aufzustellen, trifft in Treptow-Köpenick das Bezirksamt, also das Gremium der Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte unter Leitung des Bezirksbürgermeisters. Der Beschluss wird im Amtsblatt bekanntgemacht und öffentlich in der Behörde ausgehängt.
  • Phase “Frühzeitige Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange (TÖB)”: Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB angeschrieben und um Sachinformationen und Hinweise, insbesondere im Hinblick auf Umweltaspekte gebeten.
  • Phase “Frühzei­tige Betei­li­gung der Öffent­lich­keit”: Die Öffentlichkeit wird entweder gleichzeitig oder kurz nach der TÖB durch Bekanntmachungen in der Tagespresse und durch Aushänge im Bezirksamt nach § 3 Abs. 1 BauGB um eine erste Mitwirkung gebeten. Es gibt eine frühzei­tige Unter­rich­tung über die Planung, ihre Ziele und Zwecke innerhalb einer öffent­li­chen Veran­stal­tung mit anschlie­ßen­der Möglich­keit zur Diskussion oder als Darlegung im Amtsblatt mit anschlie­ßen­der öffent­li­cher Auslegung.
  • Phase “Umweltprüfung”: Die Durchführung der Umwelt­prü­fung (§ 2 Abs. 4 BauGB) findet parallel zu den o.g. Verfahrensschritten statt. Es folgt das Erstellen einer Begründung zur Planung mit Umwelt­be­richt “( 2 a BauGB)“https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__2a.html, die Überar­bei­tung der Planung. Stellung­nah­men und Äußerungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden werden bearbeitet und ggf. bei der Planung berück­sich­tigt.
  • Phase “reguläre Beteiligung”: Nach Auswertung der ersten Hinweise setzt eine Phase zur Konkretisierung der Planung ein. Die überarbeiteten Planunterlagen werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme übergeben. Nach deren Rückäußerung wird der Planentwurf vom Fachbereich Vermessung erstellt.
    Mit diesem Planentwurf erfolgt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die in der Tagespresse, in Aushängen des Bezirksamts und im Amtsblatt bekanntgemacht wird. In bestimmten Fällen werden zu diesem Anlass auch die betroffenen Behörden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut beteiligt. Jeweils nach Abschluss der Beteiligungsschritte werden die Anregungen ausgewertet, Sachverhalte nachgeprüft, ergänzende Gutachten angefertigt und in Folge oftmals auch der Planentwurf verändert. Ändert sich der Plan wesentlich, wiederholt sich auch die öffentliche Auslegung.
  • Phase “Abwägung”: Sobald keine Änderungen mehr erforderlich sind, wird das Auswertungsergebnis zunächst dem Bezirksamt, danach der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin (BVV) zur Beschlussfassung vorgelegt. Sie entscheiden letztlich über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und über die Berücksichtigung oder Zurückweisung von vorgebrachten Argumenten.
  • Phase “Rechtsprüfung”: Der Bebauungsplan mit all seinen Bestandteilen und allen Verfahrensunterlagen wird nach dem Beschluss durch die politischen Gremien des Bezirks der Senatsverwaltung für Stadtenwicklung und Wohnen zur Rechtsprüfung vorgelegt. Diese hat nun zwei Monate Zeit, um das ordnungsgemäße Zustandekommen des Bebauungsplans zu überprüfen.
  • Phase “Festsetzung”: Nach positiver Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen setzt das Bezirksamt die Rechtsverordnung fest und veröffentlicht sie im Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin. Hiermit wird der Bebauungsplan rechtskräftig.

Einsehen können Sie den Plan dann im Fachbereich Vermessung oder im Fachbereich Stadtplanung.