Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen

Allgemeine Informationen:

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die Bestätigung der baulichen Abgeschlossenheit von Wohnungen und anderen nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen als Voraussetzung zur Schaffung von Einzeleigentum (Vorleistung für das Grundbuchamt).

Unterlagen:

Die folgenden Unterlagen sind erforderlich:

  • aktueller Grundbuchauszug
  • Lageplan mit Eintragung aller Gebäude und baulichen Anlagen
  • Grundrisse, Ansichten, Schnitt (Aufteilungsplan)

Gebühren:

Die Gebühren für die Abgeschlossenheit regelt die Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Bauwesen (BauGebO).

Rechtliche Grundlagen:

Wohnungseigentumsgesetz (WEG)