Hinweise zu den Bearbeitungszeiten

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass eine fristgerechte Bearbeitung von Anträgen und Verfahren nicht in jedem Fall gewährleistet werden kann.

Erteilung von Genehmigungen durch Fristablauf

Es ist daher auch nicht auszuschließen, dass zum Beispiel erhaltungsrechtliche Genehmigungen nach §§ 172, 173 BauGB oder sanierungsrechtliche Genehmigungen nach §§ 144, 145 BauGB und Baugenehmigungen nach der Bauordnung Berlin in Folge der Auswirkungen des Pandemiefalls durch Fristablauf erteilt werden, obwohl eine Versagung erteilt oder eine Genehmigung mit Nebenbestimmungen versehen werden müsste.

Rücknahmen möglich

Solche rechtswidrigen Genehmigungen können wieder zurückgenommen werden. Im Falle der Rücknahme werden Vermögensnachteile des Betroffenen grundsätzlich nur erstattet, wenn er auf den Bestand der Genehmigung vertrauen durfte, soweit sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse schutzwürdig ist.

Vorab Informationen einholen

In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen daher dringend, sich vor Ausnutzung der fiktiv erteilten Genehmigungen – zum Beispiel vor Beginn von Baumaßnahmen – beim Stadtentwicklungsamt zu erkundigen, ob die Genehmigung zurückgenommen wird bzw. sich den Eintritt der Genehmigungsfiktion bescheinigen zu lassen.