Allgemeinverfügung zu Corona-Quarantäne-Maßnahmen in Treptow-Köpenick erlassen

Pressemitteilung vom 30.10.2020

Um noch schneller und unkomplizierter gegen die Verbreitung des Coronavirus vorgehen zu können, hat das Bezirksamt Treptow-Köpenick eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Allgemeinverfügung tritt am 30. Oktober 2020 in Kraft.

Diese gilt für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk Treptow-Köpenick haben oder zuletzt hatten. Betroffene Personen sind:
  • Kontaktpersonen der Kategorie I,
  • Personen, die Erkrankungszeichen zeigen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten, und für die eine Testung angeordnet wurde
  • positiv getestete Personen

Diese Menschen müssen sich ab sofort unverzüglich nach der Mitteilung des Gesundheitsamts oder nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses in Isolation begeben. Betroffene Personen sind zur sofortigen Isolation verpflichtet.

Eine Quarantäne muss nicht mehr im Einzelfall vom Gesundheitsamt angeordnet werden, sie tritt automatisch in Kraft, wenn die entsprechenden Kriterien der Allgemeinverfügung erfüllt werden.

  • Allgemeinverfügung zur Quarantäne vom 30. Oktober 2020

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