Zuwendungen für die Kinder- und Jugendarbeit

Pressemitteilung vom 24.05.2019

Ab sofort können für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 Anträge auf Zuwendungen für Projekte der Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII in freier Trägerschaft sowie für die §§ 13.1 und 16 SGB VIII gestellt werden.

Auf den Internetseiten des Jugendamtes finden Sie die Unterlagen für die Einreichung von Anträgen auf Zuwendungen für Projekte der Kinder- und Jugendarbeit nach §§ 11, 13.1 und 16 SGB VIII getrennt für die Jahre 2020 und 2021.

Die Anträge sind vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben einmal im Original bis spätestens zum 19. Juli 2019 (Posteingang) im Jugendamt, Jug ISH 28, Groß-Berliner Damm 154, Zimmer 107, 12489 Berlin (Postanschrift: Jugendamt, Jug ISH 28, Postfach 910240, 12414 Berlin) sowie einmal per E-Mail Projektfoerderung.JUG@ba-tk.berlin.de einzureichen.