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Drucksache - DS/0056/V
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Bauen, Planen, Facility Management
Ihre Anfrage beantwortete ich wie folgt:
Das Stadtplanungsamt hat davon keine Kenntnis.
Die geplanten öffentlichen Bedarfe Grün- und Freifläche (Parkanlage) sowie Bolzplatz im Zuge des Bebauungsplanentwurfs VI-149 (BA-Beschluss 03.11.1992) ließen sich nicht finanzieren. Weitere öffentliche Einrichtungen waren nicht vorgesehen. Die geplante Kita an der Ratiborstraße / Reichenberger Straße ist jedoch errichtet worden.
Durch Bezirksamtsbeschluss vom 10.12.2013 soll das Planverfahren VI-149 umgestellt werden auf ein Verfahren gemäß § 13 a BauGB. Zudem soll gemäß Begründung die vorhandene gewerbliche Nutzung (§ 8 BauNVO) gesichert und weiter entwickelt werden. Die weitere Entwicklung von Grün- und Freiflächen sowie der Kitaflächen kann hierbei ebenso berücksichtigt werden.
Florian Schmidt
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