Private Einrichtungen können von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung als Hochschule staatlich anerkannt werden. Mit der Anerkennung erwirbt die Einrichtung das Recht, die Bezeichnung “Hochschule” zu führen, Hochschulstudiengänge durchzuführen, Hochschulprüfungen abzunehmen und Hochschulgrade wie Bachelor und Master zu verleihen. Die an einer staatlich anerkannten privaten Hochschule erworbenen Abschlüsse verleihen dieselben Berechtigungen wie die von staatlichen Hochschulen vergebenen Abschlüsse.
Die staatliche Anerkennung bietet auch die Grundlage für die Beantragung von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) durch die Studierenden der privaten Hochschulen.