Ausschreibung

Holzstühle in einem Hörsaal

Der erste Landeslehrpreis im Jahr 2026 ist mit insgesamt 60.000 Euro dotiert. Er wird in folgenden Kategorien vergeben:

  • Vermittlung von Grundlagenwissen und -kompetenzen (15.000 Euro)
  • Förderung von Anwendung, Transfer oder Vertiefen von Wissen und Kompetenzen (15.000 Euro)
  • Förderung der selbstständigen Hervorbringung von Wissen und Kompetenzen (15.000 Euro)
  • Studentische Lehre (10.000 Euro)
  • Lehre an privaten Hochschulen (symbolischer Preis)
  • Publikumspreis (5.000 Euro)

Das Preisgeld ist von der Lehrperson an der jeweiligen Hochschule zur Weiterentwicklung der Lehre bzw. im Falle von studentischen Preisträgerinnen und Preisträgern zur Förderung von studentischen Belangen ebenfalls an der jeweiligen Hochschule zu verwenden.

Beteiligen können sich die staatlichen und konfessionellen Berliner Hochschulen sowie die Charité – Universitätsmedizin Berlin mit jeweils bis zu vier Wettbewerbsbeiträgen. Die staatlich anerkannten privaten Hochschulen können je eine Nominierung in der Kategorie „Beste Lehre an privaten Hochschulen“ einreichen und erhalten einen symbolischen Preis.

Direkte Bewerbungen beim Land Berlin sind nicht möglich. Innerhalb der Hochschulen soll die Ausschreibung bekannt gemacht werden. Beiträge von Studierenden und Lehrenden sollen gesammelt und bis zum 31. März 2026 eine hochschulinterne Vorauswahl getroffen werden. Das Vorauswahlverfahren wird von der Hochschule eigenständig festgelegt. Bitte informieren Sie sich an Ihrer jeweiligen Hochschule über das Vorauswahlverfahren.

  • Antragsformular - Berliner Landespreis für exzellente Hochschullehre 2026

    Zur Nominierung ist das seitens der Senatsverwaltung für Wissenschaft bereitgestellte Antragsformular von der für die Lehrveranstaltung verantwortliche Person auszufüllen.

    PDF-Dokument (262.8 kB)

  • Ausschreibung - Berliner Landespreis für exzellente Hochschullehre 2026

    Die Ausschreibung enthält Informationen zu den Preiskategorien, den Auswahlkriterien und zum Auswahlverfahren.

    PDF-Dokument (87.2 kB)

Fragen und Antworten

  • 1. Was, wenn die Lehrveranstaltung bereits zurückliegt und die Lehrperson nicht mehr an der Hochschule tätig ist?

    Entsprechende Beiträge können dennoch eingereicht werden. Das Preisgeld würde an die Hochschule ausgezahlt werden, die die Nominierung einreicht und an der die Lehre stattgefunden hat. Das Preisgeld verleibt dort, auch wenn die Lehrperson die Hochschule wechselt.

  • 2. Wie soll mit Beiträgen von Teams / mehreren Lehrenden umgegangen werden?

    Das Team soll sich auf eine federführende Ansprechperson einigen, die als „Verantwortliche Lehrperson“ in das Antragsformular eingetragen wird und somit für die Senatsverwaltung bei etwaigen Rückfragen die Ansprechperson ist. Über welche Hochschule der Beitrag eingereicht wird, entscheidet das Team oder die federführende Ansprechperson. Das Preisgeld geht dann an die Hochschule, über die der Beitrag eingereicht wurde zur gemeinsamen Bewirtschaftung durch das Team. Wenn das Team dies wünscht, kann das Preisgeld anschließend auch aufgeteilt und von der Hochschule an die Hochschulen der beteiligten Teammitglieder weitergeleitet werden.

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

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