Der erste Landeslehrpreis im Jahr 2026 ist mit insgesamt 60.000 Euro dotiert. Er wird in folgenden Kategorien vergeben:
- Vermittlung von Grundlagenwissen und -kompetenzen (15.000 Euro)
- Förderung von Anwendung, Transfer oder Vertiefen von Wissen und Kompetenzen (15.000 Euro)
- Förderung der selbstständigen Hervorbringung von Wissen und Kompetenzen (15.000 Euro)
- Studentische Lehre (10.000 Euro)
- Lehre an privaten Hochschulen (symbolischer Preis)
- Publikumspreis (5.000 Euro)
Das Preisgeld ist von der Lehrperson an der jeweiligen Hochschule zur Weiterentwicklung der Lehre bzw. im Falle von studentischen Preisträgerinnen und Preisträgern zur Förderung von studentischen Belangen ebenfalls an der jeweiligen Hochschule zu verwenden.
Beteiligen können sich die staatlichen und konfessionellen Berliner Hochschulen sowie die Charité – Universitätsmedizin Berlin mit jeweils bis zu vier Wettbewerbsbeiträgen. Die staatlich anerkannten privaten Hochschulen können je eine Nominierung in der Kategorie „Beste Lehre an privaten Hochschulen“ einreichen und erhalten einen symbolischen Preis.
Direkte Bewerbungen beim Land Berlin sind nicht möglich. Innerhalb der Hochschulen soll die Ausschreibung bekannt gemacht werden. Beiträge von Studierenden und Lehrenden sollen gesammelt und bis zum 31. März 2026 eine hochschulinterne Vorauswahl getroffen werden. Das Vorauswahlverfahren wird von der Hochschule eigenständig festgelegt. Bitte informieren Sie sich an Ihrer jeweiligen Hochschule über das Vorauswahlverfahren.