Gefährdung durch Eichenprozessionsspinner

Der Eichenprozessionsspinner (EPS) stellt vor allem für Beschäftigte ein Risiko dar, die sich regelmäßig im Bereich von Eichenbeständen aufhalten oder dort arbeiten. Für Personen, die berufsbedingt dieser Gefährdung ausgesetzt sind,
müssen Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Hier erhalten Sie mehr Informationen zum Thema.

Sprengstoff

Im Bereich Sprengstoffrecht haben sich unsere Kontaktdaten geändert. Für Ihre Anträge, Anzeigen, Mitteilungen und Nachfragen zu diesem Sachgebiet erreichen Sie uns jetzt unter E-Mail: sprengstoff@lagetsi.berlin.de, Fax: (030) 902 880 – 35 oder Tel: (030) 902 545 – 356. Bitte verwenden Sie ab sofort nur noch diese neuen Kontaktdaten.

  • Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

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  • Antrag auf Genehmigung zum Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen sowie Effekte mit explosionsgefährlichen Stoffen in Film- und Fernsehproduktionsstätten gemäß § 23 Abs. 6 1. SprengV

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  • Antrag auf Genehmigung oder Änderung eines Lagers für explosionsgefährliche Stoffe gemäß § 17 SprengG

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  • Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Befähigungsscheines

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  • Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis für den nichtgewerblichen Bereich

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  • Antrag einer Erlaubnis nach § 7 für den gewerblichen Bereich nach SprengG

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  • Antrag auf Änderung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis für den gewerblichen Bereich

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  • Sprenganzeige nach § 1 bzw. 2 der 3. SprengV

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Explosivstoffe

Referat IV C

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