Gefährdung durch Eichenprozessionsspinner

Der Eichenprozessionsspinner (EPS) stellt vor allem für Beschäftigte ein Risiko dar, die sich regelmäßig im Bereich von Eichenbeständen aufhalten oder dort arbeiten. Für Personen, die berufsbedingt dieser Gefährdung ausgesetzt sind,
müssen Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Hier erhalten Sie mehr Informationen zum Thema.

Ausgangsstoffe für Explosivstoffe

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) ist als Inspektionsbehörde für den Vollzug der seit 1. Februar 2021 geltenden Verordnung (EU) 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe sowie für das national flankierende Gesetz zur Durchführung dieser Verordnung (Ausgangsstoffgesetz) zuständig.

Im Rahmen dieser Zuständigkeit werden Berliner Wirtschaftsteilnehmer, Online-Marktplätze, gewerbliche Verwender aber auch Mitglieder der Allgemeinheit hinsichtlich der Einhaltung dieser Verordnung (EU) 2019/1148 überprüft und sensibilisiert.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im unten verlinkten LAGetSi-Informationsflyer.

Rechtsgrundlagen

  • Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 zuletzt berichtigt durch ABl. L 231 vom 6.9.2019, S. 30 (2019/1148)
  • Ausgangsstoffgesetz – Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I Nr. 59 vom 09.12.2020 S. 2678)

pdf-Dokumente zum Download

Explosivstoffe

Referat IV C

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