Achtung: Betrügerische E-Mails!

Wie wir erfuhren, wurden an verschiedene Berliner Betriebe E-Mails versendet, die scheinbar vom Absender LAGetSi stammen. Darin wird auf eine angebliche Beschwerde im Kontext des Arbeitszeitrechts verwiesen und eine Betriebskontrolle angekündigt. Die Empfänger werden außerdem aufgefordert, bestimmte Unterlagen an eine bestimmte Webadresse zu senden.
Diese oder vergleichbare Nachrichten stammen nicht vom LAGetSi Berlin! Dies ist schon an der Absendermailadresse zu erkennen, die nicht auf lagetsi.berlin.de endet. Auch die Webadresse zum Hochladen der benannten Daten gehört nicht zum LAGetSi. Bitte reagieren Sie nicht auf diese Nachrichten!
Falls Sie mit dem LAGetSi im Mailaustausch sind und sich nun bei einer E-Mail unsicher sind, ob es sich um eine echte oder gefälschte Nachricht handelt, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder über die Ihnen bekannte E-Mail-Adresse mit der Endung lagetsi.berlin.de. Für eventuelle Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung.

Ausgangsstoffe für Explosivstoffe

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) ist als Inspektionsbehörde für den Vollzug der seit 1. Februar 2021 geltenden Verordnung (EU) 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe sowie für das national flankierende Gesetz zur Durchführung dieser Verordnung (Ausgangsstoffgesetz) zuständig.

Im Rahmen dieser Zuständigkeit werden Berliner Wirtschaftsteilnehmer, Online-Marktplätze, gewerbliche Verwender aber auch Mitglieder der Allgemeinheit hinsichtlich der Einhaltung dieser Verordnung (EU) 2019/1148 überprüft und sensibilisiert.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im unten verlinkten LAGetSi-Informationsflyer.

Rechtsgrundlagen

  • Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 zuletzt berichtigt durch ABl. L 231 vom 6.9.2019, S. 30 (2019/1148)
  • Ausgangsstoffgesetz – Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I Nr. 59 vom 09.12.2020 S. 2678)

pdf-Dokumente zum Download

Explosivstoffe

Referat IV C

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montags zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr
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E-Mail nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur!