Ausgangsstoffe für Explosivstoffe

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) ist als Inspektionsbehörde für den Vollzug der seit 1. Februar 2021 geltenden Verordnung (EU) 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe sowie für das national flankierende Gesetz zur Durchführung dieser Verordnung (Ausgangsstoffgesetz) zuständig.

Im Rahmen dieser Zuständigkeit werden Berliner Wirtschaftsteilnehmer, Online-Marktplätze, gewerbliche Verwender aber auch Mitglieder der Allgemeinheit hinsichtlich der Einhaltung dieser Verordnung (EU) 2019/1148 überprüft und sensibilisiert.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im unten verlinkten LAGetSi-Informationsflyer.

Rechtsgrundlagen

  • Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 zuletzt berichtigt durch ABl. L 231 vom 6.9.2019, S. 30 (2019/1148)
  • Ausgangsstoffgesetz – Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I Nr. 59 vom 09.12.2020 S. 2678)

pdf-Dokumente zum Download

Explosivstoffe

Referat IV C

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