Der Arbeitgeber ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in seinem Betrieb verantwortlich. Bitte wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber, Ihre Führungskraft, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder, falls vorhanden, an einen Sicherheitsbeauftragten und Ihre Personalvertretung.
Wenn Sie vermuten, dass Ihre Arbeitsbedingungen gesundheitsgefährdend , unsicher oder nicht gesetzeskonform sind und die oben genannten Personen sich nicht kümmern, können Sie sich in den meisten Fällen an das LAGetSi wenden. Nutzen Sie hierfür bitte das Kontaktformular.
Das LAGetSi ist unter Anderem zuständig bei unzureichendem Arbeitsschutz durch bspw. unsichere Maschinen oder fehlender Schutzkleidung, Gefahren durch Chemikalien oder anderen äußeren Faktoren oder bei gesundheitlichen Belastungen durch extrem lange Arbeitszeiten oder schlechte Ergonomie.
Bitte beachten Sie auch die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz. Sie ist ebenfalls zentrale Ansprechpartnerin bei Angelegenheiten rund um das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Das HinSchG schützt unter Anderem Personen, die Missstände oder Rechtsverstöße in Unternehmen melden, vor Benachteiligung.