Allgemeine Angelegenheiten

Hier erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten an das LAGetSi gestellten Fragen zu allgemeinen Themen.

Allgemeine Angelegenheiten

  • Arbeitsbedingungen: Ich habe das Gefühl, dass die Arbeitsbedingungen unter denen ich arbeite nicht rechtens oder gar gefährlich sind. Was kann ich tun?

    Wenn Sie vermuten, dass Ihre Arbeitsbedingungen gesundheitsgefährdend, unsicher oder nicht gesetzeskonform sind, ist es Ihr gutes Recht, darüber Ihre Vorgesetzten sowie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder den/die Betriebsärzt/in zu informieren, ggf. auch Ihren Betriebsrat. Falls die Mängel nicht beseitigt werden, können Sie sich in den meisten Fällen auch an das LAGetSi wenden. Nutzen Sie hierfür bitte das Kontaktformular. Das LAGetSi ist unter Anderem zuständig bei unzureichendem Arbeitsschutz durch bspw. unsichere Maschinen oder fehlender Schutzkleidung, Gefahren durch Chemikalien oder anderen äußeren Faktoren oder bei gesundheitlichen Belastungen durch extrem lange Arbeitszeiten oder schlechte Ergonomie.

  • Arbeitsbedingungen: Ich habe das Gefühl von meinem Arbeitgeber ausgebeutet / psychisch / physisch unter Druck gesetzt zu werden. Wie und wo kann ich solche Missstände am Arbeitsplatz melden?

    Wenn Sie sich am Arbeitsplatz ausgebeutet, unter Druck gesetzt oder psychisch/physisch belastet fühlen, ist das ein ernstzunehmender Hinweis auf problematische oder rechtswidrige Arbeitsbedingungen. Niemand muss solche Zustände hinnehmen. Häufig verstoßen solche Bedingungen gegen das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsschutzgesetz oder auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (uvm.). Sie können sich einerseits an Berliner Beratungsstellen wenden und sich ebenfalls an das LAGetSi wenden, welches bei Feststellen rechtswidriger Arbeitsbedingungen Maßnahmen ergreifen wird.

  • Arbeitslosigkeit: Mein Arbeitgeber übermittelt nach meiner Entlassung die erforderlichen Dokumente nicht elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit, damit ich mich arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beziehen kann. An wen kann ich mich wenden?

    Der (ehemalige) Arbeitgeber muss nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses die Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln. Kommt er seiner Pflicht nicht nach, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar. Dieser Zuständigkeitsbereich der Ahndung in diesem Fall liegt nicht dem LAGetSi inne. Nehmen Sie nochmals Kontakt mit Ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber auf und weisen Sie ihn auf seine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung der Daten hin und dokumentieren Sie sicherheitshalber Ihre Anfrage (z.B. per E-Mail oder Einschreiben). Sollte dies nicht erfolgreich sein, melden Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit und erklären Sie den Sachverhalt.
    In vielen Fällen kann die Bundesagentur für Arbeit direkt auf den Arbeitgeber zugehen und die Daten anfordern. Melden Sie sich zudem in jedem Fall trotzdem rechtzeitig arbeitslos. Unterstützung erfahren Sie unter Anderem bei verschiedenen Beratungsstellen in Berlin.

  • Arbeitsunfall: Ich habe mich während der Arbeit verletzt/hatte einen Arbeitsunfall. An wen muss ich dies melden?

    Ein Arbeitsunfall im Sinne des Unfallversicherungsrechts (Siebtes Buch Sozialgesetzgebung, SGB VII) muss Ihrem Vorgesetzten/Arbeitgeber gemeldet werden. Eine Meldepflicht des Betriebes an die zuständige gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) besteht dann, wenn „Versicherte getötet oder so verletzt sind, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden“ (§ 193 des SGB VII). Innerbetrieblich sollte der Unfall aber in jedem Fall aktenkundig gemacht werden (zum Beispiel durch einen Eintrag im Verbandbuch), damit bei einer eventuellen Spätfolge der Rückschluss auf den Unfall möglich ist. Wichtig ist auch, dass bei einer ärztlichen Behandlung ggf. das sogenannte „Durchgangsarztverfahren berücksichtigt wird. Dies ist dann vorzusehen, wenn eine Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus oder eine Behandlungsbedürftigkeit von mindestens einer Woche besteht. Durchgangsärztinnen/-ärzte sind Fachärzte und Fachärztinnen mit besonderen Erfahrungen bei der Behandlung von Unfallverletzungen, zudem besteht möglicherweise ein umfangreicheres Leistungsangebot.

  • Arbeitsvertrag: Mein Arbeitgeber hat Regelungen in unserem Arbeitsvertrag verletzt. Was kann ich tun und an wen kann ich mich wenden?

    Vertragsinhalte wie Gehalt, Urlaub oder Kündigungsfristen, etc. fallen unter das Zivilrecht, hier müssten Sie sich an Anwältinnen und Anwälte für Arbeitsrecht oder an Beratungsstellen wenden. Falls Sie Gewerkschaftsmitglied sind, kann Ihnen ggf. auch dort weitergeholfen werden. Für eingewanderte Menschen und mobile Arbeitnehmende ist eine solche Beratungsstelle bspw. das Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit.

    Verstößt der Arbeitgeber gegen öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzvorschriften wie z.B. Arbeitszeiten, Mutterschutz oder die Sicherheit am Arbeitsplatz, ist das LAGetSi die richtige Anlaufstelle. Über das Kontaktformular können Sie konkrete Verstöße melden. Ihr Anliegen wird im Anschluss geprüft und falls notwendig wird das LAGetSi tätig.

  • Arbeitszeit: Mein Arbeitgeber verlangt von mir, dass ich regelmäßig über 12h arbeite oder auch mal zwei Wochen am Stück ohne freien Tag. Ist das rechtens? Was kann ich tun?

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sich an die gesetzlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zu halten. Dies beinhaltet unter anderem, dass regelmäßige Ruhezeiten eingehalten werden. Eine regelmäßige und dauernde Arbeitszeit von über 12h oder mehrwöchige Arbeit ohne darauffolgende Ruhetage ist nach ArbZG unzulässig. Weiterführende Informationen zum Arbeitszeitgesetz finden Sie hier. Verstöße können vom LAGetSi geahndet werden. Melden können Sie solche Verletzungen des Arbeitszeitgesetzes über das Kontaktformular.

  • Gehalt: Mein Arbeitgeber hat mir mein Gehalt nicht gezahlt. Was kann ich tun?

    Arbeitgeber machen sich strafbar, wenn sie Arbeitsentgelt vorenthalten oder veruntreuen (§ 266a StGB). Die Zuständigkeit in solchen Fällen liegt beim Zoll. Auf den Internetseiten des Zolls erhalten Sie mehr Informationen dazu.

  • Schwarzarbeit: Ich habe die Vermutung, dass ein Betrieb „Schwarzarbeit“ betreibt. Wo kann ich dies melden?

    In Deutschland sind die Hauptzollämter für die Bekämpfung von Schwarzarbeit bzw. illegaler Beschäftigung zuständig. Sollten Sie Hinweise dazu melden wollen, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Hauptzollamt.

  • Sozialversicherung: Mein Arbeitgeber hat keine Sozialversicherungsbeiträge für mich gezahlt. Was kann ich tun?

    Arbeitgeber handeln ordnungswidrig, wenn sie vorsätzlich oder leichtfertig gegen die Meldepflicht zur Sozialversicherung verstoßen (§ 111 Abs. 1 Nr.2, Abs. 4 SGB IV). Die Zuständigkeit liegt hier beim Zoll. Auf den Internetseiten des Zolls erhalten Sie mehr Informationen dazu.

  • Standort: Wo finde ich das LAGetSi?

    Sie finden das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz
    und technische Sicherheit Berlin in der Turmstraße 21, Haus E und L, in 10559 Berlin.

    Die Zugänge zum Gelände erreichen Sie über Turmstraße 21 oder Birkenstraße 62.

    Bitte beachten Sie, dass ein Besuch nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.

  • Standort: Gibt es auf dem Gelände Parkmöglichkeiten?

    Die Zufahrt zum Gelände ist nur über die Turmstraße möglich. Auf dem Gelände stehen kostenpflichtige Besucherparkplätze zur Verfügung. Es wird empfohlen, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen.

    Verkehrsverbindungen

    S-Bahn
    S3, S5, S7, S9 bis Bellevue

    U-Bahn
    U9 bis Turmstraße oder U9 bis Birkenstraße

    Bus
    101, 123, M27 bis Lübecker Straße
    187, 245 bis Kleiner Tiergarten oder Kirchstraße/Alt-Moabit
    101, 123, 187, 245, M27 bis U Turmstraße
    M27 bis Havelberger Straße

    Tram
    M10 bis Lübecker Straße