Keine Arbeit ohne Arbeitsschutz!
Ziel des Arbeitsschutzes ist es, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu gewährleisten und Beschäftigte vor Gefahren, Unfällen und gesundheitlichen Belastungen zu schützen und die Arbeit insgesamt menschengerecht zu gestalten. Damit Arbeitsplätze nicht krank machen, sondern menschengerecht gestaltet werden können, regelt der Arbeitsschutz verbindliche Standards für Betriebe und Beschäftigte.
In Deutschland ist der Arbeitsschutz durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt: allen voran das Arbeitsschutzgesetz.
Für die Überwachung und Durchsetzung dieser Regelungen sind die Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer verantwortlich.
Für das Land Berlin ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit – LAGetSi zuständig.
Auf Bundesebene werden zentrale Themen des Arbeitsschutzes in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK),
im Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) sowie im Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgestimmt.
Die einheitliche Umsetzung erfolgt im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), getragen von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern.
Auf den Folgeseiten finden Sie Informationen zu Fachthemen des Arbeitsschutzes, sowie auf den externen Seiten: