Ein Gespräch mit dem Zeitzeugen Wolfgang Decker, Diplom-Maschinenbauingenieur der Fachrichtung Ergonomie, DDR-Arbeitshygieneinspektor und späterer Direktor des LAGetSi über den Arbeitsschutz in der DDR
35 Jahre sind seit der Vereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 vergangen. Jahrestage wie dieser eignen sich immer gut für einen Blick zurück: wie erfolgte diese Vereinigung – und wie war das mit der Zusammenführung der staatlichen Arbeitsschutzinstitutionen West und Ost? Ein nicht einfaches Projekt, fachlich wie auch menschlich. Denn nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelten sich die Systeme der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht in der Bundesrepublik Deutschland und in der Deutschen Demokratischen Republik durchaus unterschiedlich.
Arbeitszeitgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz bilden Grundlange für Arbeitsschutz in Westdeutschland
In der Bundesrepublik knüpfte man an die Weimarer Tradition und bestehende Arbeitsschutzgesetze an. Der Arbeitsschutz war Teil der Sozialen Marktwirtschaft und beruhte auf der gemeinsamen Verantwortung von Staat, Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die Aufsicht lag bei den Ländern, die hierfür Gewerbeaufsichtsämter einrichteten. In den 1960er- und 1970er-Jahren wurde der Arbeitsschutz durch neue Gesetze wie das Arbeitszeitgesetz (1960) und das Arbeitssicherheitsgesetz (1973) modernisiert. Das System war dezentral organisiert, rechtsstaatlich kontrolliert und setzte auf Prävention sowie Beratung,
oft in enger Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften.
In der DDR war der Arbeitsschutz zentralstaatlich organisiert und Teil der sozialistischen Arbeits- und Sozialpolitik. Ziel war nicht nur der Schutz der Beschäftigten, sondern auch die Erhaltung ihrer Arbeitskraft für den Aufbau des Sozialismus. Die Aufsicht unterstand dem Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung, in den Betrieben wirkten staatliche Inspektoren und die Einheitsgewerkschaft FDGB zusammen. Grundlage bildeten Verordnungen und das Gesetzbuch der Arbeit von 1977. Arbeitsschutz und Leistungsanforderungen waren eng miteinander verknüpft, wodurch die praktische Umsetzung oft hinter den formalen Vorgaben zurückblieb.
Vereinigung auf politischer und administrativer Ebene
Der Zusammenschluss staatlicher Institutionen im Rahmen der deutschen Vereinigung war ein komplexer Prozess, der sowohl auf der politischen als auch auf der administrativen Ebene stattfand. Der zentrale rechtliche Rahmen hierfür war der Einigungsvertrag, der am 31. August 1990 unterzeichnet wurde. Der Vertrag regelte die Bedingungen und den Zeitplan für die Vereinigung, einschließlich der Umorganisation der staatlichen Institutionen.
Viele staatliche Institutionen der DDR wurden im Zuge der Vereinigung aufgelöst, andere in westdeutsche Strukturen integriert. Einige DDR-Ministerien und Behörden wurden schlichtweg geschlossen, während andere in die entsprechenden westdeutschen Institutionen eingegliedert wurden. Die Verwaltungsgliederung der DDR wurde auf die westdeutsche Struktur umgestellt, die bisherigen Bezirke der DDR in die neu gegründeten Bundesländer überführt, die sich in ihrer Verwaltungsstruktur an den alten Bundesländern orientierten. Ein weiter Aspekt des institutionellen Zusammenschlusses war die Überprüfung früherer DDR-Beamter und Angestellter hinsichtlich ihrer politischen Vergangenheit, insbesondere in Form offizieller oder inoffizieller Tätigkeiten für das Ministerium für Staatssicherheit („Stasi“) und ihre Eignung für den öffentlichen Dienst in den neuen Bundesländern.
Auch die Arbeitsschutzinstitutionen wurden im Zuge der Vereinigung zusammengelegt, so auch in Berlin. Wolfgang Decker, Direktor des LAGetSi in der Zeit von 2004 bis 2012, hat diese Zeit so erlebt:
„In der Phase nach Öffnung der innerdeutschen Grenzen und vor dem Einigungsvertrag gingen wir noch nicht von einer Vereinigung aus, sondern dass nun etwas in der DDR besser werden würde und auch, dass die Darstellung der tatsächlichen Situation in vielen gesellschaftlichen Bereichen endlich mal ehrlicher wird. Und da haben wir, ich selbst auch, in Arbeitskreisen mitgewirkt und ganz viele Zahlen geliefert, die wir dann an die zwischenpolitischen Chefs geschickt haben, in der Hoffnung, dass das jetzt auf besseren, fruchtbaren Boden fällt. In den ersten Tagen nach der Maueröffnung hat mich ein Mitarbeiter aus meiner Einrichtung angesprochen und hat gesagt, wir müssen doch einfach mal rüberfahren. Ich hatte mir aus meinem ersten West-Besuch ein Telefonbuch mitgebracht und darin dann die Institution gefunden, die wahrscheinlich etwas mit Arbeitsschutz zu tun hat und habe mich mit diesem Mitarbeiter dann unangemeldet auf den Weg gemacht nach West-Berlin.
An der Urania schlugen wir da auf und waren plötzlich bei Dr. Norbert Fuhrmann, dem Abteilungsleiter der damals für Arbeitsschutz zuständigen Senatsverwaltung, gelandet. Der war total konstruktiv und hat umgehend einen Termin organisiert, bei dem er, sein Stellvertreter und Frau Dr. Hendrikje Zuschneid-Bertram, die Chefin des damaligen Landesinstituts für Arbeitsmedizin, mit Wäschekörben voll Informationsmaterial auftauchten. Uns wurde erklärt, wie das so funktioniert im Westen mit dem Arbeitsschutz, wir konnten die Papiere mitnehmen, waren überglücklich und haben danach diese Kontakte weitergepflegt.
Dann kamen der Einigungsvertrag und der 3. Oktober 1990, die glückliche Vereinigung der beiden deutschen Staaten und auch die Gewissheit, dass die Ostinstitutionen, nämlich die Arbeitsschutzinspektionen sowie die Arbeitshygieneinspektionen angeschlossen werden ans damalige Landesamt für Arbeitsschutz und technische Sicherheit, das LAfA.“
Mit einem gemeinsamen Ziel vor Augen gelang die Zusammenführung der zwei Behörden aus Ost und West
Das Organisationsmodell des LAfA wurde auf den Ostteil Berlins ausgedehnt, neue Referate wurden gegründet, Qualifikationen angepasst. Wolfgang Decker: „Wir mussten und wollten ja möglichst schnell lernen und auch praktizieren und wurden alle in Weiterbildungen regelmäßig qualifiziert. Zwischenmenschlich konnte es fast nicht besser sein. Es waren offensichtlich Kollegen aus West-Berlin ausgewählt worden, die menschlich solche Eigenschaften hatten, dass sie dieser schwierigen Aufgabe gewachsen waren: Zu Leuten hinzukommen, die vielleicht nicht alle begeistert und auch skeptisch waren: Was stülpt man uns denn da jetzt über? Wir „Ossis“ mussten ja nicht nur fachlich lernen, sondern wir mussten – gewissermaßen – auch neu zu leben lernen: Im privaten Bereich, die Ehepartner, die Kinder, alle kamen in ein neues Leben, da war es ganz wichtig, dass diese Kollegen, die uns beruflich auf den neuen Weg verhalfen, wirklich gut ausgewählt waren. Denn sie stießen ja nicht nur auf begeisterte Menschen, sondern auch auf Skeptiker – und es gab ja auch nicht nur Menschen, die die Wende als eine Befreiung angesehen haben, sondern es gab auch jene, die anders darüber dachten.“
Gab es – gerade in der ersten Zeit des geeinten Landesamtes für Arbeitsschutz und technische Sicherheit – gewiss noch manche Skepsis, so hat sich erfreulich schnell eine gemeinsame Zusammenarbeitskultur entwickelt – denn schließlich waren die Ziele der einst geteilten Institutionen im Kern identisch: sichere und gesunde Arbeitsbedingungen und sichere technische Anlagen. So wuchs das Amt zusammen und wurde am 1. Januar 1998 mit dem damaligen Institut für Arbeitsmedizin und Teilen der damaligen Gesundheitsverwaltung zum LAGetSi.
Zur Person: Wolfgang Decker, Jahrgang 1947, Diplom-Ingenieur Maschinenbau-Ergonomie, Tätigkeiten im Bereich Wissenschaftliche Arbeitsorganisation im VEB Steremat, als Arbeitshygieneinspektor und später als Leiter der Arbeitshygieneinspektion Berlin-Lichtenberg. Nach der Vereinigung Referatsleiter im Landesamt für Arbeitsschutz und technische Sicherheit (LAfA), Fachbereichsleiter und von 2004 bis 2012 Direktor des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi).
Das Gespräch mit Wolfgang Decker führte Harald Henzel im Herbst 2024.