„Den Berliner Ämtern droht der Kollaps“ (Berliner Morgenpost im August 2014)
„Immer mehr Berliner Landesbedienstete in Rente“ (Tagesspiegel September 2022)
So und ähnlich lauteten Zeitungsschlagzeilen, die sich mit der demografischen Situation im Berliner Landesdienst auseinandersetzten. Das fortschreitende Alter der im öffentlichen Dienst beschäftigten Personen und der damit einhergehenden Abgänge macht auch vor dem LAGetSi keinen Halt. Allein für die Zeit von 2014 bis 2025 wurde deutlich, dass in dieser Zeitspanne mehr als die Hälfte der erfahrenen Aufsichtsdienstkräfte in den verdienten Ruhestand gehen würden.
Daher hat das LAGetSi frühzeitig gegengesteuert und – sobald dies nach den einschneidenden Sparmaßnahmen im Land Berlin wieder möglich war – die Personalgewinnung und die Laufbahnqualifizierung wieder hochgefahren. Allerdings stand das LAGetSi damit nicht allein und befand sich einem starken Wettbewerb um das begehrte Fachpersonal.
Das Fachpersonal der Arbeitsschutzaufsicht sind überwiegend Personen, die der Fachlaufbahn Technischer Dienst Arbeitsschutz angehören. Das ist eine spezifische Laufbahn im öffentlichen Dienst im Kontext des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit. Fachkräfte dieser Laufbahn befassen sich vor allem mit der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz. Um sich dafür zu qualifizieren ist ein Hochschulabschluss in einer geeigneten Fachrichtung wie zum Beispiel Ingenieurstudiengänge, naturwissenschaftliche oder gesundheitswissenschaftliche Studienfachrichtungen die übliche Voraussetzung, zudem müssen aufsichtsspezifische fachtheoretische und berufspraktische Kompetenzen erworben werden.
Dies erfolgte in der Regel durch einen sogenannten Vorbereitungsdienst.
Im Vorbereitungsdienst werden üblicherweise Anwärter- bzw. Referendarbezüge gezahlt – und diese sind weit von marktüblichen Gehältern entfernt. Die Folge: Das LAGetSi konnte nicht genügend Personen für den Vorbereitungsdienst gewinnen, schon ab Mitte der 2010er Jahre konnten daher freiwerdende Planstellen mangels Nachwuchsdienstkräften nicht immer nachbesetzt werden.
Was also tun um Fachkräfte zu rekrutieren und die vielfältigen gesetzlichen Aufgaben des LAGetSi nachhaltig erfüllen zu können?
Das LAGetSi wagte einen radikalen Schritt und öffnete die Laufbahnqualifikation für ein neues Format: Neben dem klassischen Vorbereitungsdienst wurden nun auch Personen für ein Training-on-the-job mit dem Ziel einer späteren Übernahme in die Fachlaufbahn eingestellt. Dieses Format nennen wir Traineeprogramm. Auch dank großer Unterstützung aus der SenASGIVA wurden hierfür entsprechende Qualifikationsstellen eingerichtet – und die Personalakquise konnte beginnen: Auf Jobmessen und in gemeinsamen Aktionen mit anderen Berliner Behörden war das LAGetSi präsent, hat informiert und unzählige Gespräche mit interessierten Personen geführt.
Und dies mit großem Erfolg: Heute befinden sich 45 Dienstkräfte in der Laufbahnqualifikation – damit hat das LAGetSi die höchste Qualifizierungsquote aller Arbeitsschutzbehörden der Bundesrepublik Deutschland! Bemerkenswert ist auch, dass für das Traineeprogramm die fachtheoretischen Kompetenzen in einem internen „Ausbildungsverbund“ vermittelt werden:
Von Kolleg:innen für Kolleg:innen. Dies schafft nicht nur Praxisbezug, sondern trägt auch enorm zum kollegialen Gemeinschaftsgefühl bei.
All dies geschieht bei laufendem Betrieb – denn das LAGetSi wird durch all diese Aktivitäten ja nicht zu einer Arbeitsschutz-Akademie, sondern bleibt die Berliner Ordnungsbehörde für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit –
mit all seinen Aufgaben in der Aufsicht, Antrags- und Anzeigenbearbeitung, bei Beratung und Überwachung.
Es ist also eine große Kraftanstrengung aller Dienstkräfte des LAGetSi: Der jungen Kolleg:innen, die sich außerordentlich rasch in die Aufgaben einarbeiten, das Fach- und Verwaltungsrecht erlernen und den Vollzug trainieren, und der erfahrenen Dienstkräfte,
die dies fachlich begleiten, mit Rat und Tat zur Seite stehen – und parallel dazu ihre wichtigen gesetzlichen Dienstaufgaben erledigen.