Bekanntmachungen von Genehmigungsbescheiden, die der Industrieemissions-Richtlinie unterliegen

Industrie

Gemäß § 10 Abs. 8a BImSchG wird für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie der Genehmigungsbescheid
und die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblatts im Internet öffentlich bekannt gemacht.
Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt ist das „Merkblatt über beste verfügbare Techniken für Großfeuerungsanlagen“,
ausgestellt am 31. Juli 2017.

Einfacher erklärt bedeutet das:

Ein Genehmigungsbescheid ist ein offizieller Verwaltungsakt, der einem Unternehmen die Erlaubnis gibt, eine bestimmte Industrieanlage zu errichten oder zu betreiben. Zum Beispiel: eine Chemiefabrik, ein Kraftwerk oder eine Müllverbrennungsanlage.

Die Industrieemissions-Richtlinie (IED) ist eine EU-Richtlinie (2010/75/EU), die vorschreibt, wie bestimmte industrielle Tätigkeiten genehmigt und überwacht werden müssen, um die Umwelt zu schützen. Sie regelt zum Beispiel:

  • Emissionen in Luft, Wasser und Boden
  • Energieeffizienz
  • Abfallmanagement
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltunfällen

Mit der Bekanntmachung wird der Genehmigungsbescheid öffentlich bekannt gemacht; also der Inhalt (oder zumindest ein Hinweis darauf) wird veröffentlicht. Das soll neben dem Schaffen von Transparenz unter Anderem auch die Beteiligung der Öffentlichkeit ermöglichen.

Überwachungsbedürftige Anlagen, Immissionsschutz, Anlagensicherheit

Referat IV A

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