Antragsgegenstand
Die BEW Berliner Energie und Wärme GmbH, Hildegard-Knef-Platz 2, 10829 Berlin beantragt gemäß § 4 des Gesetzes zum Schutz
vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
(Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) die selbständige Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Altholz-Biomasse-KWK-Anlage zur Erzeugung von Wärme und Strom am Standort des Heizkraftwerkes Reuter West, Großer Spreering 5, 13599 Berlin.
Die KWK-Anlage soll zur Fernwärmeversorgung bzw. -besicherung mit einer Fernwärmeleistung von 90 MW thermisch und einer dazu passenden, möglichst hohen elektrischen Leistung bis ca. 20 MW elektrisch zur teilweisen Deckung des elektrischen Eigenbedarfes
am Standort des HKW Reuter West ausgestattet werden. Die Feuerungswärmeleistung (FWL) der neuen Anlage soll max. 110 MW betragen.
In der Abfallmitverbrennungsanlage gemäß § 2 Absatz 4 der 17. BImSchV sollen als Brennstoffe Holzabfälle (Altholzkategorie A I bis A IV), naturbelassene Biomasse aus Landschaftspflegemaßnahmen (LPM), Waldrestholz (WRH) sowie Agrarholz aus Kurzumtriebsplantagen (KUP) eingesetzt werden. Die Anlieferung und Entladung der Brennstoffe soll vorzugsweise per Schiff über die vorhandene Entladestelle an der Spree erfolgen. Für die Inbetriebnahmephase und als zweite Anlieferungsmöglichkeit soll eine LKW-Anlieferung vorgesehen werden.
Die Altholz-Biomasse-KWK-Anlage soll mit Anfahrbrennern und einer Stützfeuerung ausgestattet werden, die mit Hilfsbrennstoff
(Bioöl, Mixed Fatty Acids (MFA) oder Hydrotreated Vegetable Oils (HVO)) betrieben werden. Eine vollständige Versorgung
der Verbrennung mit dem Hilfsbrennstoff soll zeitweise ebenfalls möglich sein, um etwaige Lieferengpässe des Altholzes oder
der Biomasse zu überbrücken und somit die Fernwärmeversorgung sicherzustellen. Die Anlage soll auf einem bestehenden Kraftwerksstandort errichtet werden. Die elektrische Versorgung soll über neue Schaltanlagen und die Ausspeisung der erzeugten Fernwärme über bestehende und neu zu errichtende Pumpstationen am Standort erfolgen. Die Anlage soll von einer ständig besetzten Stelle bedient und beobachtet werden.
Im Rahmen des Anlagenumfangs soll eine Wasseraufbereitungsanlage (WAA) errichtet werden, welche u. a. Rohwasser
(Spree- und Regenwasser) aufbereitet, um Deionat für den Wasserdampfkreislauf (WDK) der KWK-Anlage zu produzieren.
Zusätzlich wird aus dieser Anlage das Fernwärmenetz mit Zusatzwasser versorgt. Darüber hinaus soll in der WAA anfallendes Abwasser teilweise wieder aufbereitet oder neutralisiert werden, um eine Ableitung in die Spree bzw. den Schmutzwasserkanal zu ermöglichen.
Das Rohwasserpumpenhaus (inkl. dazugehörigem Entnahmebauwerk) sowie das Einleitbauwerk gehören bereits zu den bestehenden Anlagen des HKW Reuter West und sollen für das vorliegende Vorhaben weitergenutzt und überführt werden. Im Zuge des Vorhabens
soll die vorhandene Pumpengruppe erneuert sowie an die neue Rohwasserleitung angeschlossen werden.
Damit werden im Wesentlichen die Errichtung und der Betrieb der Betriebseinheiten Brennstofflogistik, Kesselanlage,
Wasser-Dampf-Kreislauf, Wasseraufbereitungsanlage und verschiedener Nebenanlagen beantragt.
Die Antragstellerin beabsichtigt, die Anlage im 3. Quartal 2029 in Betrieb zu nehmen.
Zudem wurde gemäß § 8a BImSchG ein Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Herrichtung eines Teilbereichs
als Baustelleneinrichtungsfläche (BE-Fläche) gestellt. Im Rahmen des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG wurde ein Baumfällantrag nach § 5 Baumschutzverordnung (BaumSchVO) für die betroffenen Bäume sowie ein Antrag auf Ausnahme gemäß
§ 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verboten des § 44 BNatSchG gestellt.
Die Genehmigung schließt nach § 13 BImSchG andere die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein,
insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Zulassungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Bewilligungen mit Ausnahme
von Planfeststellungen, Zulassungen bergrechtlicher Betriebspläne, behördlichen Entscheidungen auf Grund atomrechtlicher Vorschriften und wasserrechtlichen Erlaubnissen und Bewilligungen nach § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).