Gefährdung durch Eichenprozessionsspinner

Der Eichenprozessionsspinner (EPS) stellt vor allem für Beschäftigte ein Risiko dar, die sich regelmäßig im Bereich von Eichenbeständen aufhalten oder dort arbeiten. Für Personen, die berufsbedingt dieser Gefährdung ausgesetzt sind,
müssen Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Hier erhalten Sie mehr Informationen zum Thema.

Amtliche Bekanntmachung: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit in dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb einer Altholz-Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK) am Standort des Heizkraftwerkes Reuter West der BEW Berliner Energie und Wärme GmbH

Bekanntmachung vom 10.07.2026

Hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit aufgrund neuer Unterlagen zur Verträglichkeitsuntersuchung eutrophierender Stickstoffeinträge in gesetzlich geschützte Biotope im Wirkraum der geplanten Altholz-Biomasse-KWK-Anlage

LAGetSi – Referat IV A
LAGetSi IV A – IM 179/24
Telefon: 030 902545-218/396 oder 030 902545-0,
Intern 92545-218/396

I. Antragsgegenstand

Die BEW Berliner Energie und Wärme GmbH, Hildegard-Knef-Platz 2, 10829 Berlin hat am 30.06.2025 bei dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Altholz-Biomasse-KWK-Anlage zur Erzeugung von Wärme und Strom am Standort des Heizkraftwerkes Reuter West, Großer Spreering 5, 13599 Berlin beantragt. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und Nr. 8.1.1.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Es handelt sich um eine Anlage gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU.

Die KWK-Anlage soll zur Fernwärmeversorgung bzw. -besicherung im Berliner Stadtgebiet mit einer Fernwärmeleistung von 90 MW thermisch und einer dazu passenden, möglichst hohen elektrischen Leistung bis ca. 20 MW zur teilweisen Deckung des elektrischen Eigenbedarfes am Standort des HKW Reuter West ausgestattet werden. Die Feuerungswärmeleistung (FWL) der neuen Anlage soll max. 110 MW betragen.

In der Altholz-Biomasse-KWK-Anlage – Abfallmitverbrennungsanlage gemäß § 2 Absatz 4 der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) – sollen als Brennstoffe Holzabfälle (Altholzkategorie A I bis A IV), naturbelassene Biomasse aus Landschaftspflegemaßnahmen (LPM), Waldrestholz (WRH) sowie Agrarholz aus Kurzumtriebsplantagen (KUP) eingesetzt werden.

Die Altholz-Biomasse-KWK-Anlage soll mit Anfahrbrennern und einer Stützfeuerung ausgestattet werden, die mit Hilfsbrennstoff (Bioöl, Mixed Fatty Acids (MFA) oder Hydrotreated Vegetable Oils (HVO)) betrieben werden. Eine vollständige Versorgung der Verbrennung mit dem Hilfsbrennstoff soll zeitweise ebenfalls möglich sein, um etwaige Lieferengpässe des Altholzes oder der Biomasse zu überbrücken und somit die Fernwärmeversorgung sicherzustellen. Die Anlage soll auf einem bestehenden Kraftwerksstandort errichtet werden. Die elektrische Versorgung soll über neue Schaltanlagen und die Ausspeisung der erzeugten Fernwärme über bestehende und neu zu errichtende Pumpstationen am Standort erfolgen.

Im Rahmen des Anlagenumfangs soll eine Wasseraufbereitungsanlage (WAA) errichtet werden, welche u. a. Rohwasser (Spree- und Regenwasser) aufbereitet, um Deionat für den Wasserdampfkreislauf (WDK) der KWK-Anlage zu produzieren. Zusätzlich wird aus dieser Anlage das Fernwärmenetz mit Zusatzwasser versorgt. Darüber hinaus soll in der WAA anfallendes Abwasser teilweise wieder aufbereitet oder neutralisiert werden, um eine Ableitung in die Spree bzw. den Schmutzwasserkanal zu ermöglichen.

Das Rohwasserpumpenhaus (inkl. dazugehörigem Entnahmebauwerk) sowie das Einleitbauwerk gehören bereits zu den bestehenden Anlagen des HKW Reuter West und sollen für das vorliegende Vorhaben weitergenutzt und überführt werden. Im Zuge des Vorhabens soll die vorhandene Pumpengruppe erneuert sowie an die neue Rohwasserleitung angeschlossen werden.

Damit werden im Wesentlichen die Errichtung und der Betrieb der Betriebseinheiten Brennstofflogistik, Kesselanlage, Wasser-Dampf-Kreislauf, Wasseraufbereitungsanlage und verschiedener Nebenanlagen beantragt.

Die Antragstellerin beabsichtigt, die Anlage im 3. Quartal 2029 in Betrieb zu nehmen.

Die Genehmigung schließt nach § 13 BImSchG andere die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Zulassungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Bewilligungen mit Ausnahme von Planfeststellungen, Zulassungen bergrechtlicher Betriebspläne, behördlichen Entscheidungen auf Grund atomrechtlicher Vorschriften und wasserrechtlichen Erlaubnissen und Bewilligungen nach § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).

Das Vorhaben bedarf gemäß § 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf

  • Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,
  • Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
  • Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
  • kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie
  • die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

Das Ziel der UVP ist die Beurteilung des geplanten Vorhabens hinsichtlich seiner umweltrelevanten Auswirkungen am geplanten Standort der Anlage unter Zugrundelegung der umweltgesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen. Dem Antrag sind die für diese Prüfung erforderlichen Unterlagen, insbesondere ein UVP-Bericht, beigefügt.

II. Bisheriger Verlauf des Genehmigungsverfahrens

Zuständige Genehmigungsbehörde für die Entscheidung über die Genehmigung des Vorhabens nach dem BImSchG ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi).

Die von der Antragstellerin gestellten Anträge, die von ihr vorgelegten Unterlagen sowie alle entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Behörde im Zeitpunkt der Bekanntmachung vom 31.10.2025 vorlagen, konnten vom 10.11.2025 bis einschließlich 09.12.2025 im Internet auf der Webseite des LAGetSi eingesehen werden. Einwendungen gegen das Vorhaben konnten während der Einwendungsfrist vom 10.11.2025 bis einschließlich 09.01.2026 beim LAGetSi erhoben werden. Der Erörterungstermin fand am 04.02.2026 im Bürgersaal des Rathauses Spandau statt.

III. Neue Unterlagen zur Verträglichkeit eutrophierender Stickstoffeinträge in gesetzlich geschützte Biotope

Im weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens wurden von der Antragstellerin neue Unterlagen zur Verträglichkeitsuntersuchung eutrophierender Stickstoffeinträge in gesetzlich geschützte Biotope im Wirkraum der geplanten Altholz-Biomasse-KWK-Anlage vorgelegt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Unterlagen:

  • „Verträglichkeitsuntersuchung eutrophierender Stickstoffeinträge in gesetzlich geschützte Biotope im Wirkraum der geplanten Altholz-Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlage am Standort des Heizkraftwerks Reuter West, Großer Spreering 5, 13599 Berlin“ (2026);
  • „Fachgutachterliche Stellungnahme zur standortbezogenen Anwendung der Hintergrundbelastungsdaten Stickstoffdeposition des Umweltbundesamtes“ (2026);
  • „Umbau und Erweiterung Umspannwerk Reuter“, Kartierbericht (2025);
  • „Heizkraftwerk Reuter West – Überprüfung gesetzlich geschützter Biotope“ (2024);
  • „Wasserwerk Jungfernheide – Überprüfung gesetzlich geschützter Biotopflächen (Zuarbeit für Berliner Energie und Wärme AG – BEW)“, Biotoptypenkartierung (2024);
  • „Ergänzung zum UVP-Bericht vom 16.06.2025 zu gesetzlich geschützten Biotopen für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer Altholz-Biomasse-KWK-Anlage (RFB) am Standort des HKW Reuter West in 13599 Berlin, Großer Spreering 5“ (2026).

Gemäß § 22 Absatz 1 UVPG ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich, wenn der Vorhabenträger im Laufe des Verfahrens die Unterlagen, die nach § 19 Absatz 2 UVPG auszulegen sind, ändert. Davon erfasst sind auch Fälle, in denen eine nach Gegenstand, Systematik und Ermittlungstiefe neue oder über die bisherigen Untersuchungen wesentlich hinausgehende Prüfung der Umweltbetroffenheiten vorgenommen wird, die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Vorhabens insgesamt erforderlich ist und ihren Niederschlag in einer neuen entscheidungserheblichen Unterlage über die Umweltauswirkungen des Vorhabens findet. Da nicht ausgeschlossen ist, dass es sich bei den neuen Unterlagen zur Verträglichkeitsuntersuchung eutrophierender Stickstoffeinträge in gesetzlich geschützte Biotope im Wirkraum der geplanten Altholz-Biomasse-KWK-Anlage um neue entscheidungserhebliche Unterlagen in diesem Sinne handelt, wird die Öffentlichkeit hierzu vorsorglich erneut beteiligt.

Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit ist dabei gemäß § 22 Abs. 1 Satz 3 UVPG auf die neuen Unterlagen zur Verträglichkeitsuntersuchung eutrophierender Stickstoffeinträge in gesetzlich geschützte Biotope im Wirkraum der geplanten Altholz-Biomasse-KWK-Anlage beschränkt.

IV. Auslegung der Unterlagen

Die oben unter III. aufgeführten neuen Unterlagen zur Verträglichkeitsuntersuchung eutrophierender Stickstoffeinträge in gesetzlich geschützte Biotope im Wirkraum der geplanten Altholz-Biomasse-KWK-Anlage können vom 20.07.2026 bis einschließlich 19.08.2026 im Internet auf der Webseite des LAGetSi unter:

www.berlin.de/lagetsi/aktuelles/bekanntmachungen/unterlagen-vertraeglichkeitsuntersuchung-kwk-anlage-1694533.php

sowie im UVP-Portal unter:

www.uvp-verbund.de

eingesehen werden.

Auf Verlangen kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit für die Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, z.B. durch Einsichtnahme in den Diensträumen des LAGetSi. Wenden Sie sich hierzu bitte per E-Mail an anlagensicherheit@lagetsi.berlin.de oder telefonisch an eine der oben genannten Telefonnummern.

Weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und die erst nach Beginn der Auslegung beim LAGetSi eingegangen sind, werden nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht.

V. Einwendungen

Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 20.07.2026 bis einschließlich 21.09.2026 schriftlich oder elektronisch beim Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin, Referat IVA, Turmstraße 21, 10559 Berlin, E-Mail: anlagensicherheit@lagetsi.berlin.de erhoben werden.

Die Einwendungsmöglichkeit ist auf die neuen Unterlagen zur Verträglichkeitsuntersuchung eutrophierender Stickstoffeinträge in gesetzlich geschützte Biotope im Wirkraum der geplanten Altholz-Biomasse-KWK-Anlage beschränkt. Bereits erhobene Einwendungen bleiben vollinhaltlich erhalten und müssen nicht wiederholt werden.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, sind auf den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten zu verweisen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungen der Antragstellerin sowie den beteiligten Behörden im Rahmen ihres Aufgabenbereichs bekannt zu geben sind. Die Einwender können verlangen, dass ihr Name und ihre Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Hierauf ist im Einwendungsschreiben seitens des Einwenders hinzuweisen.

VI. Erörterungstermin

Nach Ablauf der Einwendungsfrist kann die Genehmigungsbehörde die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern. Die Erörterung ist auf die neuen Unterlagen zur Verträglichkeitsuntersuchung eutrophierender Stickstoffeinträge in gesetzlich geschützte Biotope im Wirkraum der geplanten Altholz-Biomasse-KWK-Anlage beschränkt. Über die Durchführung eines Erörterungstermins entscheidet das LAGetSi als Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist und Sichtung der Einwendungen nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 10 Absatz 6 BImSchG und § 16 9. BImSchV.

Für den Erörterungstermin wird folgender Termin bestimmt: Dienstag, der 06.10.2026 ab 09:00 Uhr im Besprechungsraum des HKW Reuter West, Großer Spreering 5, 13599 Berlin.

Die Durchführung des Erörterungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass sich das LAGetSi nach Ablauf der Einwendungsfrist und Auswertung der Einwendungen für die Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen entscheidet; eine erneute öffentliche Bekanntmachung des Erörterungstermins oder eine gesonderte Benachrichtigung der Personen, die Einwendungen erhoben haben, erfolgt in diesem Fall nicht.

Wird der Erörterungstermin nicht durchgeführt oder verlegt, wird dies im Amtsblatt für Berlin und im Internet auf der Webseite des LAGetSi unter:

www.berlin.de/lagetsi

öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Die Erörterung ist öffentlich. Erörtert werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit der Antragstellerin und den Personen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben.

VII. Hinweise

Die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen kann gegenüber Personen, die Einwendungen erhoben haben, durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt auf Grundlage des § 10 Absatz 3 bis 6 BImSchG in Verbindung mit §§ 8 bis 19 der 9. BImSchV sowie § 22 UVPG.

Rechtsgrundlagen

B I m S c h G

Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 183) geändert worden ist.

4. B I m S c h V

Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355) geändert worden ist.

9. B I m S c h V

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 03. Juli 2024 (BGBl. I Nr. 225) geändert worden ist.

17. B I m S c h V

Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 1021, 1044, 3754), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 43) geändert worden ist.

U V P G

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist.

Überwachungsbedürftige Anlagen, Immissionsschutz, Anlagensicherheit

Referat IV A

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