Bekanntmachung vom 10.07.2026
Hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit aufgrund neuer Unterlagen zur Verträglichkeitsuntersuchung eutrophierender Stickstoffeinträge in gesetzlich geschützte Biotope im Wirkraum der geplanten Altholz-Biomasse-KWK-Anlage
LAGetSi – Referat IV A
LAGetSi IV A – IM 179/24
Telefon: 030 902545-218/396 oder 030 902545-0,
Intern 92545-218/396
I. Antragsgegenstand
Die BEW Berliner Energie und Wärme GmbH, Hildegard-Knef-Platz 2, 10829 Berlin hat am 30.06.2025 bei dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Altholz-Biomasse-KWK-Anlage zur Erzeugung von Wärme und Strom am Standort des Heizkraftwerkes Reuter West, Großer Spreering 5, 13599 Berlin beantragt. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und Nr. 8.1.1.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Es handelt sich um eine Anlage gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU.
Die KWK-Anlage soll zur Fernwärmeversorgung bzw. -besicherung im Berliner Stadtgebiet mit einer Fernwärmeleistung von 90 MW thermisch und einer dazu passenden, möglichst hohen elektrischen Leistung bis ca. 20 MW zur teilweisen Deckung des elektrischen Eigenbedarfes am Standort des HKW Reuter West ausgestattet werden. Die Feuerungswärmeleistung (FWL) der neuen Anlage soll max. 110 MW betragen.
In der Altholz-Biomasse-KWK-Anlage – Abfallmitverbrennungsanlage gemäß § 2 Absatz 4 der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) – sollen als Brennstoffe Holzabfälle (Altholzkategorie A I bis A IV), naturbelassene Biomasse aus Landschaftspflegemaßnahmen (LPM), Waldrestholz (WRH) sowie Agrarholz aus Kurzumtriebsplantagen (KUP) eingesetzt werden.
Die Altholz-Biomasse-KWK-Anlage soll mit Anfahrbrennern und einer Stützfeuerung ausgestattet werden, die mit Hilfsbrennstoff (Bioöl, Mixed Fatty Acids (MFA) oder Hydrotreated Vegetable Oils (HVO)) betrieben werden. Eine vollständige Versorgung der Verbrennung mit dem Hilfsbrennstoff soll zeitweise ebenfalls möglich sein, um etwaige Lieferengpässe des Altholzes oder der Biomasse zu überbrücken und somit die Fernwärmeversorgung sicherzustellen. Die Anlage soll auf einem bestehenden Kraftwerksstandort errichtet werden. Die elektrische Versorgung soll über neue Schaltanlagen und die Ausspeisung der erzeugten Fernwärme über bestehende und neu zu errichtende Pumpstationen am Standort erfolgen.
Im Rahmen des Anlagenumfangs soll eine Wasseraufbereitungsanlage (WAA) errichtet werden, welche u. a. Rohwasser (Spree- und Regenwasser) aufbereitet, um Deionat für den Wasserdampfkreislauf (WDK) der KWK-Anlage zu produzieren. Zusätzlich wird aus dieser Anlage das Fernwärmenetz mit Zusatzwasser versorgt. Darüber hinaus soll in der WAA anfallendes Abwasser teilweise wieder aufbereitet oder neutralisiert werden, um eine Ableitung in die Spree bzw. den Schmutzwasserkanal zu ermöglichen.
Das Rohwasserpumpenhaus (inkl. dazugehörigem Entnahmebauwerk) sowie das Einleitbauwerk gehören bereits zu den bestehenden Anlagen des HKW Reuter West und sollen für das vorliegende Vorhaben weitergenutzt und überführt werden. Im Zuge des Vorhabens soll die vorhandene Pumpengruppe erneuert sowie an die neue Rohwasserleitung angeschlossen werden.
Damit werden im Wesentlichen die Errichtung und der Betrieb der Betriebseinheiten Brennstofflogistik, Kesselanlage, Wasser-Dampf-Kreislauf, Wasseraufbereitungsanlage und verschiedener Nebenanlagen beantragt.
Die Antragstellerin beabsichtigt, die Anlage im 3. Quartal 2029 in Betrieb zu nehmen.
Die Genehmigung schließt nach § 13 BImSchG andere die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Zulassungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Bewilligungen mit Ausnahme von Planfeststellungen, Zulassungen bergrechtlicher Betriebspläne, behördlichen Entscheidungen auf Grund atomrechtlicher Vorschriften und wasserrechtlichen Erlaubnissen und Bewilligungen nach § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).
Das Vorhaben bedarf gemäß § 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf
- Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,
- Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
- Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
- kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie
- die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.
Das Ziel der UVP ist die Beurteilung des geplanten Vorhabens hinsichtlich seiner umweltrelevanten Auswirkungen am geplanten Standort der Anlage unter Zugrundelegung der umweltgesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen. Dem Antrag sind die für diese Prüfung erforderlichen Unterlagen, insbesondere ein UVP-Bericht, beigefügt.