Absturzgefahr von Jugendlichen bei Aufführung im Revuetheater

  • Das Bild zeigt eine Strapaten Artistin in Aktion.

    Das Bild zeigt eine Strapaten-Artistin in Aktion.

Das Revuetheater ist bekannt für seine unterhaltenden Vorführungen, welche die Darstellenden mit ihren artistischen Darbietungen in zum Teil schwindelerregenden Höhen zu einem einzigartigen Erlebnis für das Publikum machen – doch genau dort, wo alles so unbeschwert und leicht aussieht, sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich, um die ArtistInnen nicht zu gefährden.

Dies gilt vor allem, wenn die Darstellenden minderjährig sind – im August 2022 erreichte das LAGetSi eine Anfrage für die Mitwirkung einer 12-jährigen Strapaten-Artistin in einer Show, welche die Genehmigung gem. § 6 JArbSchG erfordert.
Da außerdem aufgrund potentieller Gefährdung der Darstellerin während der Show eine Seil-Sicherung nicht möglich war, mussten vom Arbeitgeber alternative Schutzmaßnahmen erörtert, in die Gefährdungsbeurteilung aufgenommen, umgesetzt und vom LAGetSi,
als zuständige Aufsichtsbehörde, auf ihre Wirksamkeit überprüft, sowie als Grundlage für das Auftreten der Minderjährigen ab Showstart im November 2022 freigegeben werden.

Ziel war es, die größtmögliche Minimierung des Unfallrisikos beim Ausführen der Tätigkeit bzw. den bestmöglichen Schutz der 12-jährigen Beschäftigten zu gewährleisten. In einer anfänglichen Videokonferenz mit dem technischen Leiter des Theaters wurden die wichtigsten Punkte zur Durchführung der Artistik-Darbietung besprochen und eine Teilnahme des LAGetSi an einer Probe terminiert,
um die bereits getroffenen Sicherheitsmaßnahmen zu bewerten und ggf. weitere notwendige Schritte einzuleiten.

Als mögliche Gefährdungen wurden Abrutschen von den Strapaten, Absturz, sowie seitliche horizontale Bewegungen (Schwingen) identifiziert und das Risiko in der GBU als hoch eingestuft. Um dieses maximal zu reduzieren, wurden technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen ergriffen – die Arbeitshöhe wurde auf max. 3m festgelegt; das Artistengerät, welches sich im Besitz der Eltern (ausgebildete ArtistInnen) befindet wurde als rechtskonform zertifiziert und vor Beginn jeder Darbietung von ihnen selbst, der Darstellerin und dem Arbeitgeber überprüft. Während der Proben und der Show wurde eine ausreichend groß dimensionierte Matte (Durchmesser 2,50m, ca. 30cm dick) unter der Darstellerin platziert, sodass im Falle eines Absturzes ausreichend Abfederungsfläche gegeben war. Seitlich horizontale Bewegungen waren in der Choreografie nicht vorgesehen, weshalb ein Verfehlen der Matte im Falle eines Sturzes ausgeschlossen, und die Größe dieser als ausreichend bestätigt wurde. Es befand sich ein Klettertau in unmittelbarer Nähe zur Darstellerin, welches im Falle des Versagens des Punktzuges durch einen Techniker heruntergelassen werden konnte. Der Punktzug sowie die dazugehörige Steuerung sind SIL3 zertifiziert und für den Betrieb mit Personen klassifiziert. Die eingesetzten Geräte wurden vor erster Inbetriebnahme sowie einmal jährlich gem. BetrSichVO überprüft; eine Dokumentation dieser wurde durch das LAGetSi verlangt.

Auch wenn die Wahrscheinlichkeit einer Verletzung durch alle getroffenen Schutzmaßnahmen gem. § 6 Abs. 2 Nr. 3 JArbschG so weit
wie möglich minimiert wurde, blieb ein Restrisiko unumgänglich bestehen, weshalb die Darstellungen unter Beachtung besonderer Sorgfalt durchzuführen waren. Zudem mussten sie vor jeder Vorstellung auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Nach abschließender Evaluierung durch das LAGetSi konnte die Bewertung des Risikos von „hoch“ (Risikomaßzahl 16) auf „mittel“ (Risikomaßzahl 9) herabgesetzt werden. Eine weitere Reduzierung wäre nur durch ein Verbot der Darbietung zu erreichen gewesen. Es galt abzuwägen,
ob die große Erfahrung der Darstellerin zusammen mit den Schutzmaßnahmen ausreichte, das Restrisiko als vertretbar anzusehen – nach sorgfältiger Prüfung konnte das LAGetSi den akrobatischen Darbietungen, die permanent unter Beachtung besonderer Sorgfalt durchzuführen sind, zustimmen. Die Genehmigung konnte erteilt werden.

Schon gewusst?

„Strapaten“ sind Bänder, die an einem von der Decke kommenden Punktzug befestigt werden, an denen ArtistInnen verschiedene akrobatische Darbietungen vorführen. Besonders eindrucksvoll, jedoch gleichermaßen gefährlich, sind bspw. Drehungen um die eigene Achse oder Fälle. Um sich hierbei nicht zu verletzen, sind ein hohes Maß an Professionalität und besondere Sicherheitsvorkehrungen notwendig.

Recht kurz

Gemäß der neuen BetrSichV vom 27.07.2021 gelten auch Schüler als Beschäftigte, sofern sie Arbeitsmittel verwenden.
Der Arbeitgeber hat demnach dafür zu sorgen, dass sie nur Arbeitsmittel verwenden, die er ihnen zur Verfügung gestellt
oder deren Verwendung er ihnen ausdrücklich gestattet hat.

Zahlen, Daten, Fakten

Im Berichtszeitraum sind 1295 Anträge nach § 6 JArbSchG eingegangen.
Hiervon betreffen ca. 40 Anträge die Mitwirkung von Kindern bei Theateraufführungen.
Ein weit größerer Anteil ist im Bereich der Filmbranche zu verorten.

Rechtsgrundlagen

  • § 6 Abs. 2 Nr. 3 JArbSchG
  • ArbSchG; DGUV 17 für szenische Darstellungen
  • BetrSichV (§ 7, § 10, § 14; vor allem § 5 Abs. 5 vom 27.07.2021)
  • § 2 Abs. 4 BetrSichV
  • BetrVO

Sozialer Arbeitsschutz

Referat II A

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