Abbruch eines Heizkraftwerkes – Änderung einer TRGS mit erheblichen Auswirkungen

  • Teilansicht des Kraftwerkgebäudes

    Teilansicht des Kraftwerkgebäudes

  • Entschichtete Stahlteile für das Brennschneiden vorbereitet

    Entschichtete Stahlteile werden für das Brennschneiden vorbereitet

  • Testentschichtung als Demonstration

    Testentschichtung als Demonstration

2022: Abbruch eines Heizkraftwerkes – Änderung einer TRGS mit erheblichen Auswirkungen

Das betreffende Heizkraftwerk – ein markantes Bauwerk an der Berliner Stadtautobahn A100 – wurde im Jahr 2021 vom Netz genommen und wird zurückgebaut. Zwischen Abschluss der Planungsphase und der Ausschreibung erfolgte eine Änderung der TRGS 505 Blei, welche erhebliche Auswirkungen auf den vorgesehenen Arbeitsablauf hat:
Schweißen und Brennschneiden von Metallteilen mit bleihaltigen Beschichtungen, die zumeist aus Korrosionsschutzgründen aufgebracht werden, dürfen ohne vorherige Entfernung des bleihaltigen Überzugs nicht mehr durchgeführt werden. Die eingesetzten Verfahren zur Entschichtung sollen zudem mit geringster Exposition verbunden sein.

Der Abbruch des Heizkraftwerkes wurde vor der Änderung der TRGS 505 konzipiert, ausgeschrieben und vergeben, jedoch mussten die Arbeitsverfahren nach der Vergabe modifiziert werden. Zeitverzug und erhebliche Mehrkosten waren die Folgen für den Auftraggeber.
Wichtig war es, ein rechtskonformes und umsetzbares Verfahren zu entwickeln, das auch beispielhaft für andere Abbruchvorhaben wirken soll. Denn durch das Verbot des Schneidbrennens bleibeschichteter Flächen sind sehr viele Abbruch- und Instandhaltungsvorhaben betroffen, da unzählige Anwendungsfälle solcher Bleibeschichtungen vorliegen – auch in neueren Bauwerken und technischen Anlagen, z.B. im Stahlskelettbau, Brückenbau bis hin zur Metallverwertung.

Ursprünglich geplant war der konventionelle Rückbau der aus Stahlblechtafeln ortsgeschweißten Gebäudeumhüllung sowie der Stahlskelettkonstruktion. Mittels dem nun nicht mehr regelgerechten Brennschneidens, sollten die Stahlteile zuerst getrennt und anschließend abtransportiert werden.

Die überarbeitete Ausführungsplanung wurde mit dem LAGetSi und der beauftragten Baufirma nach der Ausschreibung abgestimmt.
Als zuständige Aufsichtsbehörde wirkte das LAGetSi auf die Umsetzung der neuen Vorgaben der TRGS 505 hin und begleitete die praktische Umsetzung der veränderten Arbeitstechnologie. Es gab zu diesem Zeitpunkt keine vergleichbaren Projekte, sodass hier technologisches Neuland beschritten werden musste. Zudem bedeutete der zusätzliche Arbeitsschritt der Entschichtung gesteigerten Zeitaufwand und daraus resultierende Mehrkosten – diese Notwendigkeiten wurden vom Auftraggeber jedoch vollständig unterstützt.

Durch entsprechende Versuche der Baufirma wurde ein Laserentschichtungsverfahren entwickelt, das ein ca. 5 cm breiten Streifen von der Bleibeschichtung befreit, sodass in diesem Bereich thermisch getrennt werden kann. Die bei der Laserentschichtung freigesetzten Emissionen werden an der Entstehungsstelle mit einem geeigneten Gerät abgesaugt. Der Auftraggeber ließ die Maßnahmen messtechnisch begleiten. Personenbezogene Messungen haben bei diesem Arbeitsverfahren keine arbeitsschutzrelevanten Expositionen aufgezeigt.

Mit dem nunmehr bewährten Verfahren wurde ein Standard etabliert, der in der Branche aufmerksam beobachtet und diskutiert wird. Jedoch ist der Bekanntheitsgrad der Neuregelung – trotz der massiven Konsequenzen für zahlreiche Anwendungsfälle z.B. in der Bau- und Abbruchbranche sowie bei der Metallverarbeitung und der Schrottverwertungsbranche derzeit noch sehr gering.
Es sind erste Informationsveranstaltungen mit dem Berliner Abbruchverband in Planung.

Schon gewusst?

  • Die Änderung der TRGS 505 war in der Branche noch kaum bekannt, hatte aber große Auswirkungen auf die Arbeitsabläufe.
    Das Brennschneiden bleibeschichteter Bauteile ist ohne vorherige Entfernung der Bleibeschichtung verboten!
  • TRGS: Technische Regel für Gefahrstoffe

Zahlen, Daten, Fakten

  • Das Bauvorhaben wurde regelmäßig durch das LAGetSi kontrolliert, bei weiteren Baumaßnahmen desselben Auftraggebers sind vergleichbare Aktivitäten geplant. – Mittlerweile sind die Arbeiten abgeschlossen.
  • Insgesamt hat das LAGetSi im Jahr 2021 – trotz Corona – rd. 450 Baustellenkontrollen durchgeführt.
  • Rechtsgrundlagen: ArbSchG i.V.m. GefStoffV, TRGS 505

Arbeitsschutz am Bau

Referat I B

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