Änderungen des Arbeits- und Dienstverhältnisses

Beurlaubung, Freistellung, Sabbatical, Teilzeit, Umsetzung, Arbeitszeitkonto (AZK)

Sie finden die Formulare der Personalstelle zu den Themen Beurlaubung, Freistellung, Sabbatical, Teilzeit, Umsetzung und Arbeitszeitkonto (AZK) in der Rubrik Insider-Infos im Berliner Schulportal.
Anträge sind stets über das Sekretariat Ihrer Schule an die Personalstelle zu richten.

Bitte halten Sie Ihre Zugangsdaten zum Berliner Schulportal bereit. Diese bestehen aus

  • Ihrer L-/X-Kennung (L1****6@edu-schule.berlin) sowie
  • Ihrem dazugehörigen Kennwort

Auf diesen Serviceseiten des Schulportals finden Sie folgende Anträge und Formulare

  • Anträge auf Teilzeitbeschäftigung
    • für Beamte
      • zur Betreuung von Kindern und anderen Angehörigen (§ 54a LBG)
      • aus anderen Gründen (§ 54 Abs. 1 LBG)
    • für Tarifbeschäftigte (§ 11 TV-L)
      • Lehrkräfte
      • alle anderen Beschäftigtengruppen
      • Für Lehrkräfte im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst/Studien
  • Antrag für ein Sabbatical
    • für verbeamtete Lehrkräfte (§ 54 LBG)
    • für tarifbeschäftigte Lehrkräfte (§ 11 TV-L)
  • Anträge auf Beurlaubung ohne Dienstbezüge (§ 55 Abs. 1 LBG)
    • zur Betreuung von Kindern und anderen Angehörigen (§ 55 Abs. 1 LBG)
    • aus arbeitsmarktpolitischen Gründen (§55 Abs. 3 LBG)
  • Anträge auf Freistellung, AZK, Dienstantritt, Umsetzung
    • Antrag auf Freistellung für Fortbildungen bzw. Freistellung nach SUrlVO
    • Antrag auf persönliche Ermäßigungsstunden aus dem Arbeitszeitkonto (AZK)
    • Dienstantrittsmeldung
    • Umsetzungsantrag*

    *) Von einer Umsetzung wird gesprochen, wenn pädagogische Beschäftigte oder Personal der schulischen Verwaltung an eine andere staatliche Schule in Berlin wechselt.

Versetzung

Von einer Versetzung im öffentlichen Dienst wird gesprochen, wenn Beschäftigte innerhalb des öffentlichen Dienstes den Arbeitgeber wechseln. In diesen Fällen wird die Versetzung durch den neuen Arbeitgeber beim bisherigen Arbeitgeber beantragt.

Dies passiert zum Beispiel in folgenden Fällen:

  • Lehrkräfte, die aus einem anderen oder in ein anderes Bundesland wechseln – zum Lehreraustauschverfahren für verbeamtete Lehrkräfte
  • Erzieher*innen und Sozialpädagog*innen, die von oder in das Jugendamt oder ihm nachgeordnete Einrichtungen (z.B. Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen) wechseln
  • Erzieher*innen, die von oder zu den landeseigenen Kita-Eigenbetrieben wechseln (z.B. KiGäNo – Kindergärten Nordost)
  • Sekretär*innen und Verwaltungsleitungen, die von oder in eine andere Behörde (z.B. Bezirksamt, Landesverwaltung, Bund) oder ein anderes Bundesland wechseln.

Die Bewerbungsstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie schreibt dazu in einigen Stellenausschreibungen:
“Sofern Sie bereits beim Land Berlin beschäftigt sind, fügen Sie bitte eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte bei.” Die Einverständniserklärung finden Sie als Formular “Einverständnis Aktenanforderung (ZS P 0.006)” auf der öffentlichen Website der Personalstelle.

Versetzung von verbeamteten Lehrkräften in ein anderes Bundesland

Das Antragsformular zur Teilnahme am Lehreraustauschverfahren finden Sie auf der Website der Kultusministerkonferenz (KMK)

bei technischen Problemen:

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Bitte wenden Sie sich an:

Paulin Jorek

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