Schulversäumnisanzeigen

Nach der Ausführungsvorschrift (AV) Schulbesuchspflicht vom 24. März 2024 müssen Schülerinnen und Schüler, die an fünf oder mehr Tagen innerhalb eines Schulhalbjahres unentschuldigt fehlten, in Form einer Schulversäumnisanzeige dem Schulamt gemeldet werden.
Seit dem Schuljahr 2024 / 2025 sind die Schulversäumnisanzeigen digital von den Klassenlehrkräften anzufertigen. Die Anzeigen werden von den Schulleitungen digital an das Schulamt übermittelt. Die Grundlage hierfür bildet der § 11 der AV Schulbesuchspflicht.

Von der digitalen Schulversäumnisanzeige ausgenommen sind öffentliche Schulen, die nicht an der Berliner LUSD (Lehrkräfte-Unterrichts-Schul-Datenbank) angeschlossen sind.

Digitale Schulversäumnisanzeige im Berliner Schulportal

Das Verfahren für die digitale Schulversäumnisanzeige finden Sie im Berliner Schulportal. Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zur Anwendung des Verfahrens.

Sie benötigen Ihre Zugangsdaten zum Berliner Schulportal. Diese bestehen aus

  • Ihrer L-/X-Kennung (L1****6@edu-schule.berlin) sowie
  • Ihrem dazugehörigen Kennwort

Nur noch analog, wenn die Schule nicht mit der Berliner LUSD arbeitet

Wenn Sie das digitale Verfahren nicht nutzen können, weil Ihre Schule nicht an der Berliner LUSD angeschlossen ist, finden Sie die Formulare online auf der Seite “Rechtsvorschriften” der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unter dem Thema Ferien, Befreiung vom Unterricht .

Nur in diesen Fällen sollen Schulversäumnisanzeigen noch in analoger Form übermittelt werden. Allerdings trifft dies – nach unserer Kenntnis – auf keine Schule in unserem Zuständigkeitsbereich zu.

Voraussetzungen für das Verfahren

Um dieses Verfahren aufrufen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  1. Sie müssen an einer Schule arbeiten, die in die Berliner LUSD integriert ist,
  2. Als Klassenlehrkraft in der Berliner LUSD hinterlegt sein, sowie
  3. die Zwei-Faktor-Authentifizierung aktiviert haben.

Wenn Sie in der LUSD nicht als Klassenlehrkraft eingetragen sind, wenden Sie sich bitte an Ihre Schulleitung.

Sie können die Einrichtung Ihrer Zwei-Faktor-Authentifizierung im Reiter “Meine Daten” im Berliner Schulportal starten.

  • Sofern Sie nicht bereits im Schulportal angemeldet sind, werden Sie beim Öffnen des folgenden Links zur Eingabe Ihrer Zugangsdaten im Schulportal aufgefordert.
  • Berliner Schulportal / Meine Daten

Anleitungen und Tutorials

Zur Einarbeitung in das digitale Verfahren stellt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie den Beschäftigten im Berliner Schulportal Anleitungen und Videotutorials zur Verfügung.

Diese finden Sie im Berliner Schulportal:
Schulportal > Berliner LUSD > Anleitungen > Schulversäumnisanzeige

Ihre Möglichkeiten zur Einrichtung der Authentifizierung

Für die Authentifizierung stehen Ihnen grundsätzlich zwei Möglichkeiten offen. Bitte beachten Sie, dass die Einrichtung und Nutzung der Zwei-Faktor-Authentifizierung für einige Vorgänge unvermeidlich ist, um die Datensicherheit und die Integrität der Daten zu gewährleisten.

1. Möglichkeit: Authentifizierung mit dem mobilen Endgerät für das pädagogische Personal (MEG) und dem Messenger “Bildung im Dialog”

Sie können das Ihnen von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur Verfügung gestellte MEG nutzen, um die Zwei-Faktor-Authentifizierung einzurichten.

Hierzu benötigen Sie den Messenger Bildung im Dialog, den Sie aus dem Unternehmensportal heraus installieren können. Die Authentifizierungsfunktion des Messengers ist auch nutzbar, wenn Ihre Schule diesen nicht für die schulinterne Kommunikation nutzt. In diesem Fall müssen Sie bei der Suche der Einrichtung nach der “Schule am Datenfluss Berlin” suchen. Andere Authentifizierungs-Apps sind auf dem MEG nicht nutzbar.

Eine Anleitung zur Einrichtung der Zwei-Faktor-Authentifizierung mit dem Messenger “Bildung im Dialog” wird Ihnen im Schulportal zur Verfügung gestellt, sobald Sie die Einrichtung Ihrer Zwei-Faktor-Authentifizierung starten.

2. Möglichkeit: Authentifizierung mit einem privaten Endgerät

Alternativ zur Authentifizierung mit dem MEG können Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung auch auf ihrem privaten mobilen Endgerät und jeder marktüblichen Authentifizierungs-App (z.B. Google, Microsoft-Authentificator, …) einrichten. Sofern Sie privat keine Authentifizierungs-App nutzen, können Sie auch auf Ihrem privaten Endgerät den Messenger “Bildung im Dialog” aus dem App-/ Playstore installieren.

Beachten Sie, dass es sich hierbei ausschließlich um eine technische Alternative handelt. Hieraus lassen sich keine Ansprüche von Schulleitungen oder Vorgesetzen ableiten, dass Kolleginnen und Kollegen private Endgeräte für die dienstliche Tätigkeit zur Verfügung stellen.

N.N.

Sekretariat des Personalrats

Adresse

c/o Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie – Außenstelle Pankow

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Paulin Jorek

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