Pflegekraft statt Superkraft...
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Die Betreiberin eines Friseursalons in Brandenburg ist mit dem Versuch gescheitert, die Schließung ihres Ladens wegen der Corona-Krise vorläufig auszusetzen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg teilte am Freitag mit, dass ihr Eilantrag am Donnerstag abgelehnt worden sei (OVG 11 S 14/21). Die Friseurmeisterin aus Neuenhagen bei Berlin begründete ihren Eilantrag nach Angaben des Gerichts mit potenziell existenzbedrohenden Einnahmeverlusten und der Verletzung ihrer verfassungsrechtlich geschützten Freiheit der Berufsausübung. Zudem verstoße das Land mit der Verordnung zur Schließung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, denn Verkaufsstellen von Optikern und Hörgeräteakustikern seien offen.
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Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer.
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Quelle: dpa
| Aktualisierung: Freitag, 12. Februar 2021 18:06 Uhr