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Altersgrenze für Beamtinnen und Beamten wird angehoben
Die Altersgrenze für Beamte in Berlin steigt auf 67 Jahre. Der Senat hat sich auf einen entsprechenden Gesetzentwurf verständigt. mehr
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Berlin unterstützt eine länderübergreifende Bundesratsinitiative, die das Ziel hat, die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts noch besser zu schützen.
Einen entsprechenden Beschluss hat der Senat auf Vorlage von Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) gefasst, teilte die Senatskanzlei mit. Berlin will den nötigen Entschließungsantrag für die Initiative beim Bundesrat miteinbringen.
Das Bundesverfassungsgericht sei ein unverzichtbarer Garant für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, sagte Badenberg. «Daher müssen wir das Bundesverfassungsgericht über das Grundgesetz absichern. Nur so können wir auch in Zukunft die Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit sicherstellen.» Zentrale Punkte wie die Amtszeit der Richterinnen und Richter, ihre Altersgrenze oder die Anzahl der Senate seien bisher nur einfach gesetzlich im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt. Nun sollen sie ins Grundgesetz aufgenommen werden.
Diese Vorschläge des Bundesjustizministeriums in Abstimmung mit den Bundestagsfraktionen der SPD, der CDU/CSU, des Bündnis90/Die Grünen und der FDP begrüßten die beteiligten Länder. «Aus ihrer Sicht sollte jedoch ergänzt werden, dass das Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht ohne Zustimmung des Bundesrates geändert werden darf», heißt es in der Mitteilung der Senatskanzlei. «Damit würde die Unabhängigkeit und vor allem die Funktionsfähigkeit des Verfassungsgerichtes zusätzlich gestärkt.»