Bildungszeit

Lächelnde junge Geschäftsleute

Zeit für Sie! BildungsZEIT!

Wussten Sie das? Als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin haben Sie Anspruch auf bis zu zehn Tage Bildungszeit innerhalb von zwei Kalenderjahren. Alle Angestellten oder Personen mit einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis können sich unter Lohnfortzahlung weiterbilden. Die Weiterbildung braucht dabei nur in einem mittelbaren Bezug zu Ihrer beruflichen Tätigkeit zu stehen. Sie können sich gesellschaftspolitisch fortbilden, Ihre Sprachkenntnisse auffrischen, etwas für Ihre Gesundheit tun oder sich künstlerisch betätigen. Wenn Ihnen dafür bisher die Zeit fehlte, ist die Bildungszeit die perfekte Lösung.

Bildungszeit an der VHS Reinickendorf

Auch die Volkschule bietet eine Reihe von – meist mehrtägigen – Weiterbildungsveranstaltungen an, die als Bildungszeit anerkannt sind. Wenn Sie eine Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin benötigen, sprechen Sie uns an.

Wie beantragt man Bildungszeit?

Einen Antrag auf Bildungszeit reichen Sie – mindestens sechs Wochen vor Beginn – bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin ein. Abgeben müssen Sie die Anmeldebescheinigung sowie den Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung als Bildungszeit. Die Anerkennung erhalten Sie direkt beim Bildungsveranstalter, der sie Ihnen kostenfrei zur Verfügung stellt.

Hier finden Sie alle unsere Kurse, die in Berlin und Brandenburg als Bildungszeit anerkannt sind.