Hygieneplan Corona für die Prüfungszentrale der Berliner Volkshochschulen

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Hygieneplan Corona für die Prüfungszentrale der Berliner Volkshochschulen (Version 1, Stand 9.6.2020)

(als Ergänzung des Rahmenhygienekonzepts VHS Tempelhof-Schöneberg vom 4.6.2020 sowie der Hygienepläne der Prüfungsstandorte, unter Berücksichtigung der Hinweise des BAMF zur Wiederaufnahme des „Deutsch-Tests für Zuwanderer“ (DTZ) vom 13.5.2020 sowie in Anlehnung an die Empfehlungen zur Durchführung von telc Prüfungen während der Covid 19-Pandemie vom 17.4.2020)

Inhalt
1 Einleitung
2 Allgemeine Regeln
3 Organisatorische Vorbereitung
3.1 Kommunikation
3.2 Infrastruktur
4 Planung und Prüfungsgestaltung
4.1 Generelle Neuerungen
4.2 Mund- und Nasenbedeckung während der Prüfungen
4.3 Reinigung / Desinfektion

1 Einleitung

Die Prüfungszentrale der Berliner Volkshochschulen ist eine Abteilung des Servicezentrums der Berliner Volkshochschulen mit Sitz im Bezirk Spandau . Sie führt Prüfungen für alle Berliner Volkshochschulen gegenwärtig an zwei Standorten im Bezirk Schöneberg durch:
Standort 1: Kolleg Schöneberg, Nürnberger Str. 63, 10787 Berlin
Standort 2: Campus Schöneberger Linse, Tempelhofer Weg 62, 10829 Berlin
Der Prüfungsbetrieb wird Anfang Juli wieder aufgenommen.
Die allgemeinen Prüfungsabläufe sind durch die Vorgaben des Testanbieters (telc) und die Vorgaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bereits klar geregelt. Zur schrittweisen Wiederaufnahme des Prüfungsbetriebs wird hier das Hygienekonzept der Prüfungszentrale der Berliner Volkshochschulen vorgelegt. Hiermit werden die Vorgaben, die der Prüfungssicherheit dienen, um Maßnahmen ergänzt, die dem Infektionsschutz dienen.
Die Wiederaufnahme erfolgt unter Einhaltung der aktuellen Hygienevorgaben zum lnfektionsschutz auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene, insbesondere des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) §36 und der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung.
Alle Prüfungsteilnehmer_innen, Prüfungsvorsitzende, Prüfer_innen, Prüferbetreuer_innen, Aufsichtskräfte, Kooperationspartner_innen sowie alle Mitarbeiter_innen der Prüfungszentrale sollen auch die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden und des Robert Koch-Instituts (RKI) beachten und befolgen.
Die Gesundheit und das Wohlergehen aller Personen, die an den Prüfungen beteiligt sind, haben für uns höchste Priorität.
Aufgrund der dynamischen Entwicklungen wird das Konzept regelmäßig angepasst.

2 Allgemeine Regeln

Wir vertrauen auf das selbstständige und verantwortungsvolle Verhalten aller Personen, die an den Prüfungen beteiligt sind.
Prüfungsteilnehmer_innen, Prüfungsvorsitzende, Prüfer_innen, Prüferbetreuer_innen, Aufsichtskräfte, Kooperationspartner_innen sowie allen Mitarbeiter_innen der Prüfungszentrale wird dringend empfohlen, bei nicht abgeklärten Symptomen, die mit SARS-CoV-2 in Verbindung stehen könnten, wie z. B. eine Atemwegserkrankung, Fieber oder Geschmacks-/Geruchsverlust, nicht an den Prüfungen teilzunehmen.
Die Mitarbeiter_innen der Prüfungszentrale sind berechtigt, Prüfungsvorsitzende, Prüfer_innen, Prüferbetreuer_innen, Aufsichtskräfte, Kooperationspartner_innen mit Symptomen einer Atemwegserkrankung die Mitarbeit an den Prüfungen zu untersagen sowie Teilnehmer_innen mit solchen Symptomen von der Teilnahme an der Prüfung auszuschließen. Zum Ausschluss von Teilnehmer_innen sind auch die jeweiligen Prüfungsvorsitzenden berechtigt und angehalten, nach Möglichkeit in Abstimmung mit zuständigen Mitarbeiter_innen der Prüfungszentrale.
Pandemiebezogene Verhaltens- und Hygieneregelungen werden nach Möglichkeit bereits mit der Anmeldung, spätestens am Tage der Prüfung an die Teilnehmer_innen kommuniziert. Zu diesen zählen
• Sicherheitsabstand halten. Mindestens 1,5 m – während der Prüfungen und im gesamten Gebäude, einschließlich der Sanitäranlagen.
• Auf jeglichen Körperkontakt ist zu verzichten. Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln. Kontaktlose Umgangs- und Sozialformen.
• Händehygiene mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern: regelmäßig und sorgfältig mindestens 20-30 Sekunden mit Seife die Hände waschen.
• Mit den Händen nicht in das Gesicht fassen (v.a. keine Schleimhäute berühren).
• Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen (Ellbogen etc. nutzen).
• Die Husten- und Niesetikette einhalten: Husten und Niesen in die Armbeuge.
• Mund-Nasen-Bedeckung ist im gesamten Gebäude zu tragen. Für die Zeiten der Identitätskontrolle sowie der schriftlichen und mündlichen Prüfungen gelten gesonderte Regelungen (siehe Abschnitt 4).
• Jacken und Mäntel sind von Teilnehmer_innen einzeln und mit Abstand an die Garderoben zu bringen (Vermeidung von Kontakt der Kleidung mehrerer Personen).
• Kein Verzehr von Lebensmitteln in den Fluren und anderen Verkehrsbereichen.
• Durchmischung mit anderen Gruppen (z.B. in Pausen) vermeiden.
• Aufenthalt in den Gebäuden auf den notwendigen Zeitraum beschränken. Nicht verweilen. Nach Prüfungsende Gebäude zügig verlassen.

3 Organisatorische Vorbereitung
3.1 Kommunikation

Verhaltens- und Hygieneregelungen werden vorab an Prüfungsteilnehmer_innen, Prüfungsvorsitzende, Prüfer_innen, Prüferbetreuer_innen, Aufsichtskräfte und Kooperationspartner_innen verbindlich kommuniziert.

3.2 Infrastruktur

• Das Betreten der VHS-Gebäude wird kontrolliert und die Besucherströme werden durch ein Wegeleitsystem in den Gebäuden gelenkt. Personenansammlungen werden vermieden.
• Abstandsmarkierungen in Eingangs- und Wartebereichen, ggf. auch in Sanitärbereichen.
• Hinweisschilder mit Hygienevorschriften und Distanzregeln werden gut sichtbar angebracht.
• Tische/Bestuhlung in Unterrichtsräumen: mindestens 1,5 Meter Abstand zwischen allen Plätzen. Die Bestuhlung darf nicht verändert werden.
• Öffnung der Prüfungsräume rechtzeitig vor Prüfungsbeginn (Vermeidung von Ansammlungen vor den Räumen).
• Alle Räume werden während der schriftlichen Prüfung mehrmals und jeweils zwischen den einzelnen mündlichen Prüfungen gelüftet (Stoßlüftung, Querlüftung).
• Die Reinigung der Einrichtung durch die Reinigungskräfte erfolgt den Erfordernissen angepasst: Folgende Areale werden besonders gründlich gereinigt: Sanitärräume; Türklinken und Griffe; Tische, Stühle; Treppen- & Handläufe; Lichtschalter; Computertastaturen und –mäuse.

4 Planung und Prüfungsgestaltung
4.1 Generelle Neuerungen

Zur Vermeidung von großen Personenansammlungen werden pro Prüfungstag zwei zeitlich versetzte Durchgänge (Zeitschienen) eingeplant.
Die Prüfer_innen gehen nicht in den Raum des/der Prüfungsvorsitzenden. Die Prüfer_innen gehen direkt zu ihrem Prüfungsraum, Prüferbetreuer_innen schließen ihnen die Räume auf. Die Prüfungsunterlagen liegen bereits in den Prüfungsräumen.
In den Prüfungsräumen werden auch Reinigungs- / Desinfektionstücher und –creme, Einweghandschuhe, Mund- und Nasenschutz, Gesichtsschutz-Visiere für die Identitätskontrolle bereitgestellt.
Bei der Prüfungsplanung werden die Abstandsregelungen beachtet, die eine deutlich niedrigere Anzahl von Teilnehmer_innen mit sich bringen.
a. Die Räume werden abhängig von Raumgröße mit jeweils 1,5 m Abstand für die schriftlichen Prüfungen eingeplant und für eine Prüfungsgruppe (ca. 6 bis 12 Teilnehmer_innen) vorbereitet.
b. Um große Ansammlungen zu vermeiden, dient der Raum der schriftlichen Prüfung für diese Prüfungsgruppe zugleich als Pausenraum für die Zeit zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung. Prüfungsteilnehmer_innen dürfen den Raum während der Pause für Toiletten- oder Hofbesuche verlassen.
c. Für die mündlichen Prüfungen steht jeder Prüfungsgruppe ein zweiter Raum zur Verfügung. Dieser dient auch der Wertsachenaufbewahrung.
Nach der mündlichen Prüfung verlassen die Prüfungsteilnehmer_innen den Prüfungsstandort durch einen ausgeschilderten Ausgang.

4.2 Mund- und Nasenbedeckung während der Prüfungen

Im gesamten Gebäude der Prüfungen gilt die Pflicht, eine Mund- und Nasenmaske zu tragen. Abweichungen hiervon sind vorgesehen:
1. Bei der Identitätskontrolle vor den Kursräumen vor Prüfungsbeginn: Die Prüfungsteilnehmer_innen nehmen in ausreichendem Abstand (mind. 1,5 m) kurz die Mund-Nasen-Bedeckung ab. Hier werden den Prüfer_innen auch Geschichtsschutz-Visiere zur Verfügung gestellt.
2. Während der Prüfungen:
a. Ausgenommen von der Pflicht zur Mund- und Nasenbedeckung sind während der schriftlichen Prüfungen die Prüfungsteilnehmer_innen, sobald sie ihren Platz im Prüfungsraum eingenommen haben und solange sie die Prüfung bearbeiten. (Die Prüfer_innen tragen die Masken während der gesamten schriftlichen Prüfung).
b. Die Maskenpflicht ist für Prüfer_innen und Teilnehmer_innen während der mündlichen Prüfung ausgesetzt, sobald diese mit dem vorgegebenen Abstand ihre Plätze eingenommen haben.

4.3 Reinigung / Desinfektion

Alle Personen desinfizieren ihre Hände beim Eintritt im Eingangsbereich des Prüfungsgebäudes.
Materialien für die mündlichen Prüfungen, die mehrfach verwendet werden, werden in Plastikhüllen verpackt und zwischen den Durchgängen von den Prüfer_innen gereinigt bzw. desinfiziert.
Wenn die Prüfungsteilnehmer_innen während der mündlichen Prüfung an Tischen sitzen, so werden diese zwischen den Prüfungen von den Prüfer_innen gereinigt bzw. desinfiziert.

  • Hygieneplan Corona für die Prüfungszentrale der Berliner Volkshochschulen (Version 2, Stand 8.12.2020, Änderungen unterstrichen)

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