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Was bedeutet Ersatzfreiheitsstrafe? |
Voraussetzung für die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe ist, dass jemand zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, aber nicht gezahlt hat. In § 43 Strafgesetzbuch (StGB) hat der Gesetzgeber dies folgendermaßen genannt: „An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe. Einem Tagessatz entspricht 1 Tag Freiheitsstrafe.“ Die Länge der Ersatzfreiheitsstrafe richtet sich also nach der Anzahl der verhängten Tagessätze. Inhaftierte, bei denen nur Ersatzfreiheitsstrafe zu vollstrecken ist, werden in der Regel im offenen Vollzug untergebracht und unterliegen innerhalb der Justizvollzugsanstalt auch der Arbeitspflicht. Sie befinden sich nicht unter Verschluss und können sich tagsüber innerhalb des Gebäudes, in dem sie untergebracht sind, frei bewegen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit Ihre (ursprüngliche) Geldstrafe zu bezahlen (auch durch Familienangehörige oder Bekannte) und können dann sofort die Justizvollzugsanstalt verlassen. Personen, die Gefangene „auslösen“ wollen, können grundsätzlich Bareinzahlungen in der Zahlstelle der JVA Plötzensee in der Zeit von montags - donnerstags 07.00 bis 16.00 Uhr, freitags 07.00 bis 14.30 Uhr vornehmen. Außerhalb dieser Zeiten sind keine Bargeldauslösungen möglich. Bei Vorlage eines Einzahlungsbeleges (der Post oder einer Bank) erfolgt dennoch die Entlassung, da in diesen Fällen die Geldstrafe bereits bezahlt ist. |
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Wann bekommt ein Insasse Vollzugslockerungen? |
Vorrangiges Ziel des Vollzuges von Freiheitsstrafen ist die Resozialisierung des Straftäters. Das heißt, dass der Straftäter nach seiner Entlassung aus dem Strafvollzug ein Leben in sozialer Verantwortung und ohne neue Straftaten zu führen in der Lage ist. Dafür muss er auf die Lebensumstände in Freiheit bereits vor der Entlassung vorbereitet werden. Dieser Vorbereitung dienen die Vollzugslockerungen. Als Vollzugslockerungen werden die Genehmigung einer Beschäftigung außerhalb der Anstalt unter Aufsicht (Außenbeschäftigung) und ohne Aufsicht (Freigang) sowie Ausführungen (begleitet durch Vollzugsbedienstete) und Ausgänge (unbegleitet) verstanden. Vollzugslockerungen dürfen aber nur angeordnet werden, wenn nicht zu befürchten ist, dass der Gefangene sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder die Lockerungen des Vollzuges zu Straftaten missbrauchen könnte. |
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Was darf ein Insasse mit in seinen Haftraum nehmen? |
In jedem Haftraum befindet sich als Grundausstattung ein Bett, ein Stuhl, ein Tisch und ein Schrank. Teilweise verfügen die Hafträume auch über Waschbecken und Toiletten. Die Insassen dürfen ihre Hafträume in angemessenem Umfang mit ihren persönlichen Dingen ausstatten. Allerdings sind zusätzliche Einrichtungsgegenstände (z.B. technische Geräte) grundsätzlich genehmigungspflichtig und schriftlich zu beantragen. Gegenstände, die die Übersichtlichkeit des Haftraumes behindern oder in anderer Weise Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährden, können ausgeschlossen werden. Viele Inhaftierte haben in ihren Hafträumen eigene Fernseh- und Radiogeräte. Das Einbringen von Alkohol, Medikamenten und Drogen ist strengstens verboten. Nahrungs- und Genussmittel können in begrenzten Mengen bei den Sprechstunden oder nach Rückkehr von Vollzugslockerungen eingebracht werden. Bei Verlust oder Beschädigung des Haftrauminventars werden die Insassen für den entstandenen Schaden haftbar gemacht. Die erlaubte Ausstattung der Hafträume richtet sich auch nach der jeweiligen Vollzugsform, in welcher der Inhaftierte untergebracht ist. |
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Wer kann Leistungen der Anstaltsbetriebe in Anspruch nehmen? |
Grundsätzlich jeder. Die Werkstätten können nach Maßgabe freier Kapazitäten ihre Leistungen am Markt anbieten. |
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Wie kann ich als Kunde Kontakt aufnehmen? |
Wenn Sie Interesse an den Produkten und Leistungen der Arbeitsbetriebe haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Leiter des Gefangenenarbeitswesen Herrn Pachur (Tel. 90 144 2300). |
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Kann ich die Anstalt als Kunde betreten? |
Kunden wird unbürokratisch der Zutritt gewährt, sofern im Einzelfall keine Vorbehalte bestehen. |
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Zu welchen Preisen arbeiten die Betriebe? |
Für die verschiedene Gewerbe werden unterschiedliche Preise kalkuliert. Wie in der freien Wirtschaft sind Materialkosten (Rohstoffe und Verbrauchsmittel), Materialbeschaffungskosten, Betriebskostenzuschlag, und Arbeitslohn (Tariflohn des Gewerbes) die Grundlagen der Preiskalkulation. Die Leistungen der Justizvollzugsanstalten unterliegen nicht der Umsatzsteuer. |
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Wieviel verdient ein Inhaftierter? |
Die Grundvergütung (Eckvergütung) wird jedes Jahr neu berechnet und somit an das allgemeine Einkommensniveau angepasst. Die Eckvergütung beträgt 9 % des durchschnittlichen Arbeitsentgeltes aller Versicherten der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, ohne Auszubildende. Es gibt fünf Lohnstufen: Lohnstufe I = 8,05 Euro/Arbeitstag (7 Std.) Lohnstufe II = 9,45 Euro/Arbeitstag (7 Std.) Lohnstufe III = 10,74 Euro/Arbeitstag (7 Std.) Lohnstufe IV = 12,02 Euro/Arbeitstag (7 Std.) Lohnstufe V = 13,42 Euro/Arbeitstag (7 Std.) |
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Was bedeutet Zivilhaft? |
Als Zivilhaft bezeichnet man Haftarten, die nicht aufgrund eines Strafverfahrens verhängt wurden. Das sind: Ordnungshaft (z.B. wegen Nichterscheinen eines Zeugen vor Gericht) Sicherungshaft (z.B. zur Sicherung einer sonst gefährdeten Zwangsvollstreckung) Zwangshaft (z.B. zur Abgabe einer bestimmten Erklärung) Erzwingungshaft (z.B. zur Zahlung einer in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren verhängten Geldbuße). |
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Wie unterscheidet sich der offene vom geschlossenen Vollzug? |
Der Gesetzgeber hat die Abgrenzung des offenen vom geschlossenen Vollzuges anhand von Sicherheitsaspekten vorgenommen. Wörtlich heißt es in § 141 Strafvollzugsgesetz (StVollzG): „Anstalten des geschlossenen Vollzuges sehen eine sichere Unterbringung vor, Anstalten des offenen Vollzuges keine oder nur verminderte Vorkehrungen gegen Entweichungen.“ Das bedeutet, dass im offenen Vollzug weitgehend auf die bekannten Sicherheitseinrichtungen wie Gitter, Mauern, Wachtürme u.ä. verzichtet wird und stattdessen z.B. vielfach lediglich Zäune existieren und die Fenster zumeist unvergittert sind. Neben diesen baulichen Sicherheitsvorkehrungen wird im offenen Vollzug auch auf einige organisatorische verzichtet. So gibt es z.B. im gesamten offenen Vollzug des Landes Berlin auch keinen Einschluss der Gefangenen zur Nachtzeit. |
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