Berichte der Patientenfürsprecher /-innen in Treptow-Köpenick
Die Erfahrungsberichte sind jährlich der BVV und dem jeweiligen Krankenhaus vorzulegen und im Internet zu veröffentlichen (§ 30 Abs. 3 S. 5 Landeskrankenhausgesetz).
Die Erfahrungsberichte sind jährlich der BVV und dem jeweiligen Krankenhaus vorzulegen und im Internet zu veröffentlichen (§ 30 Abs. 3 S. 5 Landeskrankenhausgesetz).