Einhaltung der Informationspflichten und Zeitpunkt der Information gem. Art. 13 und 14 DSGVO

Inhaltsverzeichnis

Die DSGVO regelt die Informationsverpflichtungen der Verantwortlichen gegenüber der betroffenen Person in Abhängigkeit davon, ob personenbezogene Daten bei der betroffenen Person (Direkterhebung, Art. 13 DSGVO) oder bei Dritten (Dritterhebung, Art. 14 DSGVO) erhoben werden.

Sollten die Daten direkt bei der betroffenen Person erhoben werden, muss die Information vor der Erhebung erfolgen. Die betroffene Person muss über ihre Rechte aufgeklärt werden. Am besten sollte die Information direkt an das Formular geheftet werden oder die betroffene Person soll ein Informationsblatt bekommen.

Wenn die Daten nicht direkt bei der betroffenen Person erhoben werden, muss diese innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch innerhalb eines Monat, informiert werden. Darüber hinaus müssen die Quellen konkret benannt werden, aus denen die Daten stammen.

Sollten Artikel 13 und 14 zur Anwendung kommen, kann die Information gesammelt erfolgen.

Denkbar wären folgende Methoden, um den Informationspflichten nach DSGVO nachzukommen:

  • Als Formularanlage zur Unterschrift
  • Ausgelegt als Infobroschüre zum Mitnehmen
  • Übersendung der Infobroschüre an betroffene Person per E-Mail
  • Als Link angelegt auf der Webseite

Die Informationspflichten nach den Art. 13 und 14 DSGVO bestehen nicht, wenn und soweit die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt. Im Falle der Dritterhebung bestehen darüber hinaus keine Informationspflichten, wenn die Informationserteilung sich z. B. als unmöglich erweist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde, die Daten einem Berufsgeheimnis unterliegen oder die Erlangung durch Rechtsvorschrift ausdrücklich geregelt ist.

Die/ Der Verantwortliche hat im Hinblick auf das Transparenzgebot stets den Nachweis einer ordnungsgemäßen Erledigung der Informationspflichten zu erbringen (Art. 5 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 DSGVO).

Informationen über die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 und 14 EU Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO)

Name und Kontaktdaten der/ des Verantwortlichen

Der/ Die Verantwortliche/r im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Vertreten durch die Leiterin der Abteilung Soziales, Gesundheit, Arbeit und Teilhabe

Hans-Schmidt-Str. 16, 12489 Berlin
Tel. (030) 90297 – 6100
Fax (030) 90297 – 3272
E-Mail

Kontaktdaten der/ des Datenschutzbeauftragten (DSB)

Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen

Rinkartstr. 13, 12437 Berlin
Tel. (030) 90297 – 4994
Fax (030) 90297 – 4995
E-Mail

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenverarbeitung erfolgt zur Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen gem. Art. 6. Abs. 1 Unterabsatz 1c und Art. 6. Abs. 1 Unterabsatz 1e DS-GVO i. V. m.:

  • Zwecke der Verarbeitung

    Rechtsgrundlage

  • Sicherstellung der vorbeugenden und nachgehenden Gesundheitshilfe unter
    Berücksichtigung der medizinischen, sozialen sowie der physischen Lebens- und Umweltbedingungen.

    • § 8 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG)
    • § 6 Berliner Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BlnAGBMG),
    • § 9 Berliner Gesetz zur Förderung der Gesundheit von Kindern und des
      Kinderschutzes (KiSchuG),
    • Art. 1 § 1 und § 2 Bundeskinderschutzgesetzes,
    • § 3 Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)
  • Sicherstellung der Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

    • § 1 Abs. 2 und § 8 GDG
    • §§ 32, 37, 38, 39, 45 des Gesetzes zum Schutze der arbeitenden (JugendJarbSchG)
  • Sicherung/ der Schutz der Gesundheit, Schutz der Familie, Förderung der Eltern-Kind-Beziehung und Vermeidung von Diskriminierung mittels Beratung für Betroffene, Personensorgeberechtigte.

    • § 6 KiSchuG
  • Vermittlung spezifischer Diagnostik und Therapie, um frühzeitig gesundheitliche Risiken zu minimieren, ein gesundes körperliches und
    seelisches Wachstum der Kinder sicherzustellen und die Voraussetzungen zur
    sozialen Teilhabe zu garantieren

    • § 1 Abs. 2 und 3 Nr 2c sowie §8 Abs. 1;2;5 GDG
    • §§ 52, 55a Schulgesetzes für das Land Berlin (SchulG)
    • § 9 Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (KitaFöG)
    • § 34 Abs. 10 und § 10a Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von
      Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG)
    • § 53 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)
  • Hinwirken durch Impfberatung auf einen umfassenden Impfschutz, Durchführung von Impfungen im Säuglings-, Kleinkind- und Vorschulalter (sozialkompensatorisch), Schließung der Impflücken bei Kindern und
    Jugendlichen,

    • § 1 Abs. 2 und 3 Nr 2c sowie § 8 Abs. 1;2;5 GDG
    • § 34 IfSG
    • § 295 SGB V
  • Früherkennung von Krankheiten, Behinderungen und Entwicklungsstörungen flächendeckend für alle Kinder unabhängig vom
    sozialen Status der Eltern, Gewährleistung einer optimalen Frühförderung und Sozialisation aller Kindern bzw. Bewährung der Kinder von
    Schäden.

    • § 1 Abs. 2 und § 8 GDG
    • § 34 IfSG
    • § 9 KitaFöG
    • §§ 32, 37, 38, 39, 45 Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (JarbSchG)
    • §§ 52, 55a SchulG
    • §5 Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule (GsVO)
  • fortführender Beratung, individuelle Untersuchung, Einleitung gesundheitsbezogener Maßnahmen im präventiven bzw. akuten Kinderschutz,

    • § 1 GDG
    • § 11 (4) KiSchuG
    • § 4 (3) Bundeskinderschutzgesetzes
    • § 8a SGB VIII
  • Beratung einzelner Personen, Personengruppen
    und Öffentlichkeitsarbeit,

    • §§ 8 und 19 GDG
    • § 11 (4) KiSchuG
    • §§ 8a und 8b SGB VIII
  • Führung der gesetzlich vorgeschriebenen Behandlungsdokumentation,

    • § 10 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin i.V.m. § 10 Berliner Kammergesetzes und § 630f Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB)
    • §§ 55–63 Gemeinsamen Geschäftsordnung
      der Berliner Verwaltung (GGO I)
  • Bereitstellung von anonymisierten Daten für die Gesundheitsberichterstattung.

    • § 5 GDG

Dauer der Speicherung

  • Medizinische Akte:
    • Patientendaten
    • Befundbögen
    • medizinische Verlaufsdokumentation
    • Gutachten
    • Röntgenaufnahmen und Aufzeichnungen über Röntgenuntersuchungen
    • Gesundheitsscheine

    10 Jahre nach Abschluss der Behandlung.

  • Untersuchungsberechtigungsscheine nach JArbSchG

    1 Jahr

  • Unterlagen zum verbindlichen Einladewesen

    3 Jahre nach Entstehung, wenn kein zwingender Grund für die weitere Speicherung vorliegt (z. B. Kindeswohlgefährdung).

    Im Zweifel sollen die elektronischen Daten vorläufig archiviert werden.

  • Gesundheitsscheine Vorgänge, aus denen sich Zahlungen ergeben

    7 Jahre

Weitergabe von Daten an Dritte

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • Empfänger

    Rechtsgrundlage

  • Jugendamt:
    Es erfolgt eine Abgabe an den Regionalen Sozialen Dienst des
    Jugendamtes zwecks Einleitung von Maßnahmen nach SGB VIII – unter Vorlage einer Schweigepflichtsentbindung der gesetzlichen Vertreter des Kindes/ Jugendlichen oder – ohne zuvor genannter Schweigepflichtsentbindung, wenn eine Gefährdung des Wohls eines Kindes/Jugendlichen abzuwenden ist und die Personensorgeberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, hieran mitzuwirken.

    • § 6 KiSchuG
  • Krankenkassen:
    1. Daten zu den durchgeführten Therapien für die Abrechnungszwecke
    2. Daten zu den durchgeführten Impfungen für die Abrechnungszwecke
    • § 295 SGB V
  • Schule/ Schulaufsichtsbehörde:
    anlass- und personenbezogene Befunde, Stellungnahmen und Gutachten (mit Einverständnis der Eltern), ohne Einverständnis der Eltern: Stellungnahmen und Gutachten im Rahmen von Schulpflichtverletzung

    • §§ 42, 52 SchulG
  • Kindertagesstätte:
    anlass- und personenbezogene Befunde, Stellungnahmen und Gutachten (mit Einverständnis der Eltern), ohne Einverständnis der Eltern: Kinderschutzfälle

    • § 1 Abs. 2 und § 8 GDG
    • § 9 KitaFöG
    • § 9 KiSchuG
  • Landesarchiv
    Archivgut gem. § 4 Archivgesetzes des Landes Berlin

    • § 4 ArchGB
    • § 62 GGO I

Datenübermittlung an ein Drittland oder an eine internationale Organisation findet nicht statt und ist auch nicht geplant.

Rechte der betroffenen Person

Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i. S. d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber den Verantwortlichen zu:

Auskunft
Sie haben das Recht, Auskunft von dem Verantwortlichen zu verlangen, ob dieser personenbezogene Daten verarbeitet, die Sie betreffen. Wenn das der Fall sein sollte, erhalten Sie nach Maßgabe von Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung auch nähere Auskünfte zu den vorhandenen personenbezogenen Daten.

Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch
Sie haben entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen das Recht, die Berichtigung Sie betreffender personenbezogener Daten sowie deren Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Zudem können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung erheben.

Widerruf einer Einwilligung
Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Mit Zugang des Widerrufs werden die personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeitet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Beschwerde bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde
Für Beschwerden im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde:

  • Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
    Alt-Moabit 59 – 61 (Besuchereingang Alt-Moabit 60), 10555 Berlin

Tel. (030) 13889 – 0
Fax (030) 2155050
E-Mail

Sicherheit
Wir speichern Ihre Daten auf besonders geschützten Servern im bezirklichen Netz. Der Zugriff darauf ist nur wenigen befugten Personen möglich. Wir treffen Vorkehrungen, um die Sicherheit ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Ihre Daten werden gewissenhaft vor Verlust, Zerstörung, Verfälschung, Manipulation und unberechtigtem Zugriff oder unberechtigter Offenlegung geschützt.

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  • DSGVO Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Neu

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