Allgemeinverfügung zum Umgang mit Großveranstaltungen

Pressemitteilung vom 13.03.2020

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen müssen zahlreiche Veranstaltungen im gesamten Stadtgebiet abgesagt werden.

Mit Wirkung vom 13.03.2020 hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung für Treptow-Köpenick eine Allgemeinverfügung erlassen:

  1. Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Besucherinnen und Besuchern bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmern dürfen in der Zeit vom 13. März bis 19. April 2020 nicht stattfinden. Das gilt auch für Versammlungen im Sinne von Art. 8 GG.
  2. Öffentliche und nichtöffentliche sportliche Veranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Besucherinnen und Besuchern bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmern dürfen in der Zeit vom 13. März bis 19. April 2020 nur stattfinden, wenn der Austragungsort räumlich begrenzt ist, eine Kontrolle des Zugangs zum Austragungsort gewährleistet ist und keine Besucherinnen und Besucher zugelassen werden.

bq. „Wir sind uns der Verantwortung bewusst, unsere Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und damit die medizinische Versorgung aufrechterhalten zu können, halten wir diese Maßnahme allerdings nur für einen weiteren Schritt im Rahmen noch weiterer umfassenderer Maßnahmen“, sagte Bezirksbürgermeister Oliver Igel.

  • Allgemeinverfügung Großveranstaltungen

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