Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Standortes unter Berücksichtigung des vorhandenen Bestandes hat der Bebauungsplan die Festsetzung des Plangebiets als Gewerbe- und Industriegebiete nach §§ 8 und 9 BauNVO zum Hauptziel. Die Attraktivität und Erreichbarkeit soll durch den Bau einer Verbindungsstraße zwischen dem Pyramidenring und der Beilsteiner Straße verbessert werden. Diese soll die Gewerbegebiete am Pyramidenring mit dem ‚Gewerbepark Am Springpfuhl verknüpfen.
Wesentliche Inhalte der Festsetzungen des Bebauungsplans sind:
• die Neuentwicklung eines Gewerbegebietes,
• die Festsetzung eines Industriegebietes zur Sicherung des Bestandes,
• die planungsrechtliche Sicherung der für die beabsichtigte Nutzung erforderlichen Verkehrsflächen unter Berücksichtigung einer Verbindung zu dem südlich angrenzenden Gewerbegebieten im benachbarten Bebauungsplangebiet XXI-44 und
• die Sicherung von Flächen für den Naturschutz sowie städtebaulich prägenden Grün- und Freiflächen.
Für das Bebauungsplanverfahren sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut Mensch:
• Situation in Bezug auf Lärm und Lufthygiene auf Grund der Lage an der sechsstreifigen Landsberger Allee im Norden und den Bahnstrecken im Osten und Süden sowie der bestehenden gewerblichen Nutzungen in der Umgebung und im Plangebiet (insbesondere Recyclinghof der Firma EUROVIA).
Schutzgut Tiere und Pflanzen/Biotope:
• vorkommende Pflanzen- und Tierarten (insbesondere Fledermäuse, Große Abendsegler, Zwergfledermaus, Maulwurfshügel, Rehs und Fuchs; Vogel- und Brutvogelarten sowie Amsel, Bachstelze, Blaumeise, Buchfink, Buntspecht, Wintergoldhähnchen, Zaunkönig, Zilpzalp etc.; Amphibien sowie Teichfrosch, Erdkröten; Reptilien sowie Zauneidechsen).
• Auswirkungen auf die Lebensräume von geschützten Arten,
• Feuchtgebiet „nach § 26a NatSchGBln geschützte Biotope„ Bürknersfelder Lehmgrube.
Schutzgut Boden:
• Sicherung der ökologischen Funktionsfähigkeit,
• Charakter als Aufschüttungs- und Abtragungsfläche von Sand, Bau- und Trümmerschutt
• Zustand des Bodens und Einfluss der Bebauung.
Schutzgut Wasser:
• Einflüsse auf Oberflächengewässer, Niederschlagswasser und Grundwasser bzw. Grundwasserneubildung;
• Verschmutzungsgefahr des Grundwassers,
• Wechselwirkungen des Grund- und Oberflächenwassers.
Schutzgut Luft und Klima:
• Lufthygienische Belastung durch Gewerbe einschließlich Verkehr,
• Bioklimatisches Entlastungspotenzial durch Grünfestsetzungen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen.
• Bioklimatische freien Brachflächen entlang der Bahnanlage.
Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild:
• Charakter des Landschafts- und Naturraumes,
• Grünvernetzungen und Grünflächen als landschaftlich prägende Elemente entlang der öffentlichen Verkehrsflächen.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:
• sind nicht vorhanden.
Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 i.V.m. § 18 BNatSchG:
• liegt nicht vor.
Nach der regulären Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Oktober/Dezember 2016 wurden folgende Änderungen am Bebauungsplan notwendig:
• Ausschlüssen von Nutzungen im GE 2 und in den GI-Gebieten GI 1, GI 2 und GI 3 im Sinne des Entwicklungskonzepts für den produktionsbezogenen Bereich (EpB). Hierzu Modifizierung der textlichen Festsetzung Nr. 1, Ergänzung und Präzisierung der textlichen Festsetzungen Nr. 2 und 3,
• Präzisierung der textlichen Festsetzung Nr. 5 zum Ausschluss von Stellplätzen und Nebenanlagen im Bereich der nichtüberbaubaren Grundstücksflächen mit Pflanzbindungen,
• Ergänzung einer textlichen Festsetzung zur Sicherung der Flächen a und b mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Anlieger und deren Besucher (textliche Festsetzung Nr. 8),
• Aufnahme einer bedingten Festsetzung zur Sicherung der Fläche R mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht auf Bahnfläche, unter der Voraussetzung einer Zustimmung der Deutschen Bahn AG (textliche Festsetzung Nr. 9).
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den geänderten und ergänzten Planinhalten abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.