Aufgrund der sensiblen Lage des Plangebietes im unmittelbar an die Wuhle angrenzenden Siedlungsbereich besteht das besondere Erfordernis, die Flächen für bauliche Nutzung zu bestimmen und eine gebietsverträgliche Verdichtung im Sinne der Sicherung der Zielstellungen des Flächennutzungsplan Berlin (FNP Berlin) zu sichern.
Neben der Festlegung des baulichen Rahmens liegt der Schwerpunkt des Bebauungsplanverfahrens in der Sicherung von Flächen für die öffentliche Wegeverbindung entlang der westlichen Wuhleseite (Wuhlewanderweg). Im Zusammenhang mit der planungsrechtlichen Sicherung der Wegeflächen besteht das Erfordernis, öffentlich nutzbare Querverbindungen zum örtlichen Wegenetz sowie Aufenthaltsbereiche entlang der Wuhle zu sichern.
Es besteht ein hohes öffentliches Erfordernis an dieser Planung, weil der Landschaftsraum der Wuhle zu den besonders strukturbestimmenden Merkmalen des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf und des gesamten Berliner Ostraumes gehört und einen hohen Wert für Landschaftsbild und Erholung besitzt.
Eine städtebaulich geordnete Entwicklung des Bereiches gemäß den Zielen der übergeordneten Planungen ist durch das geltende Planungsrecht bislang nicht ausreichend gewährleistet. Somit ist zur Umsetzung der geplanten Bebauung die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs.1 BauGB erforderlich.
Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen.