Der Bebauungsplan 10-72 „Pilgramer Straße“ wird aufgestellt, um die weitere städtebauliche Entwicklung der Flächen südlich des neu errichteten Möbelmarktes Porta an der Pilgramer Straße vorzubereiten. Für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde der Vorentwurf des Bebauungsplanes 10-72 mit Stand März 2018 entwickelt. Der Vorentwurf sichert die bereits bestehende Wohnsiedlung an der Pilgramer Straße als allgemeines Wohngebiet. Zwischen der bestehenden Wohnsiedlung und dem Möbelmarkt Porta wird ein Mischgebiet ausgewiesen. Das Mischgebiet wird für Wohnnutzungen, gewerbliche Nutzungen sowie eine private Schulnutzung geplant. Der bestehende Holzfachmarkt HFM Nordholz bildet den gewerblichen Anteil im Mischgebiet. Weiterhin wird eine öffentliche Grünachse geplant.
Der Bebauungsplan 10-72 wird im Regelverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) mit Umweltprüfung aufgestellt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit dient im Wesentlichen der frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes.
Sie haben die Möglichkeit, sich frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Während der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen.