Stellplätze sind Flächen, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen dienen. Bei der Errichtung öffentlich zugänglicher Gebäude sind gemäß § 50 BauO Bln Stellplätze in ausreichender Zahl für schwer Gehbehinderte und Behinderte im Rollstuhl anzubieten. Sie müssen von den öffentlichen Straßen aus auf kurzem Wege zu erreichen und verkehrssicher sein. Bei der Errichtung baulicher Anlagen und anderer Anlagen, bei denen ein Zu- und Abfahrtsverkehr zu erwarten ist, sind ausreichende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder herzustellen. Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen.
Stellplätze/Garagen/überdachte Stellplätze
Allgemeine Informationen:
Hinweis:
Rechtliche Grundlagen:
Gebühren:
Formulare:
Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz
Leiter der Gruppe Marzahn/Biesdorf und stellv. Fachbereichsleiter
Frau Barsch
- Tel.: (030) 90293-5640
- Fax: (030) 90293-5730
- E-Mail Mail an Frau Barsch
Leiterin der Gruppe Hellersdorf/Kaulsdorf/Mahlsdorf
Bauoberamtsrätin Stapf
- Tel.: (030) 90293-5690
- Fax: (030) 90293-5730
- E-Mail an Kathrin Stapf