Ehrenamtliche Tätigkeit als Schiedsperson

Pressemitteilung vom 04.05.2017

Im September 2017 steht die Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 3 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin an, da die Amtszeit der bisher tätigen Schiedsperson ausläuft. Der Schiedsamtsbezirk 3 umfasst den Bereich Biesdorf sowie Teile von Kaulsdorf und Mahlsdorf.

Schiedspersonen führen das Schlichtungsverfahren nach dem Berliner Schiedsamtsgesetz durch. Sie sind ehrenamtlich tätig und werden für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Das Berliner Schiedsamtsgesetz regelt in § 2 bestimmte Anforderungen hinsichtlich der Eignung als Schiedsperson.

Danach muss die Schiedsperson „nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein“; sie sollte nicht jünger als 30 Jahre und nicht älter als 70 Jahre sein und in dem Bezirk wohnen, dem der Schiedsamtsbezirk angehört. Schiedsperson kann nicht sein, wer „die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht.“

Weitere Informationen über die Tätigkeit als Schiedsperson sind auf folgender Internet-Seite zu finden:
www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/politik-und-verwaltung/service-und-organisationseinheiten/rechtsamt/

Interessierte Personen können sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit bewerben. Die Bewerbung ist schriftlich an das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin, Rechtsamt, Alice-Salomon-Platz 3, 12627 Berlin zu richten; es sollte ein Lebenslauf und eine kurze Darstellung der Eignung als Schiedsperson enthalten sein.

Das Vorhandensein eines PC mit Internet-Zugang ist erwünscht.

Die Bewerbungsfrist endet am Freitag, den 16. Juni 2017.