Kostenübernahme von Verhütungsmitteln
Wer kann die Kostenübernahme beantragen?
Wenn Sie 22 Jahre oder älter sind, schwanger werden können, mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet sind und ein geringes Einkommen haben oder Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt beziehen, können die Kosten für Ihr Verhütungsmittel übernommen werden.
Bei Bedarf ist außerdem das kostenfreie Einsetzen / Entfernen einer Spirale oder eines Hormonstäbchens in einem unserer Zentren möglich.
Wichtiger Hinweis
Für Personen *bis einschließlich 21 Jahre übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Verhütungsmittel sowie für das Einsetzen / Entfernen einer Spirale oder eines Hormonstäbchens. Gegebenenfalls fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung für das Rezept an.
Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung
Standorte:
Forum Kienberg
1.OG | Treppenhaus 3
Neue Grottkauer Str. 3–5
12619 Berlin
Tel.: 030 90293-3655
Hohenzollerndamm 174
10713 Berlin
Tel.: 030 90291-6870
Urbanstr. 24
10967 Berlin
Tel.: 030 90298-8363
Ruheplatzstr. 13
13347 Berlin
Auguste-Viktoria-Klinikum
Haus 30, 4. OG
Rubensstr. 125
12157 Berlin
So beantragen Sie die Kostenübernahme
Ob die Kosten übernommen werden können, wird in einem persönlichen Gespräch geprüft. Sie können dafür während der Sprechzeiten ohne Termin vorbeikommen. Alternativ kann auch eine bevollmächtigte Person für Sie vorsprechen.
Bitte bringen Sie immer mit:
• ein (blaues) Privatrezept in Papierform für das gewünschte Verhütungsmittel
(E-Rezepte können derzeit leider nicht bearbeitet werden.)
• Ihren Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
• wenn Sie eine kostenfreie Einlage einer Spirale bei uns wünschen: Ihren aktuellen oder letzten Krebsvorsorgeabstrich
Für die Prüfung Ihres Anspruchs benötigen wir zusätzlich (digital oder ausgedruckt) entweder:
• Einen aktuellen Leistungsbescheid, zum Beispiel über:
• Bürgergeld
• Sozialhilfe
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
oder*
Nachweise über Ihr aktuelles Einkommen oder Ihre finanziellen Leistungen (vom aktuellen oder letzten Monat), zum Beispiel:
• Gehalt
• BAföG oder Ausbildungsförderung
• Elterngeld
• Arbeitslosengeld I (ALG I)
• Wohngeld
• Unterhaltsvorschuss
• Unterhalt
• Kinderzuschlag
• Kindergeld
Außerdem benötigen wir:
• einen Nachweis über Ihre aktuelle Miethöhe
• Nachweise über vorhandenes Vermögen
Wichtig
Wenn Sie mit einem Partner oder Partnerin zusammenleben und seit mehr als einem Jahr einen gemeinsamen Haushalt führen, benötigen wir zusätzlich die Einkommensnachweise Ihres Partners oder Ihrer Partnerin.
Kontakt
- Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
- Gesundheitsamt - Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung
- Neue Grottkauer Str. 3-5, 12619 Berlin
- Tel.: (030) 90293-3655
- Fax: (030) 90298-5013