Kostenübernahme von Verhütungsmitteln

Wer kann die Kostenübernahme beantragen?

Wenn Sie 22 Jahre oder älter sind, schwanger werden können, mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet sind und ein geringes Einkommen haben oder Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt beziehen, können die Kosten für Ihr Verhütungsmittel übernommen werden.

Bei Bedarf ist außerdem das kostenfreie Einsetzen / Entfernen einer Spirale oder eines Hormonstäbchens in einem unserer Zentren möglich.

Wichtiger Hinweis

Für Personen *bis einschließlich 21 Jahre übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Verhütungsmittel sowie für das Einsetzen / Entfernen einer Spirale oder eines Hormonstäbchens. Gegebenenfalls fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung für das Rezept an.

Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung

Standorte:

Marzahn-Hellersdorf

Forum Kienberg
1.OG | Treppenhaus 3
Neue Grottkauer Str. 3–5
12619 Berlin
Tel.: 030 90293-3655

Charlottenburg-Wilmersdorf

Hohenzollerndamm 174
10713 Berlin
Tel.: 030 90291-6870

Friedrichshain-Kreuzberg

Urbanstr. 24
10967 Berlin
Tel.: 030 90298-8363

Mitte (Standort Wedding)

Ruheplatzstr. 13
13347 Berlin

Steglitz-Zehlendorf

Auguste-Viktoria-Klinikum
Haus 30, 4. OG
Rubensstr. 125
12157 Berlin

So beantragen Sie die Kostenübernahme

Ob die Kosten übernommen werden können, wird in einem persönlichen Gespräch geprüft. Sie können dafür während der Sprechzeiten ohne Termin vorbeikommen. Alternativ kann auch eine bevollmächtigte Person für Sie vorsprechen.

Bitte bringen Sie immer mit:

• ein (blaues) Privatrezept in Papierform für das gewünschte Verhütungsmittel
(E-Rezepte können derzeit leider nicht bearbeitet werden.)
• Ihren Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
• wenn Sie eine kostenfreie Einlage einer Spirale bei uns wünschen: Ihren aktuellen oder letzten Krebsvorsorgeabstrich

Für die Prüfung Ihres Anspruchs benötigen wir zusätzlich (digital oder ausgedruckt) entweder:

Einen aktuellen Leistungsbescheid, zum Beispiel über:
• Bürgergeld
• Sozialhilfe
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

oder*

Nachweise über Ihr aktuelles Einkommen oder Ihre finanziellen Leistungen (vom aktuellen oder letzten Monat), zum Beispiel:
• Gehalt
• BAföG oder Ausbildungsförderung
• Elterngeld
• Arbeitslosengeld I (ALG I)
• Wohngeld
• Unterhaltsvorschuss
• Unterhalt
• Kinderzuschlag
• Kindergeld

Außerdem benötigen wir:

• einen Nachweis über Ihre aktuelle Miethöhe
Nachweise über vorhandenes Vermögen

Wichtig

Wenn Sie mit einem Partner oder Partnerin zusammenleben und seit mehr als einem Jahr einen gemeinsamen Haushalt führen, benötigen wir zusätzlich die Einkommensnachweise Ihres Partners oder Ihrer Partnerin.

Kontakt

  • Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
  • Gesundheitsamt - Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung
  • Neue Grottkauer Str. 3-5, 12619 Berlin
  • Tel.: (030) 90293-3655
  • Fax: (030) 90298-5013
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
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