Unterrichtsentgelte

Euroscheine und Münzen

Eine kurze Übersicht der aktuellen Entgelte sehen Sie hier .

Tabelle der Entgelte ab 01.08.2019
Stand 01.08.2020, Änderungen vorbehalten. Angaben ohne Gewähr.

Instrumental- oder Vokal-Einzelunterricht

  • 30 min/Woche

    44,00 €/Monat

  • 45 min/Woche

    66,00 €/Monat

  • 60 min/Woche

    88,00 €/Monat

  • Jahresbetrag = Monatsentgelt x 12 / Laufzeit unbegrenzt

Instrumental- oder Vokal-Einzelunterricht für 2 bzw. 3 Teilnehmer

  • 30 min/Woche

    26,40 €/Monat

  • 45 min/Woche

    39,60 €/Monat

  • 60 min/Woche

    52,80 €/Monat

  • Laufzeit max. 12 Monate

Instrumental- oder Vokal-Einzelunterricht für 4 bis 9 Teilnehmer

  • 30 min/Woche

    13,20 €/Monat

  • 45 min/Woche

    19,80 €/Monat

  • 60 min/Woche

    26,40 €/Monat

  • Laufzeit max. 12 Monate

Eltern-Kind-Kurs

  • 45 min/Woche

    19,80 €/Monat

Musikalische Früherziehung

  • 60 min/Woche

    17,60 €/Monat

Instrumentenkarussell

  • 45 min/Woche

    31,90 €/Monat

Kurse / Ensembles

  • 45 min/Woche

    13,20 €/Monat

  • 60 min/Woche

    17,60 €/Monat

  • 90 min/Woche

    26,40 €/Monat

Studienvorbereitender Unterricht

  • (Fächerkanon bestehend aus Einzel-, Gruppen-, Kursuntericht)

    88,00 €/Monat

Instrumentenmiete

  • 6,00 €/Monat

Verwaltungskostenpauschale

  • 6,00 €/einmalig

  • Entgeltübersicht

    PDF-Dokument (13.6 kB)

Zahlung der Teilbeträge

Die im Unterrichtsvertrag festgelegten Teilbeträge des Jahresentgeltes, ggf. abzüglich einer bewilligten Entgeltermäßigung, müssen jeweils bis zum 15. eines jeden Monats auf das im Vertrag angegebene Konto eingezahlt werden. Bitte vergessen Sie dabei in keinem Fall das von der Musikschule mitgeteilte Kundenkonto anzugeben. Da regelmäßige und pünktliche Zahlungen zusätzliche Mahnkosten, Verzugszinsen und unnötigen Ärger ersparen, empfehlen wir Ihnen am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen.

Entgeltermäßigungen

Entgeltermäßigungen werden unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Die Musikschule kann im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf schriftlichen Antrag das Unterrichtsentgelt ermäßigen.

Die Ermäßigung ist eine freiwillige Leistung der Musikschule. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Ermäßigung. Vordrucke sind online im Download-Bereich bzw. in der Verwaltung der Musikschule erhältlich.

Folgende Arten von Entgeltermäßigungen werden gewährt:
  1. Ermäßigungen aufgrund sozialer Benachteiligung (z. B. Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Sozialgeld, Wohngeld, Bafög).
  2. Schüler*innen, Student*innen oder Auszubildende bis zum vollendeten 27. Lebensjahr mit eigenem Hausstand.
  3. Familienermäßigung, wenn zwei oder mehr Kinder Unterricht erhalten, sofern die in der AV–MSE festgesetzte Einkommensgrenze der Familie nicht überschritten wird.

Die Gewährung von Entgeltermäßigungen richtet sich nach den Ausführungsvorschriften für Musikschulentgelte (AV-MSE) in der jeweils geltenden Fassung und ist in der Verwaltung zu erfragen. Hinweis zur Bewilligung (AV-MSE): Entgeltermäßigungen werden grundsätzlich maximal für ein Jahr gewährt. Sie sind spätestens einen Monat vor Ablauf (ohne Aufforderung durch die Musikschule) neu zu beantragen. Ohne Neuantrag entfällt die Ermäßigung automatisch. Es ist dann das volle Regelentgelt zu entrichten.

Jeder, der einen Einzelunterrichtsvertrag mit der Musikschule Paul Hindemith Neukölln hat, ist zur gebührenfreien Teilnahme an einem Ergänzungs- oder Ensemblefach berechtigt und sogar nachdrücklich ermuntert, sofern dort nicht selber die Bedingungen von Einzelunterrichtsverträgen gelten.

Bildungs- und Teilhabepaket BuT

Es besteht die Möglichkeit, Gelder im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) auf den Musikunterricht anzurechnen. Auskünfte und Anträge erhalten Sie bei Ihrem jeweiligen Leistungsträger (Jobcenter, Wohnungsamt etc.)

Unterrichtsausfall

Bei Unterrichtsausfall ist die Rückvergütung des Entgeltes oder das Nachholen des Unterrichtes vertraglich gemäß den Ausführungsvorschriften für Musikschulentgelte in der jeweils geltenden Fassung (AV-MSE) geregelt. Vordrucke sind online im Formularcontainer bzw. in der Verwaltung der Musikschule erhältlich.

Haftung

Die Musikschule Paul Hindemith Neukölln und damit das Land Berlin können nicht für Unfälle haften, die sich während der Teilnahme an einer Veranstaltung oder auf dem Wege dorthin oder von dort ereignen. Wir empfehlen deshalb allen Teilnehmern den Abschluss einer privaten Unfallversicherung.