Unterrichtsentgelte

Euroscheine und Münzen

Eine kurze Übersicht der aktuellen Entgelte sehen Sie hier .

Tabelle der Entgelte ab 01.01.2024
Änderungen vorbehalten. Angaben ohne Gewähr.

Einzelunterricht (instrumental/vokal)

  • 30 min/Woche

    48,00 €/Monat

  • 45 min/Woche

    72,00 €/Monat

  • 60 min/Woche

    96,00 €/Monat

  • Jahresbetrag = Monatsentgelt x 12 / Laufzeit unbegrenzt

Klein-Gruppenunterricht für 2 bzw. 3 Teilnehmer (instrumental/vokal)

  • 30 min/Woche

    26,40 €/Monat

  • 45 min/Woche

    39,60 €/Monat

  • 60 min/Woche

    52,80 €/Monat

  • Laufzeit max. 12 Monate

Groß-Gruppenunterricht für 4 bis 9 Teilnehmer (instrumental/vokal)

  • 30 min/Woche

    13,20 €/Monat

  • 45 min/Woche

    19,80 €/Monat

  • 60 min/Woche

    26,40 €/Monat

  • Laufzeit max. 12 Monate

Kurse / Ensembles / Grundstufe ab Schuljahr 2024 / 2025

Die Entgelte dieser Übersicht werden für Kurse nur fällig, sofern es sich um entgeltpflichtige Kurse handelt. Die Pflicht zur Zahlung von Entgelt für Kurse befindet sich aktuell noch in der fachlichen Abstimmung.

  • 45 min/Woche

    14,30 €/Monat

  • 60 min/Woche

    19,07 €/Monat

  • 90 min/Woche

    28,60 €/Monat

Instrumentenkarussell

  • 45 min/Woche

    34,50 €/Monat

Studienvorbereitender Unterricht

  • (Fächerkanon bestehend aus Einzel-, Gruppen-, Kursuntericht)

    96,00 €/Monat

Instrumentenmiete

  • 6,00 €/Monat

Verwaltungskostenpauschale

  • 6,00 €/einmalig

Zahlung der Teilbeträge

Die im Unterrichtsvertrag festgelegten Teilbeträge des Jahresentgeltes, ggf. abzüglich einer bewilligten Entgeltermäßigung, müssen jeweils bis zum 15. eines jeden Monats auf das im Vertrag angegebene Konto eingezahlt werden.
  • Bitte vergessen Sie dabei in keinem Fall das von der Musikschule mitgeteilte Kundenkonto anzugeben.

Da regelmäßige und pünktliche Zahlungen zusätzliche Mahnkosten, Verzugszinsen und unnötigen Ärger ersparen, empfehlen wir Ihnen am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen.

Entgeltermäßigungen

Entgeltermäßigungen werden unter festgelegten Voraussetzungen gewährt. Diese finden Sie in den Ausführungsvorschriften über die Entgelte an den Musikschulen Berlins (AV-MSE) in der jeweils geltenden Fassung.
Die Musikschule kann danach im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf schriftlichen Antrag das Unterrichtsentgelt ermäßigen.

Die Ermäßigung ist eine freiwillige Leistung der Musikschule. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Ermäßigung. Vordrucke sind online im Download-Bereich bzw. in der Verwaltung der Musikschule erhältlich.

Folgende Arten von Entgeltermäßigungen werden gewährt:
  1. Ermäßigungen aufgrund sozialer Benachteiligung (z. B. Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Sozialgeld, Wohngeld, Bafög).
  2. Schüler:innen, Student:innen oder Auszubildende bis zum vollendeten 27. Lebensjahr mit eigenem Hausstand.
  3. Familienermäßigung, wenn zwei oder mehr Kinder Unterricht erhalten, sofern die in der AV–MSE festgesetzte Einkommensgrenze der Familie nicht überschritten wird.

Hinweis zur Bewilligung (AV-MSE):
Entgeltermäßigungen werden grundsätzlich maximal für ein Jahr gewährt. Sie sind spätestens einen Monat vor Ablauf (ohne Aufforderung durch die Musikschule) neu zu beantragen. Ohne Neuantrag entfällt die Ermäßigung automatisch. Es ist dann das volle Regelentgelt zu entrichten.

Wer einen Einzelunterrichtsvertrag mit der Musikschule Paul Hindemith Neukölln hat, ist zur gebührenfreien Teilnahme an einem Ergänzungs- oder Ensemblefach berechtigt und sogar nachdrücklich ermuntert, sofern dort nicht die Bedingungen von Einzelunterrichtsverträgen gelten.

Bildungs- und Teilhabepaket BuT

Es besteht die Möglichkeit, Zuschüsse zum Musikschulentgelt im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) zu beantragen. Auskünfte und Anträge erhalten Sie bei Ihrem jeweiligen Leistungsträger (Jobcenter, Wohnungsamt etc.)

Unterrichtsausfall

Bei Unterrichtsausfall ist die Rückvergütung des Entgeltes oder das Nachholen des Unterrichtes vertraglich gemäß den Ausführungsvorschriften für Musikschulentgelte in der jeweils geltenden Fassung (AV-MSE) geregelt. Vordrucke sind online im Download-Bereich bzw. in der Verwaltung der Musikschule erhältlich.

Haftung

Die Musikschule Paul Hindemith Neukölln und damit das Land Berlin können nicht für Unfälle haften, die sich während der Teilnahme an einem Unterricht oder einer Veranstaltung oder auf dem Wege dorthin bzw. von dort ereignen. Wir empfehlen deshalb allen Teilnehmenden den Abschluss einer privaten Unfallversicherung.