Unterrichtsentgelte

Euroscheine und Münzen

Eine aktuelle Übersicht der Entgelte für alle Unterrichtsformen sehen Sie hier:

Stand 16.02.2026 Angaben ohne Gewähr.

Ab 01.04.2026 ist eine neue Entgeltordnung gültig.

Ab 01.04.2026 gilt für den Einzelunterricht:
  • das Unterrichtsentgelt wird erhöht
  • es wird ein gemindertes Regelentgelt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (25. Geburtstag) eingeführt
Hinweise zur Umstellung von Einzelunterrichtsverträgen:
  • Vertragsnehmende, die während der Vertragslaufzeit das 25. Lebensjahr vollenden, erhalten eine Änderungsmitteilung zum Unterrichtsvertrages mit Angabe des Regelentgeltes.
  • Die Umstellung erfolgt zum auf den Geburtstag folgenden 01.04. und 01.10. des Jahres
An 01.08.2026 git für Gruppen- und Kursunterricht:
  • das Unterrichtsentgelt wird erhöht
  • für Gruppenunterricht wird ein gemindertes Regelentgelt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (25. Geburtstag) eingeführt
  • für Kursunterricht gibt es kein gemindertes Regelentgelt

Einzelunterricht ~gültig ab 01.04.2026~

  • Jahresbetrag = Monatsentgelt x 12
  • Laufzeit unbegrenzt
  • Kündigung mit Monatsfrist zum 31.03. bzw. 30.09. möglich

Einzelunterricht (instrumental/ vokal) ~gemindertes Regelentgelt (bis 25. Geburtstag)~

  • 30 min/Woche

    58,67 €/Monat

  • 45 min/Woche

    88,00 €/Monat

  • 60 min/Woche

    117,33 €/Monat

Einzelunterricht (instrumental/ vokal) ~Regelentgelt (ab 25. Geburtstag)~

  • 30 min/Woche

    64,00 €/Monat

  • 45 min/Woche

    96,00 €/Monat

  • 60 min/Woche

    128,00 €/Monat

Studienvorbereitender Unterricht ~gültig ab 01.04.2026~

  • (Fächerkanon bestehend aus Einzel-, Gruppen-, Kursuntericht)

    117,33 €/Monat

Gruppenunterricht ~gültig ab 01.08.2026~

  • Laufzeit befristet auf max. 12 Monate
  • Vertragsende spätestens zum Schuljahresende 31.07.
  • Fachgruppe EMP: “Musik mit Babys” und “Eltern-Kind-Kurse” zahlen das
    Entgelt “Gruppe für 4-9 Teilnehmende” (gemindertes Regelentgelt)

Klein-Gruppenunterricht für 2 bzw. 3 Teilnehmer (instrumental/vokal) ~gemindertes Regelentgelt (bis 25. Geburtstag)~

  • 30 min/Woche

    35,20 €/Monat

  • 45 min/Woche

    52,80 €/Monat

  • 60 min/Woche

    70,40 €/Monat

Klein-Gruppenunterricht für 2 bzw. 3 Teilnehmende (instrumental/vokal) ~Regelentgelt (ab 25. Geburtstag)~

  • 30 min/Woche

    38,40 €/Monat

  • 45 min/Woche

    57,60 €/Monat

  • 60 min/Woche

    76,80 €/Monat

Groß-Gruppenunterricht für 4 bis 9 Teilnehmende (instrumental/vokal) ~gemindertes Regelentgelt (bis 25. Geburtstag)~

  • 30 min/Woche

    17,60 €/Monat

  • 45 min/Woche

    26,40 €/Monat

  • 60 min/Woche

    35,20 €/Monat

Groß-Gruppenunterricht für 4 bis 9 Teilnehmer (instrumental/vokal) ~Regelentgelt (ab 25. Geburtstag)~

  • 30 min/Woche

    19,20 €/Monat

  • 45 min/Woche

    28,80 €/Monat

  • 60 min/Woche

    38,40 €/Monat

Kurse / Ensembles / Grundstufe ~gültig ab 01.08.2026~

  • Laufzeit befristet auf max. 12 Monate
  • Fachgruppe EMP: Für alle Kurse gilt das geminderte Regelentgelt; Ausnahmen sind “Musik mit Babys” und “Eltern-Kind-Kurse” – hier gilt das Gruppenentgelt

Kosten für entgeltpflichtige Kurse

  • 45 min/Woche

    18,80 €/Monat

Instrumentenkarussell ~gültig ab 01.08.2025~

  • 45 min/Woche

    40,81 €/Monat

allgemeine zusätzliche Kosten

Es entstehen zusätzliche Kosten:
  • Für den Abschluss eines Unterrichtsvertrages wird einmalig eine Verwaltungskostenpauschale von 6,00 € fällig.
  • Für die Ausleihe eines Instrumentes wird ein monatl. Entgelt von 6,00 € erhoben.

wichtige Informationen zu Entgeltzahlungen

Zahlung der Teilbeträge

Die im Unterrichtsvertrag festgelegten Teilbeträge des Jahresentgeltes, ggf. abzüglich einer bewilligten Entgeltermäßigung, müssen jeweils bis zum 15. eines jeden Monats auf das im Vertrag angegebene Konto eingezahlt werden.
  • Bitte vergessen Sie dabei in keinem Fall das von der Musikschule mitgeteilte Kundenkonto anzugeben.

Da regelmäßige und pünktliche Zahlungen zusätzliche Mahnkosten, Verzugszinsen und unnötigen Ärger ersparen, empfehlen wir Ihnen am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen.

Unterrichtsausfall

Bei Unterrichtsausfall ist die Rückvergütung des Entgeltes oder das Nachholen des Unterrichtes vertraglich gemäß den Ausführungsvorschriften für Musikschulentgelte in der jeweils geltenden Fassung (AV-MSE) geregelt. Vordrucke sind online im Download-Bereich bzw. in der Verwaltung der Musikschule erhältlich.

Haftung

Die Musikschule Paul Hindemith Neukölln und damit das Land Berlin können nicht für Unfälle haften, die sich während der Teilnahme an einem Unterricht oder einer Veranstaltung oder auf dem Wege dorthin bzw. von dort ereignen. Wir empfehlen deshalb allen Teilnehmenden den Abschluss einer privaten Unfallversicherung.

Entgeltermäßigungen

Entgeltermäßigungen werden unter festgelegten Voraussetzungen gewährt. Diese finden Sie in den Ausführungsvorschriften über die Entgelte an den Musikschulen Berlins (AV-MuS Entgelte) in der jeweils geltenden Fassung.

Folgende Arten von Entgeltermäßigungen werden in Höhe von 50 % gewährt, wenn der Monatsbetrag des Unterrichtes 25,00 € übersteigt:
  • für Inhaber:in des Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S
  • für sozial Benachteiligte (Sozialhilfe, Bürgergeld, Wohngeld, BaföG, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungsgesetz)
  • für Schüler:innen, Student:innen oder Auszubildende in einer Übergangszeit von höchtsens 4 Monaten zwischen 2 Ausbildungsabschnitten
  • für Schulabgänger:innen mit eigenem Hausstand während der Ausbildungs-/ Studienplatzsuche längstens 6 Monate nach Schulabschluss
  • für Inhaber:innen einer Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg
  • Sonderregelung Familienermäßigung in Höhe von 30 %:
    mindestens 3 Kinder, für die Kindergeld bezogen wird und die Einzel- oder Gruppenunterricht erhalten.
Hinweise zur Bewilligung:
  • Entgeltermäßigungen werden grundsätzlich maximal für ein Jahr gewährt. Sie sollen spätestens einen Monat vor Ablauf (ohne Aufforderung durch die Musikschule) neu beantragt werden.
  • Ohne Neuantrag entfällt die Ermäßigung automatisch. Es ist dann das volle Regelentgelt zu entrichten.

Vordrucke sind online im Download-Bereich bzw. in der Verwaltung der Musikschule erhältlich.

Wer einen Einzelunterrichtsvertrag mit der Musikschule Paul Hindemith Neukölln hat, ist zur entgeltfreien Teilnahme an einem Ergänzungs- oder Ensemblefach berechtigt und sogar nachdrücklich ermuntert, sofern dort nicht die Bedingungen von Einzelunterrichtsverträgen gelten.

Bildungs- und Teilhabepaket BuT

  • Flyer BuT-Beratung mehrsprachig

    Es besteht die Möglichkeit, Zuschüsse zum Musikschulentgelt im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) zu beantragen.
    Auskünfte und Anträge erhalten Sie bei Ihrem jeweiligen Leistungsträger (Jobcenter, Wohnungsamt etc.)
    Informationen und Beratungsangebote finden Sie auch auf der Webseite der zuständigen Senatsverwaltung

    PDF-Dokument (865.6 kB)
    Dokument: www.but-beratung.de

Haus der Bildung

Sprechzeiten der Verwaltung (ohne Instrumentenausleihe)
Termin nach Vereinbarung und
Do 13.00 – 16.00 Uhr
Instrumentenausleihe nach Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

Gutshaus Schloss & Gutshof Britz

keine Verwaltung

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Rudower Frauenviertel

keine Verwaltung

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Kulturbunker

keine Verwaltung

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