Begabtenförderung

Schon im Kindesalter kann die musikalische Begabung so groß sein, dass der normale Unterricht von 45 oder 60 Minuten nicht ausreicht, um den Schüler aufgrund seiner Fähigkeiten ausreichend zu unterrichten. Damit solche Schüler ohne große finanzielle Belastung für die Erziehungsberechtigten mit mehr Unterricht versorgt werden können, gibt es die Möglichkeit, diese Verträge mit einer 50%igen Ermäßigung auszustatten.

Diese Begabtenförderung (Ermäßigung) erfordert neben dem entsprechenden Leistungsnachweis ähnlich der Studienvorbereitung eine jährliche Antragstellung bei der Musikschule, die spätestens zwei Monate vor Ablauf der Ermäßigung mit dem entsprechenden Leistungsnachweis selbständig durch die Erziehungsberechtigten durchgeführt werden muss.

  • Formulare zur Anmeldung zu Konzerten, Prüfungen und zur Antragstellung auf Ermäßigung finden Sie hier im Downloadbereich

Nach Erreichen des 13. Lebensjahres kann aus der Begabtenermäßigung eine konkrete Studienvorbereitung werden, die dann eine Förderung durch Hinzunahme weiterer Fächer, wie zum Beispiel Klavier als Pflichtfach, beinhaltet. Ein Verbleib in der Begabtenermäßigung ab der weiterführenden allgemeinbildenden Schule ist nur in Ausnahmefällen für besondere Talente möglich (zum Beispiel erste Bundespreisträger bei “Jugend musiziert”).