Begabtenförderung

Titelbild SVA

Übersicht über das Angebot

Im Vorfeld der Studienvorbereitenden Abteilung geht es uns auch um die gezielte Begabtenfindung und -förderung von Schüler*innen, die sich mit besonderer Hingabe und Fleiß ihrem Instrument bzw. dem Gesang widmen und noch keinen feststehenden Berufswunsch im musikalischen Bereich haben. In der Regel kann die Aufnahme nach Bestehen der Zugangsprüfung ab dem 9. Lebensjahr erfolgen.

Im Rahmen der besonderen Förderung kann die Unterrichtszeit auf maximal 90 Minuten für das Hauptfach und/oder ein instrumentales Nebenfach erweitert werden.

Es wird erwartet, dass sich Schüler*innen der Begabtenförderung nach Möglichkeit am Wettbewerb Jugend musiziert oder vergleichbaren Wettbewerben beteiligen.

Einmal jährlich wird im Rahmen einer Prüfung die Fortsetzung der Förderung überprüft. Anstelle einer Prüfung kann auch ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Wettbewerb “Jugend musiziert” (oder einem vergleichbaren Wettbewerb) eingereicht werden.

Mit der Begabtenförderung einher geht die Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme an einem Kurs in Theorie, Gehörbildung und Musiklehre sowie zur regelmäßigen Mitwirkung in einem der zahlreichen Ensembles der Musikschule Fanny Hensel.

Hier finden Sie eine Sammlung von Musterklausuren, Audiosequenzen als Theorie-Tests sowie interaktive Aufgaben zur Musiktheorie zur Selbsteinschätzung. Wir wünschen viel Spaß!