Entgelte / Ermäßigungen

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Preis & Leistung

Entgelte und Unterrichtsdauern

Sie erwarten von der Musikschule Fanny Hensel zu Recht ein qualitativ hochwertiges und fundiertes Lehrangebot. Hier erfahren Sie, was diese Leistungen kosten.
Weiter unten finden Sie mehr zu Entgelten für Unterricht und Ermäßigungen seitens der Musikschule und weiteren Fördermöglichkeiten.

Links zum Inhalt dieser Seite

Entgelte und Unterrichtsdauern (Stand: 01. August 2015)

Entgelte für Schüler*innen bis 25 Jahre

Angebot Dauer/Woche Kosten/Monat
offene Kurse Kurse 60 Min. 18,00 €
Eltern-Kind-Kurse 60 Min. 20,00 €
Instrumentenkarussell 45 Min. 34,00 €
Kooperation mit Kitas und Grundschulen Musikalische Grundausbildung (max. 2 Jahre) 45 Min./60 Min. entgeltfrei
Kreativer Tanz (max. 2 Jahre) 45 Min./60 Min. entgeltfrei
Schnupperkurs instrumental (max. 1 Jahr) 45 Min. 24,00 €
Tanzkurse Kreativer Tanz 45 Min. 13,50 €
Klassischer Tanz 45 Min. 13,50 €
Instrumental- und Vokalunterricht Einzelunterricht 30 Min. 42,00 €
45 Min. 63,00 €
60 Min. 84,00 €
90 Min. 126,00 €
120 Min. 168,00 €
Gruppenunterricht (2-3 Schüler) 30 Min. 27,00 €
45 Min. 40,50 €
60 Min. 54,00 €
90 Min. 81,00 €
Gruppenunterricht (ab 4 Schüler) 45 Min. 24,00 €
60 Min. 32,00 €
90 Min. 48,00 €

Entgelte für Schüler*innen ab 26 Jahre

Angebot Dauer/Woche Kosten/Monat
offene Kurse Kurse 60 Min. 18,00 €
Instrumentenkarussell 45 Min. 34,00 €
Kooperation mit Kitas und Grundschulen entfällt entfällt entfällt
Tanzkurse Kreativer Tanz 45 Min. 15,00 €
Klassischer Tanz 45 Min. 15,00 €
Instrumental- und Vokalunterricht Einzelunterricht 30 Min. 49,00 €
45 Min. 73,50 €
60 Min. 98,00 €
90 Min. 147,00 €
120 Min. 196,00 €
Gruppenunterricht (2-3 Schüler) 30 Min. 30,00 €
45 Min. 45,00 €
60 Min. 60,00 €
90 Min. 90,00 €
Gruppenunterricht (ab 4 Schüler) 45 Min. 30,00 €
60 Min. 40,00 €
90 Min. 60,00 €

Sonstige Entgelte

Sonstiges Entgelt
Leihinstrument (monatlich) 8,00 €
Verwaltungskosten (einmalig) 6,00 €

Bitte beachten Sie:

Für die Entgelte der Musikschule sind die Ausführungsvorschriften der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft gültig. Es handelt sich bei den Monatsbeiträgen um ein Zwölftel des Jahresentgeltes , dem nur die tatsächlichen Unterrichtswochen zugrunde liegen. Da es sich bei dem Monatsbetrag um einen Abschlag auf dieses Jahresentgelt handelt, sind die Beiträge auch in den Ferien durchzuzahlen , obwohl dann kein Unterricht stattfindet.

  • Im Einzelfall gibt es die Möglichkeit, das Entgelt zu ermäßigen. Die maximal mögliche Höhe der Sozialermäßigung liegt bei 50%.

Kursangebote in Kooperation mit Kitas und Grundschulen sind entgeltfrei.

Tabellen-Download

  • Entgelte, Stand August 2015 (gültig bis 31.12.2023)

    PDF-Dokument (104.2 kB)

  • Information Entgelterhöhung zum 1. Januar 2024 mit Tabelle

    Hier finden Sie Informationen zur Entgelterhöhung ab dem 1. Januar 2024 sowie eine Übersicht der dann gültigen Entgelte.

    PDF-Dokument (195.1 kB)

Zwei Hände erreichen einander und symbolisieren moralische Unterstützung

Ermäßigungs- und Fördermöglichkeiten

An der Musikschule bestehen Möglichkeiten, unter bestimmten Voraussetzungen das Unterrichtsentgelt zu ermäßigen bzw. eine Förderung in Anspruch zu nehmen.
Lesen Sie hier mehr zu den Ermäßigungsmöglichkeiten, die die Musikschule anbietet sowie zu weiteren Fördermöglichkeiten.

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Ermäßigungs- und Fördermöglichkeiten der Musikschule

1. Ermäßigungen des Unterrichtsentgeltes

Die Musikschule kann im Rahmen ihrer verfügbaren Haushaltsmittel auf schriftlichen Antrag eine Ermäßigung zum Unterrichtsentgelt gewähren. Ausschlaggebend sind die Einkommensverhältnisse der Antragstellenden.

Den Antrag auf Entgeltermäßigung und nähere Informationen (Merkblatt Ermäßigung) finden Sie im Bereich Formulare auf unserer Website.

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2. Begabtenförderung / Studienvorbereitung

Für Schülerinnen und Schüler, bei denen eine besondere Begabung vorliegt, besteht die Möglichkeit, eine gezielte Unterstützung durch unsere Begabtenförderung / Studienvorbereitung zu erhalten. Weitere Informationen, Formulare und Anträge finden sie auf dort auf dieser Seite.

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Weitere Fördermöglichkeiten

1. Förderverein der Musikschule Fanny Hensel e.V.

Die Arbeit der Musikschule Fanny Hensel, Berlin-Mitte wird unterstützt durch den Förderverein der Musikschule, beheimatet an der Zweigstelle Mitte.

Zu den Zielen des Vereins gehört unter anderem die Förderung aller an einer musikalischen und tänzerischen Ausbildung Interessierten, insbesondere von Kindern und Jugendlichen.
Der Förderverein fördert die Arbeit der Gesamtmusikschule ideell und materiell.

Weitere Informationen und Anträge finden Sie auf der Website des Fördervereins.

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2. Markstein-Stiftung

Neben der direkten Förderung verwaltet der Förderverein der Musikschule Gelder der Markstein-Stiftung, mit denen Kinder und Jugendliche unterstützt werden, die nicht unter die Kriterien der Begabtenförderung oder Studienvorbereitung fallen, deren Familien vielmehr nur mit Mühe die Musik-/Tanzbegeisterung finanzieren können und nicht die Vorgaben für eine Ermäßigung seitens der Musikschule erfüllen.

Neben der befristeten, aber regelmäßigen anteiligen Übernahme des Unterrichtsentgeltes können auch Zuschüsse für Orchester-/Chorfahrten etc. gezahlt werden.

Wenn Sie mehr wissen möchten, sprechen Sie uns gern an:
  • Info-Mail
  • Service-Telefon: (030) 9018-37522

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3. Pradé-Stiftung

Die *Pradé-Stiftung* unterstützt Schülerinnen und Schüler der Berliner Musikschulen.

Die Stipendien bzw. Beihilfen werden in der Regel für zunächst ein halbes Jahr bzw. ein ganzes (Schul-)Jahr vergeben. Sie können wiederholt verlängert werden, wenn die erforderlichen Gutachten und Befürwortungen dies erlauben.

Zudem finden Konzerte der Stipendiatinnen und Stipendiaten statt. Sie tragen dazu bei, einen Eindruck über ihre musikalischen Fähigkeiten zu gewinnen.

Wenn Sie mehr wissen möchten, sprechen Sie uns gern an:
  • Info-Mail
  • Service-Telefon: (030) 9018-37522