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Unsere Standorte

Das Landesamt für Einwanderung verfügt in Berlin über mehrere Standorte. Jeder Standort ist für bestimmte Angelegenheiten des Aufenthaltsrechts zuständig.

Bitte beachten Sie unsere Informationen zur Antragsbearbeitung und Bedienung

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Hauptstandort: Friedrich-Krause-Ufer in Berlin-Tiergarten

Dienstgebäude Landesamt für Einwanderung am Standort Friedrich-Krause-Ufer
Bild: Landesamt für Einwanderung
An unserem Hauptstandort werden die meisten Anliegen bedient.
  • Insbesondere werden Aufenthaltserlaubnisse aus familiären oder humanitären Gründen, für Au-pairs, für Selbständige oder die Teilnahme an Freiwilligendiensten und Working-Holiday-Programmen erteilt.
  • Zudem ist der Standort für die Erteilung von unbefristeten Aufenthaltstiteln zuständig.

Die Zuständigkeit des jeweiligen Referats richtet sich dabei nach der Staatsangehörigkeit.
In den Referaten E 1 bis E 6 sind die Zuständigkeiten überwiegend nach Kontinenten oder Regionen zusammengefasst.

Bitte beachten Sie:
  • Wenn ein Ehepartner oder Elternteil einen Aufenthaltstitel besitzt, der am Standort Keplerstraße erteilt wird, dann wird auch die Aufenthaltserlaubnis für dessen Familienangehörige am Standort Keplerstraße erteilt.
Unabhängig von der Staatsangehörigkeit bestehen Zuständigkeiten an dem Standort für diese Personengruppen:
  • zur Ausreise Verpflichtete mit einer Duldung (Referate A 2, A 3 und A 4)
  • auf das Land Berlin verteilte Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung (Referate A 2, A 3 und A 4) und
  • unerlaubt Eingereiste (Referat R 1).
Zur Übersicht der Dienstleistungen und Zuständigkeiten:

Fachkräfte und Ausbildung, Verlängerung von Schengen-Visa, Verpflichtungserklärungen: Keplerstraße in Berlin-Charlottenburg

Dienstgebäude Landesamt für Einwanderung am Standort Keplerstraße
Bild: Landesamt für Einwanderung
Am Standort Keplerstraße werden Aufenthaltstitel erteilt und verlängert für Aufenthalte zur
  • Beschäftigung als Fachkraft
  • Weiterbildung, Qualifizierung und Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen
  • Ausbildung (Studium, Sprachkurs, Berufsausbildung),
  • Beschäftigung als Forscher, Wissenschaftler oder Lehrkraft und
  • zum Schulbesuch (inkl. Sprachschüler und Austauschschüler)
  • In Ausnahmefällen werden hier Schengen-Visa kurzfristig verlängert, wenn besondere Gründe vorliegen (höhere Gewalt, humanitäre oder schwerwiegende persönliche Gründe).
  • Für Einreise-Visa bei kurzen Aufenthalten oder Visa bei bestimmten längeren Aufenthalten werden hier Verpflichtungserklärungen entgegengenommen.
Bitte beachten Sie:
  • Wenn ein Ehepartner oder Elternteil einen Aufenthaltstitel besitzt, der am Standort Keplerstraße erteilt wird, dann wird auch die Aufenthaltserlaubnis für dessen Familienangehörige am Standort Keplerstraße erteilt.
Zur Übersicht der Dienstleistungen und Zuständigkeiten:

Business-Immigration-Service

Start-up Unternehmen
Bild: cirquedesprit

In unserem Business Immigration Service (BIS) bieten wir in Kooperation mit der IHK Berlin und Berlin Partner einen besonderen Service für Berliner Unternehmen bei der Ansiedlung von ausländischen Fach- und Führungskräften.

Berliner Unternehmen, ausländische Investoren und Start-Up Entrepreneure, Manager, hochqualifizierte Fachkräfte und deren Familien können durch den BIS schnell und unkompliziert alle aufenthaltsrechtlichen Fragen klären und werden direkt an die zuständigen Ansprechpartner weitergeleitet.

Bitte beachten Sie:
  • Der Service kann nur von registrierten Kunden und nur nach vorheriger Terminvereinbarung genutzt werden.
  • Laufkunden ohne Termin können leider nicht bedient werden.

Mehr Informationen zum Service des BIS