Gericht lehnt Corona-Entschädigung für Gastronom ab
Das Land Brandenburg muss einem Gastronomen keine Entschädigung wegen der pandemiebedingten Schließung seines Betriebes zahlen.
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Eine Statue der Justitia mit verbundenen Augen am Eingang eines Gerichts.
Das Landgericht Potsdam wies eine entsprechende Klage des Mannes am 24. Februar 2021 ab. «Es gibt keine Grundlage, die ihm den geltend gemachten Anspruch zusprechen würde - insbesondere nicht aus dem Infektionsschutzgesetz», sagte Sprecherin Sabine Dießelhorst nach der Verkündung des Urteils.
Gastronom wollte 27 000 Euro vom Land Brandenburg
Der Betreiber des Hotels und Lokals Schloss Diedersdorf in Teltow-Fläming musste seinen Betrieb - wie auch andere Betriebe im Gastgewerbe - wegen der Eindämmungsverordnung fast komplett einstellen, nur der Verkauf von Speisen außer Haus und ein eingeschränkter Betrieb des Hotels waren möglich. Dafür hatte er das Land auf rund 27 000 Euro verklagt. Der Anwalt des Gastronomen kündigte an, Berufung gegen die Entscheidung vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht einzulegen.
Quelle: dpa
| Aktualisierung: Mittwoch, 24. Februar 2021 15:46 Uhr