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Entwurf für «Schneller-Bauen-Gesetz» fertig

Wohnungsbau in Berlin

Nach längerer Vorbereitung ist ein erster Referentenentwurf für das geplante «Schneller-Bauen-Gesetz» in Berlin fertig.

Nun können zahlreiche Verbände und andere Beteiligte dazu Stellung nehmen, wie Bausenator Christian Gaebler (SPD) am Dienstag mitteilte. Sie haben dafür zwei Wochen Zeit, anschließend sind noch Änderungen am Entwurf möglich, bevor sich Senat und Abgeordnetenhaus damit beschäftigten. Ziel des Vorhabens ist es, Bauprojekte vor allem im Wohnungsbau zu beschleunigen, deren Vorbereitung und Umsetzung bislang nicht selten mehrere Jahre dauern.

Schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren

Dazu sollen unter anderem Planungs- und Genehmigungsverfahren gestrafft und standardisiert, bestimmte Prüf- und Bearbeitungsfristen eingeführt oder Zuständigkeiten zwischen Landes- und Bezirksebene klarer geregelt werden. Die Landesebene soll mehr Einfluss auf bestimmte Verfahren bekommen. Ein weiteres Ziel neuer Regelungen ist, dass Bauherren verlässlicher Auskunft darüber erhalten, wann mit einer Baugenehmigung zu rechnen ist, damit sie besser planen können. Bei großen Projekten sollen sich alle Beteiligten frühzeitig an einem Tisch abstimmen und Hindernisse aus dem Weg räumen. Ebenfalls geplant ist mehr Digitalisierung.

700 Hinweise und Anregungen aus Verbänden und Bezirken

Insgesamt umfasst das umfangreiche Paket zur Baubeschleunigung nach Angaben Gaeblers 41 Änderungen in neun Landesgesetzen und einer Rechtsverordnung. Hinzu kommen weitere 69 Maßnahmen unterhalb der Gesetzesebene. Bei der Vorbereitung des Gesetzentwurfs seien um die 700 Hinweise und Anregungen etwa aus Verbänden oder Bezirken geprüft worden, so Gaebler. Es bestehe breite Einigkeit: «So wie im Moment kann es nicht bleiben.» Er glaube, dass das Gesetz einen Aufbruch auch in der Verwaltung erzeugen und dem Wohnungsbau einen Schub geben könne, so der Senator.

«Schneller-Bauen-Gesetz» soll Ende 2024 in Kraft treten

Die Senatsbauverwaltung strebt an, dass das «Schneller-Bauen-Gesetz» Ende 2024 in Kraft treten kann. Der Zeitplan sieht nach der sogenannten Verbändebeteiligung einen ersten Senatsbeschluss Ende Mai oder Anfang Juni vor. Es folgen die Befassung im Rat der Bürgermeister und danach ein weiterer Senatsbeschluss voraussichtlich in der Sommerpause. Mitte September könnte der Gesetzentwurf dann in das Abgeordnetenhaus eingebracht werden.

Autor:in: dpa
Weiterführende Informationen: Bauen und Wohnen in Berlin
Veröffentlichung: 10. April 2024
Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

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