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über uns


allgemeines

Mit dem Bezug des Neubaus der Jugendstrafanstalt Berlin im November 1987 fand ein Bauvorhaben seinen Abschluss, das bereits im Jahre 1968 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen wurde. Maßgeblich dafür war die Tatsache, dass die jugendlichen Straftäter auf Beschluss der Alliierten in dem 1876 fertiggestellten Strafgefängnis Plötzensee untergebracht waren, welches in keiner Weise mehr den Anforderungen des modernen Jugendstrafvollzugs entsprach.
Der Grundstein wurde 1980 gelegt und die aufgewendeten Mittel betrugen nach Fertigstellung 110 Mio. DM. Neben dem Neubau werden bestimmte Teile der benachbarten alten Anstalt weiter für den Jugendstrafvollzug genutzt: Das renovierte und innen umgebaute alte Haus 2 (jetzt Haus 8) für drogenabhängige jugendliche Gefangene, seit August 2007 auch das Haus 9, welches als U-Haft genutzt wird, zwei Werkstattgebäude sowie die Sporthalle mit zwei Rasenplätzen.
Durch die Eröffnung des Neubaus der Jugendstrafanstalt Berlin ist es erstmals möglich, alle männlichen jungen Straf- und Untersuchungsgefangenen in einer Anstalt unterzubringen.

Neubau

Die bauliche Konzeption für den Neubau beruht auf einem bundesweit ausgeschriebenen Architektenwettbewerb von 1971, der 1973 abgeschlossen wurde. Charakteristisch sind die um einen offenen Innenhof pavillonartig gruppierten Unterkunftsgebäude. Diese sechs dreigeschossigen Wohnhäuser nehmen jeweils 50 Insassen auf. Die Häuser befinden sich in aufgelockerter Bauweise auf der nordwestlichen Seite des Areals, das sich über rund 50 000 qm auf der ehemaligen Außengärtnerei neben der alten Anstalt erstreckt. Angrenzend an die Straßenfront am Friedrich-Olbricht-Damm befindet sich auf der Südseite die Aufnahme- und Diagnoseabteilung mit weiteren 25 Plätzen in einem Gebäudeteil, in dem auch Teile der Verwaltung, der Pfortenbereich und die Sporthalle untergebracht sind. Durch das Sprech- und Begegnungszentrum für größere gemeinschaftliche Veranstaltungen ist dieser Gebäudeteil mit dem an der Ostseite anschließenden dreistöckigen Werkstattgebäude verbunden. Das Zentrum der Anlage bildet ein Waldstück, auf dessen Erhalt beim Bau besonderer Wert gelegt wurde. An das Werkstattgebäude schließt sich ein mit einem Allwetterbelag ausgestatteter, vielseitig verwendbarer Sportplatz an.

Verwaltung
Der Verwaltungsbereich umfasst neben der allgemeinen Verwaltung auch den Pfortenbereich mit Zu- und Abgangsräumen für Insassen. Der Pfortenbereich gliedert sich in die Fahrzeugschleusen, die Personenpforte, getrennt für Personal und Besucher, sowie die Leitzentrale. Im Zu- und Abgangsbereich befindet sich die Vollzugsgeschäftsstelle für die Aufnahme und Entlassung von Inhaftierten und die Zahlstelle.

Wohnbereich
Der Wohnbereich umfasst 300 Haftplätze. Jeder der sechs Pavillons enthält zwei Wohngeschosse mit jeweils 25 Hafträumen. Die 9,50 qm großen Einzelhafträume sind mit einer abgetrennten Nasszelle mit WC und Waschgelegenheit ausgestattet und können von den Insassen selbst von außen abgeschlossen werden. Da jedes Haus einen begrünten Innenhof umschließt, ergibt sich auf dem Flurbereich eine besonders freundliche Atmosphäre. In den Wohngeschossen befinden sich sanitäre Einrichtungen sowie Diensträume für die Gruppenleiter und Gruppenbetreuer. Im Erdgeschoss sind die Hauszentrale sowie Gemeinschafts- und Essräume untergebracht.

Aufnahme- und Diagnoseabteilung
In der 25 Plätze umfassenden Aufnahme- und Diagnoseabteilung im Südflügel verbleiben neu aufgenommene Insassen über einen Zeitraum von etwa 4 Wochen; hier werden Anamnesen, Diagnosen und Vollzugsplanungen für die weitere Haftdauer erstellt und die Entscheidungen über die Zuordnung auf eine geeignete Wohngruppe getroffen. Ess- und Versammlungsräume sowie Diensträume für das Fach- und Betreuungspersonal sind vorhanden.

Medizinischer Bereich
Dieser Funktionsbereich umfasst Einrichtungen für die ärztliche, allgemeine ambulante und zahnärztliche Versorgung von Insassen. Es werden Zugangs- und Entlassungsuntersuchungen sowie allgemeine ärztliche Behandlungen vorgenommen. Patienten die einer stationären Behandlung bedürfen, werden von hieraus dem Krankenhaus der Berliner Vollzugsanstalten oder einem öffentlichen Krankenhaus zugeführt.

Kulturbereich
Zum Kulturbereich gehören 8 Unterrichtsräume sowie Lehrerzimmer und Lehrmittelräume. Die Unterrichtsräume werden sowohl für den Schulunterricht als auch für Gruppenaktivitäten, somit ganztägig genutzt. Hauptbestandteil des Bereichs ist ein Mehrzweckraum für etwa 250 Personen, der sowohl für kirchliche als auch für kulturelle Veranstaltungen bestimmt ist. Für eine optimale Nutzung sind eine Bühne, Einrichtungen für Tonbandübertragungen, eine Filmvorführkabine und ein Requisitenraum vorhanden. Der Besuchs- und Sprechbereich enthält das Besucherforum mit Gemeinschaftssprechraum für ca. 48 Personen. Außerdem ist ein Sprechbereich mit drei Einzelsprechräumen für Anwälte und Besucher, Jugendgerichtshilfe, Bewährungshilfe und Drogenberatung vorhanden.

Arbeitsbereich
Der Arbeitsbereich ist im Westflügel des Anstaltsgebäudes untergebracht. In diesem Werkstattgebäude konzentriert sich das Berufsausbildungsangebot der neuen Anstalt. Die dafür vorgesehenen großzügigen Arbeitsräume, die mit einer ausreichenden Anzahl von Pausenräumen sowie entsprechenden sanitären Einrichtungen versehen sind, entsprechen in ihrer Ausstattung dem neuesten technischen Standard. Gegenüber dem Werkstattgebäude befindet sich die neu erbaute Gärtnerei die über ein Gewächshaus mit den notwendigen Funktionsräumen sowie über eine ausreichend bemessene Freifläche verfügt.

Sport
Der Sportbereich ist mit 2 Sporthallen, einer Freianlage mit Allwetterbelag sowie Rasenplätzen ausgestattet. Somit sind alle Voraussetzungen gegeben, um gerade die im Jugendalter wichtigen sportlichen Aktivitäten in dem erforderlichen Umfang durchzuführen.

Bereich - offener Vollzug
Der offene Vollzug der Jugendstrafanstalt verfügt über 32 Plätze. Die Belegung der Wohngruppe des offenen Vollzugs erfolgt in der Regel mit ausgangs- bzw. urlaubsfähigen Insassen. Erprobung bzw. Hilfen zur Verselbstständigung stehen im Vordergrund.

Drogenbereich
In der Jugendstrafanstalt Berlin werden Insassen, die von "harten" Drogen abhängig sind, in einem gesonderten Haus untergebracht, das räumlich von den übrigen Häusern der Jugendstrafanstalt getrennt ist. Das Haus 8 verfügt über eigene arbeits- und beschäftigungstherapeutische Angebote als auch über selbstständigen Schulunterricht und eigene Sportprogramme.

Untersuchungshaftbereich Kieferngrund
Der Untersuchungshaftbereich Kieferngrund am Standort Berlin - Lichtenrade mit 80 Plätzen für junge Untersuchungsgefangene von 14 - 17 Jahren wurde ab März 1997 belegt. Als Nebenanstalt der JSA Berlin werden die jungen Insassen in Wohngruppen untergebracht, die von Sozialpädagogen und Psychologen geleitet werden. Der Bereich Kieferngrund verfügt über Möglichkeiten der schulischen Ausbildung; zur beruflichen Förderung sind beschäftigungstherapeutische Werkstätten vorhanden.

Untersuchungshaftbereich Haus 9
Seit August 2007 bietet das Gebäude 34 Haftplätze für heranwachsende männliche Untersuchungsgefangene im Alter von 18 - 21 Jahren. Speziell für die hier untergebrachten Inhaftierten wird ein Kompetenztraining angeboten. Dieses setzt sich aus einem Werkunterricht in Verbindung mit einem Stützunterricht zusammen. Ergänzend wird ein Schulkurs angeboten. Beide Bildungsmaßnahmen werden von der Helmut-Ziegner-Stiftung durchgeführt. Daneben steht den Inhaftierten das allgemeine Arbeits-, Sport- und Freizeitangebot der Jugendstrafanstalt Berlin zur Verfügung.

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aufgabenstellung der anstalt

Die Aufgaben der Jugendstrafe sind im Jugendstrafvollzugsgesetz Berlin (JStVollzG Bln) festgelegt. Das Ziel des Vollzuges ist es, den Verurteilten zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Im Gegensatz zur Freiheitsstrafe wird bei der Jugendstrafe die Betonung auf die Förderung und Erziehung des Verurteilten hervorgehoben.

§ 3 Erziehungsauftrag, Vollzugsgestaltung

(1) Der Vollzug ist erzieherisch zu gestalten. Die Gefangenen sind in der Entwicklung ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten so zu fördern, dass sie zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Lebensführung in Achtung der Rechte anderer befähigt werden. Die Einsicht in die beim Opfer verursachten Tatfolgen soll geweckt werden.

(2) Personelle Ausstattung, sachliche Mittel und Organisation der Anstalt (§ 98 Abs. 1 Satz 1) werden an Zielsetzung und Aufgabe des Vollzugs sowie an den besonderen Bedürfnissen der Gefangenen ausgerichtet.

(3) Das Leben in der Anstalt ist den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit wie möglich anzugleichen. Schädlichen Folgen der Freiheitsentziehung ist entgegenzuwirken. Die Gefangenen sind insbesondere vor Übergriffen zu schützen. Der Vollzug wird von Beginn an darauf ausgerichtet, den Gefangenen bei der Eingliederung in ein Leben in Freiheit ohne Straftaten zu helfen. Die Belange von Sicherheit und Ordnung der Anstalt sind zu beachten.

(4) Die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse von weiblichen und männlichen Gefangenen werden bei der Vollzugsgestaltung und bei Einzelmaßnahmen berücksichtigt.

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leitidee

Wir sind die Jugendstrafanstalt für junge männliche Gefangene des Landes Berlin. Unsere Aufgaben verantworten wir gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Justiz.

Unser Erziehungsangebot eröffnet den jungen Menschen die Chance, in Zukunft ein straf- und drogenfreies Leben zu führen. Jeder einzelne Tag des Aufenthaltes soll für die Gefangenen erzieherisch sinnvoll sein. Wir betreuen und behandeln die Jugendlichen und Heranwachsenden auf der Grundlage zielgruppenspezifischer Konzepte, die wir ständig fortentwickeln. Dabei achten wir auf feste Betreuungsbindungen. Unser Ausbildungsangebot ist breit gefächert, wir arbeiten mit allen zusammen, die sich vor, während und nach der Inhaftierung um die Gefangenen kümmern. In erster Linie gewährleisten wir Sicherheit durch pädagogische Maßnahmen. Unsere Verwaltung handelt flexibel und schnell. Die Organisation der Anstalt ist einfach und klar.

Beides ermöglicht eine gute Gefangenenbetreuung. Alle Beschäftigten der Anstalt sollen für die Erziehung von Gefangenen geeignet und teamfähig sein. Dazu werden sie aus- und fortgebildet. Jeder Einzelne übernimmt Verantwortung für seinen Aufgabenbereich und die Ziele der Anstalt.
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organigramm

organigramm_jsa

Organigramm der Jugendstrafanstalt Berlin laden »

(organigramm_jsa, 14758 KB)
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berufsgruppen

Personalbestand * Stand: 01.02.2010
Allgemeiner Vollzugsdienst (inkl. 50 Anwärter) 317
Sozialarbeiter/Sozialpädagogen 24
Psychologen 18
Werkdienst 20
Lehrer 6
Medizinischer Dienst 12
Verwaltung 31
Schreibdienst 2
Wiss. Mitarbeiter / Sportpädagoge 3
* davon Teilzeit 23
gesamt 433
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statistik

Aufnahmekapazität

Die Jugendstrafanstalt verfügt über 534 Haftplätze, davon befinden sich
  • 334 Plätze in der Hauptanstalt
  • 32 Plätze im offenen Vollzug,
  • 88 Plätze im Drogenfachbereich und
  • 80 Plätze im Untersuchungshaftbereich Kieferngrund

Belegungszahlen (Stand: 03.02.2010)

Geschlossener Vollzug: 419
Offener Vollzug: 29

davon

  • 324 in der Hauptanstalt
  • 72 im Drogenfachbereich
  • 52 im UHB Kieferngrund
U-Häftlinge: 85
Strafgefangene: 363

Gesamtbelegung: 448


Belegung 2007 2008 2009

Belegung der Jugendstrafanstalt Berlin 2007/2008/2009:

Deliktverteilung 2010

Deliktverteilung 2010:

Entlassungen 2009

Entlassungen aus der Strafhaft 2009:

Jugendstrafgefangene in Deutschland

Statistik Jugendstrafgefangene in Deutschland:

Belegung Jugendstrafanstalt Berlin 1992-2006

Belegung Jugendstrafanstalt Berlin 1992-2006:

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vom strafgefängnis bei berlin zu plötzensee zur jugendstrafanstalt berlin

1869 -1878 Bau und Eröffnung der Strafanstalt Plötzensee
1887
Die Strafanstalt Plötzensee wird als Ort für die Vollstreckung der Todesstrafe bestimmt
1933 - 1945
Gefängnis und Hinrichtungsstätte des nationalsozialistischen Regimes,
in dem auch politische Gefangene inhaftiert wurden
1953 - 1955 Novellierung des Jugendgerichtsgesetzes, erste Versuche zur Einführung von
Erziehungsgruppen scheiterten aufgrund der Unterbringungs- und Personalsituation
1961
Einrichtung von drei Handwerksbetrieben, erste pädagogische Ansätze sind zu erkennen
1963/1964 Erste Versuche mit Erziehungsgruppen und einer sozialtherapeutischen Station
1965 Abschaffung der Arbeitskräftevermietung
1966/1967 Erziehungsgruppen in der gesamten Anstalt
1968
Planung des Neubaus der JSA Berlin
1971 Verstärkt werden Vereine, Theatergruppen, kirchliche Veranstaltungen,
Studentengruppen usw. in die Anstalt geholt
1973
Schaffung eines pädagogischen Klimas
1979 Studie "Jugendstrafe ist Sozialtherapie"
1980
Grundsteinlegung des Neubaus der Jugendstrafanstalt Berlin
1987
Eröffnung der Jugendstrafanstalt Berlin
1997 Eröffnung und Belegung des Untersuchungshaftbereiches Kieferngrund
August 2007 Eröffnung und Belegung des U-Haftbereiches Haus 9
Dezember 2008 Eröffnung und Belegung der Sozialtherapeutischen Abteilung (SothA) im Haus 4 der JSA Berlin


Berlin, Mitte des 19. Jahrhunderts, eine aufstrebende Stadt. Bedeutende Industrieunternehmungen wie Borsig und Schwarzkopf werden gegründet. Aus allen Teilen Deutschlands zog es die Menschen nach Berlin. Der Bevölkerungssprung von 400.000 im Jahre 1848 auf 826.000 im Jahr 1871 zeigt dies deutlich. Allerdings brachte das auch erhebliche Nachteile für die Stadt mit sich. So organisierte sich die kriminelle Szene und die strafbaren Handlungen stiegen an, nicht zuletzt auch durch die schlechten Unterbringungen in Mietskasernen. Die vorhandenen Strafanstalten der Stadt- und der Hausvogtei waren diesem Ansturm nicht mehr gewachsen. Das königliche Justizministerium unter Wilhelm I. beschloss daher, eine neue Strafanstalt für ca. 1.400 verurteilte Straftäter auf dem Gelände der königlichen Oberförsterei Tegel, Gutsbezirk Plötzensee, zu erstellen.

In den Jahren 1869 bis 1878 wurde die Strafanstalt Plötzensee schließlich nach den Plänen des Geheimen Oberbaurats Herrmann erbaut und in Betrieb genommen. Die Kosten betrugen 7 Mio. Mark.

Im einzelnen bestand sie aus einem Verwaltungs- und Kirchengebäude, vier Verwahrhäusern, einem Krankenhaus für Lungenkrankheiten und mehreren Gebäuden für den Technischen Betrieb und für Arbeitsbetriebe.

Die Belegungsfähigkeit betrug damals schließlich 1.404 Personen, die überwiegend in Gemeinschaftszellen mit bis zu 40 Insassen, aber auch in strenger Isolierhaft untergebracht waren. Im sogenannten Maskenflügel durften die streng isolierten Insassen ihre Zellen nur nach Anlegen einer Gesichtsmaske verlassen. Sie sollten nicht zu erkennen sein, um im späteren Leben keine Nachteile zu haben. Die Bedienstetenzahl betrug 191 Personen.

In den Arbeitsbetrieben wurden die Gefangenen mit der Herstellung von Papptellern, Türen, Besen, Teppichklopfern, Rohr- und Kokosmatten, aber auch in der Schneiderei, Sattlerei (für Polizei), Druckerei, Buchbinderei usw. beschäftigt. Schulunterricht, belehrende Lichtbildervorträge, Turn- und Freiübungen wurden angeboten und die Teilnahme war Pflicht.

Später wurde auch eine Gefangenenzeitung, "Der Leuchtturm", unter Leitung des Strafanstaltsoberlehrers herausgegeben, die die Gefangenen zum Preis von 0,15 RM monatlich kaufen konnten.

Bereits im Jahre 1887 wurde die Strafanstalt Plötzensee als Ort für die Vollstreckung der Todesstrafe bestimmt. Hier wurden die zur Todesstrafe verurteilten Männer, später aber auch Frauen, durch den jeweils bestimmten Scharfrichter mit dem Handbeil hingerichtet. Besonders im sogenannten Dritten Reich hat Plötzensee durch das nationalsozialistische Regime einen schlechten Ruf bekommen. So wurden hier viele dem Regime politisch unbequeme Menschen inhaftiert und hingerichtet, darunter die Mitglieder der sogenannten "Roten Kapelle" und auch 89 Widerstandskämpfer aus dem Kreis der Attentäter vom 20. Juli. Hier seien stellvertretend für viele andere folgende Namen genannt: Alfred Delp, Carl-Friedrich Goerdeler, Erwin von Witzleben, Johanna Kirchner, H.-J. Graf von Moltke und Wilhelm Leuchner. Diese schreckliche Liste ließe sich fortführen. Die Gedenkstätte Plötzensee erinnert an den furchtbaren Machtmissbrauch jener Zeit.

Erst nach dem Kriege wurde die Strafanstalt Plötzensee, durch die Teilung der Stadt bedingt, von den Alliierten zur Jugendstrafanstalt bestimmt. Der Vollzug der Jugendstrafe unterschied sich faktisch aber nicht vom Erwachsenenvollzug. Es handelte sich um einen typischen Verwahrvollzug mit einfachsten und unqualifizierten Arbeitsmöglichkeiten nach dem Prinzip des Arbeitskräfteverleihs an Privatfirmen.

Insbesondere wurden Fußmatten geflochten, Tüten geklebt, Papier für Marktstände gelegt, Gussteile entgratet und Stanzarbeiten ausgeführt. Es war in der Regel Pensenarbeit, d. h., der Gefangene musste ein bestimmtes Tagesmindestsoll leisten. Bei Mehrleistungen gab es eine geringe Erhöhung der Arbeitsbelohnung bzw. kleine Vergünstigungen. Zwangsläufig führte dieses Akkordsystem zum Abbau von Sicherheitsvorrichtungen an Maschinen, besonders in der Stanzerei. Dies führte oft zu schlimmen Arbeitsunfällen.

Von einer Betreuung der Insassen konnte keine Rede sein, es gab nur eine Versorgung. Den Bediensteten war es verboten, außerdienstliche Gespräche mit Insassen zu führen. Dadurch war der Subkultur besonders stark Vorschub geleistet. Es herrschte ein Kapo-System. Die Insassen waren zu dritt in Einzelzellen zusammengepfercht und Gemeinschaftszellen waren mit bis zu 25 Insassen belegt, da noch viele Teile der Anstalt durch die Kriegseinwirkungen beschädigt waren und nicht genutzt werden konnten.

Erste Ansätze einer Verbesserung der geschilderten Situation waren 1953 durch die Novellierung des Jugendgerichtsgesetzes zu erkennen. So wurden 1955 erste Versuche zur Einführung von Erziehungsgruppen unternommen. Dieser Versuch war aufgrund der damaligen schlechten Unterbringungs- und Personalsituation zum Scheitern verurteilt und musste nach kurzer Zeit eingestellt werden.

Im Jahre 1961 gelang es dann erstmals für drei Handwerksbetriebe die Anerkennung der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer als Lehrwerkstätten zu erhalten. Es handelte sich um eine Berufsausbildung für Schlosser, Tischler und Schneider. Jetzt waren ernsthafte pädagogische Ansätze zu erkennen und die Situation besserte sich langsam aber stetig. Durch die Beseitigung der Kriegsschäden wurde auch eine differenzierte Unterbringung der jungen Insassen möglich. So wurden 1963/64 erneut Versuche mit sogenannten Erziehungsgruppen unternommen.

Je eine Gruppe von Lehrlingen bzw. Langstrafern wurde von einem Lehrer bzw. einem Verwaltungsbeamten des gehobenen Dienstes betreut. Diese Gruppenleiter hatten ca. 50 Jugendliche zu betreuen, die nicht in Wohngruppen zusammenlebten, sondern im Haus auf verschiedenen Stationen lagen. Die Zuteilung zum jeweiligen Erziehungsgruppenleiter erfolgte einfach nach dem Anfangsbuchstaben des Namens und keineswegs nach pädagogischen Gesichtspunkten.

Etwa gleichzeitig begannen erste Versuche einer sozialtherapeutischen Station. Hier wurde erstmals ein fester Beamtenstamm einer Gruppe von Insassen zugeordnet. Bis zu dieser Zeit wurden die Bediensteten ständig ausgewechselt, weil man befürchtete, dass sich zwischen ihnen und den Insassen zu enge Kontakte ergeben würden. Nach ca. 12 Monaten musste dieser Versuch abgebrochen werden, weil die Aggressionen unter den übrigen Insassen ständig größer wurden. Es zeigte sich, dass sich ein Staat im Staate gebildet hatte, der von der Anstalt nicht zu verkraften war. Man hatte aber erkannt, dass die Arbeit in Wohngruppen mit einem festen Beamtenstamm möglich war, dass dann allerdings die gesamte Anstalt mit all ihren Bereichen in dieser Art geführt werden muss.

Auch im Ausbildungsbereich gab es, nicht zuletzt wegen des Einsatzes der Ausbilder, erhebliche Fortschritte, sodass 1965 die gesamte Arbeitskräftevermietung wegfiel. In der Jugendstrafanstalt gibt es seit dieser Zeit nur noch Aus-, Fort- und Anlernbetriebe. Außerdem wird zur Überwindung schulischer Defizite der Verurteilten Schulunterricht mit Aufbau- und Förderkursen sowie die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss nachzuholen, angeboten.

Durch Personalvermehrung war es schließlich in den Jahren 1966 bis 1967 möglich, Erziehungsgruppen in allen Bereichen der Anstalt durchzusetzen. Ein schwieriger Prozess, denn Bedienstete wie Insassen mussten sich erst mit der neuen Situation und ihrer neuen Rolle vertraut machen. Das Freund-Feind-Bild sollte mit einem Male nicht mehr stimmen.

Immer noch waren es Experimente, wie man den Jugendstrafvollzug sinnvoller gestalten könnte. So handelte es sich anfangs um den sogenannten Stufenvollzug, bei dem es bei besonderem Wohlverhalten und Unauffälligkeit Vergünstigungen zu erreichen gab, so z. B. die Teilnahme am Fernsehen und bestimmten Freizeitaktivitäten. Die Praxis zeigte bald, dass hier gerade die bereits hafterfahrenen Täter bevorzugt waren und in kurzer Zeit alle Vergünstigungen erreichten. Sie kannten den Ablauf in der Anstalt und konnten sich schnell auf die Bediensteten einstellen, während Erstmals-Inhaftierte oft aus Unkenntnis unbequem und auffälliger waren. Sie erreichten dadurch die möglichen Vorteile erst später oder überhaupt nicht.

Seit ca. 1971 wurde die Kommunikation mit der Öffentlichkeit verstärkt und Vereine, Theatergruppen, kirchliche Veranstaltungen, Studentengruppen usw. in die Anstalt geholt, um die Kluft zwischen draußen und drinnen zu verringern. In kleinen Schritten wurde in den folgenden Jahren ein Lernprozess durchgemacht, der schließlich zu dem heutigen Wohngruppenvollzug führte.

Durch kleinere bauliche Veränderungen gelang es weitestgehend, ein pädagogisches Klima zu schaffen. 1973 betrug die Belegungsstärke einer Wohngruppe - je nach baulichen Gegebenheiten - zwischen 10 und 25 Insassen. Die Gesamtbelegung betrug für den Bereich der Jugendstrafe 344 Insassen. Sie waren in der Regel in Einzelräumen untergebracht. Plötzensee hatte im Zugangsbereich 6 Gruppen mit einer Belegungsstärke von 13 jungen Leuten. Jede Gruppe wurde von einem Gruppenleiter (Sozialarbeiter oder Beamten des gehobenen Verwaltungsdienstes) sowie 4 Gruppenbetreuern (Allgemeiner Vollzugsdienst) betreut. Die Verweildauer in diesem Bereich lag bei ca. 3 Monaten. Während dieser Zeit wurde in vielen Einzelgesprächen unter Mitwirkung des Insassen ein Vollzugsplan erstellt. In diesem wurden die wesentlichen Zielvorgaben für die Behandlung, Aus- und Fortbildung usw. vorgegeben. Danach erfolgte die Unterbringung in einer der Wohngruppen. Auch hier erfolgte die Betreuung durch einen, in besonderen Fällen zwei, Gruppenleiter, Sozialarbeiter, Psychologen, Beamten (mittlerer Verwaltungsdienst) und vier ständig zugeordneten Gruppenbetreuern je Wohngruppe. Gemäß Vollzugsplan wurde eine positive Einflussnahme durch Ausbildung, Einzel- und Gruppengespräche bzw. eine Behandlung durch Psychologen erreicht und Hilfen bei der Problembewältigung, Schuldentilgung, Familienzusammenführung usw. wurden angeboten. Die Hafträume waren von 06.00 bis 21.00 Uhr geöffnet. Diese Arbeitsweise wird auch heute noch weitestgehend praktiziert.

Seit Einführung dieser Maßnahmen sowie durch die Möglichkeit, Vollzugslockerungen in Form von Urlaub, Ausgang und Freigang zu gewähren, haben Aggressionen untereinander, gegen Bedienstete sowie gegen Sachen ständig abgenommen. Sie bilden heute praktisch eine Ausnahme.

Im Rahmen dieser langfristigen Veränderungen entstand die Überzeugung, dass nur in einer neu erbauten Anstalt mit für diesen Zweck geeigneten Räumen ein sinnvoller Strafvollzug durchzuführen wäre.

Bereits im Jahre 1968 erfolgte daher ein Beschluss des Berliner Abgeordnetenhaus über den Neubau einer Jugendstrafanstalt. Mit Durchführung eines bundesweiten Architektenwettbewerbes, der auch noch durch Interessengruppen, welche Strafanstalten grundsätzlich abschaffen wollten, erheblich behindert wurde, begann eine lange Planungsphase. Darüber hinaus erfolgte 1978 unter Mitwirkung des Senators für Inneres, des Senators für Justiz sowie Mitarbeitern der Jugendstrafanstalt Plötzensee eine Organisationsuntersuchung, die 1979 zu der Studie "Jugendstrafe ist Sozialtherapie" führte und bestimmte Behandlungsmethoden vorgab.
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Friedrich-Olbricht-Damm 40
13627 Berlin


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Fax: (030) 90144 - 2560

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