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oft gefragt


tragen die insassen anstaltskleidung?

Insassen eines Gefängnisses tragen Antstaltskleidung.

Die Anstaltskleidung der Jugendstrafanstalt Berlin ist zugleich die Arbeitsbekleidung und muss während der Arbeitszeit getragen werden.

Seit Oktober 2008 tragen die Inhaftierten des Jugendstrafanstalt Berlin auch während der Freizeit Anstaltskleidung. Das Tragen von privater Kleidung ist nicht erlaubt.

§ 30 Kleidung JStVollzG Bln

(1) Die Gefangenen tragen Anstaltskleidung.

(2) Die Anstaltsleiterin oder der Anstaltsleiter kann eine abweichende
Regelung treffen. Für Reinigung, Instandsetzung und regelmäßigen
Wechsel eigener Kleidung haben die Gefangenen selbst zu sorgen.

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besuch

Sprechzentrum

Besuchsregelungen

Die Insassen der Jugendstrafanstalt können während der Inhaftierung Besucher Empfangen. Gemäß § 47 JStVollzG Bln sollen Besuche zugelassen werden, wenn sie der Erziehung oder Eingliederung förderlich sind. Die Besucher müssen sich durch gültige und anerkannte Personalpapiere ausweisen können (Führerschein gilt nicht als anerkanntes Personalpapier). Jugendliche Besucher unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Einverständnisklärung der Erziehungsberechtigten zum Betreten der Anstalt. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

Es gibt unterschiedliche Reglungen für Untersuchungsgefangene und Strafgefangene.

Strafhaft

Strafgefangene können in der Regel zwei Mal im Monat bis zu drei Besucher einladen. Der Inhaftierte teilt seinen Besuchern mit, wann der Termin stattfindet. Der Besuchstermin dauert 2 Stunden und die Besucher können max. 13 ¤ in Münzen mitbringen.

U-Haft

Der Gefangene kann alle zwei Wochen für jeweils 2 Stunden Besuch empfangen.

Seit dem 01.01.2010 ist das Untersuchungshaftvollzugsgesetz Berlin in Kraft getreten. Dadurch hat es eine Änderung in der Erteilung von Besuchserlaubnissen für Besucher von Untersuchungsgefangenen gegeben:

Erteilung der Besuchserlaubnis durch die JSA Berlin
In der Regel erteilt die Jugendstrafanstalt Berlin eine Erlaubnis zum Besuch eines Untersuchungsgefangenen. Die Besucher werden durch einen versendeten Sprechschein über den Besuchstermin durch den Inhaftierten selbst in Kenntnis gesetzt. Zu einer Sprechstunde werden maximal drei Personen zugelassen. Diese müssen vom Inhaftierten zur Überprüfung vorher benannt werden. Verspätete Besucherinnen und Besucher können abgewiesen werden.
Es darf folgendes mitgebracht werden:

- Bekleidung im geringen Umfang bis zu einer festgelegten Höchstmenge (antragspflichtig).
- 13,00 ¤ in Münzen bis zu einer mtl. Höchstsumme von 26,00 ¤ für einen Automateneinkauf im Besuchsraum.
- Besuchsschein und Personaldokument!

Erteilung der Besuchserlaubnis durch das Gericht/Staatsanwaltschaft
Abweichend von der oben beschriebenen Regel wird verfahren, wenn das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft für die Erteilung von Besuchserlaubnissen für die Besucher des Untersuchungsgefangenen zuständig ist. In diesem Fall werden die Angehörigen von einer oder einem Bediensteten der Jugendstrafanstalt Berlin darüber in Kenntnis gesetzt.

Zum gültigen Aktenzeichen müssen die Angehörigen bei der zuständigen Behörde zur Geschäftsstelle unter Vorlage Ihres gültigen Personaldokuments einen Sprechschein beantragen. Wenn von dort eine Besuchserlaubnis erteilt wurde, müssen die Angehörigen selbst einen Besuchstermin mit der Jugendstrafanstalt Berlin telefonisch vereinbaren. Die Adressen und Telefonnummern der Einrichtungen lauten:

Jugendstrafanstalt Berlin, Friedrich-Olbricht-Damm 40, 13627 Berlin, Tel.: 90144-2587;
Untersuchungshaftbereich Kieferngrund, Kirchhainer Damm 64-66, 12309 Berlin, Tel.: 764917-0.

Die jeweilige Terminvergabe erfolgt täglich ab 19.00 Uhr!

Es darf nichts ohne Genehmigung mitgebracht oder übergeben werden!

Für den Gefangenen können Geldeinzahlungen auf folgendes Konto getätigt werden.
Name des Gefangenen
Buch Nr.
Postgiroamt Berlin Konto-Nr. 16374-101
Bankleitzahl 10010010

Barzahlungen werden in der Jugendstrafanstalt nicht angenommen.
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selbststeller?


Selbststellermodell der Jugendstrafanstalt Berlin

Selbststellermodell

Sie haben vom Gericht die Ladung zum Strafantritt in die JSA Berlin erhalten. Wenn Sie sich selbst zum Strafantritt stellen, besteht die Möglichkeit, dass Sie direkt in den Offenen Vollzug verlegt werden.

Kontakt

(030) 90 144 2933
(030) 90 144 2931
(030) 90 144 2930
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wie sind die zellen ausgestattet?

Die 9,50 qm großen Einzelhafträume sind mit einer abgetrennten Nasszelle mit WC und Waschgelegenheit ausgestattet und können von den Insassen selbst von außen abgeschlossen werden.

Im Haftraum befindet sich ein Bett, ein Schrank, ein Schreibtisch, ein Stuhl, ein kleines Regal sowie eine Garderobenleiste.

Nasszelle

Elektrische Geräte wie Kassettenrekorder, Walkman und Radio können auf Antrag des Gefangenen auf seine Kosten eingebracht werden.

Fernseher sind im Haftraum nicht gestattet.

Persönliche Gegenstände des alltäglichen Lebens wie Bilder, Privatkleidung, Schulmaterial, Bücher u.ä. können nach Überprüfung genehmigt werden.

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tagesablauf

6:00 Uhr
Aufstehen, der Tag beginnt

7:00 Uhr
Auf dem Weg zur Arbeit, Ausbildung oder Schule

tag_tischler

7:00 - 15:00 Uhr
Ausbildung, Schule, Arbeit

14:45 Uhr
Auf dem Weg zurück in die Häuser

tag_essensausgabe

15:00 - 15:30 Uhr
Mittagessen

15:30 bis max. 21:30 Uhr
Freizeit: Einzel- und Gruppengespräche mit den Gruppenleitern, gemeinsames Fernsehen, Kochen, Billard, Kicker auf der Wohngruppe, sowie hausübergreifende Sportgruppen und Freizeitangebote

tag_einschluss

21:30 Uhr
Nachtverschluss

22:00 - 6:00 Uhr
Nachtruhe

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vollzugsplan

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arbeitslohn für gefangene

Tagessätze (Stand 1.1.2010)
Vergütungsstufe 0 6,21 ¤
Vergütungsstufe I 8,28 ¤
Vergütungsstufe II 9,71 ¤
Vergütungsstufe III 11,04 ¤
Vergütungsstufe IV 12,36 ¤
Vergütungsstufe V 13,80 ¤


Bei Strafgefangenen werden die monatlichen Bezüge zu drei Siebtel auf das Hausgeld und zu vier Siebtel auf das Eigengeld gebucht. Von dem Hausgeld kann der Inhaftierte Dinge zum täglichen Leben wie Tabakwaren, Kaffee, Lebensmittel, Briefpapier, o. ä. erwerben. Aber auch das Telefongeld, Briefmarken und der Friseurbesuch werden von diesem Konto abgebucht. Vom Eigengeldkonto sollen in erster Linie Schulden, die sowohl aus den Straftaten aber auch aufgrund privatrechtlicher Forderungen (z. B. Handyverträge) entstanden sind, beglichen werden.


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Kontakt

Jugendstrafanstalt Berlin
Friedrich-Olbricht-Damm 40
13627 Berlin


Stadtplan

Tel.: (030) 90144 - 0
Fax: (030) 90144 - 2560

E-Mail

Fahrverbindungen

S-Bahnhof:
Beusselstrasse:


U-Bahnhof:
Turmstr./Beusselstr. (Berlin):
U9

Bushaltestelle:
Friedrich-Olbricht-Damm (Berlin):
123