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Das Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes im Jahre 1977 bedeutete eine Stärkung des Behandlungsgedankens im Justizvollzug, der sich u. a. auch in der Einrichtung der Sozialtherapeutischen Anstalt ausdrückte.
Darüber hinaus gab es in Tegel ein Bedürfnis nach psychotherapeutischer Betreuung, welches die SothA aufgrund ihres sozialtherapeutischen Konzeptes nicht abdecken konnte.
Die Arbeitsplatzbeschreibung des Anstaltspsychologen beinhaltete vorwiegend Krisenintervention und Beratung in den übrigen Teilanstalten.
Die Kapazitäten der wenigen externen Mitarbeiter (Diplompsychologen und Sozialarbeiter, die als freie Mitarbeiter Einzel- und Gruppentherapie anboten) waren schnell ausgeschöpft.
Der Schwerpunkt der stationären Betreuung von psychisch auffälligen Gefangenen lag damals bei der Psychiatrisch-neurologischen Abteilung (PN) und liegt heute bei der Abteilung Psychiatrie und Psychotherapie (APP) unter Leitung von Prof. Konrad. Als stationäre Einrichtung ist die APP für den gesamten Berliner Vollzug zuständig.
Überlegungen zielten ergänzend auf ein ambulantes Behandlungsangebot für die Gefangenen, die weder für eine sozialtherapeutische Behandlung geeignet erschienen noch einer stationären psychiatrischen Behandlung bedurften bzw. bei denen nach Entlassung aus stationärer Behandlung in den Normalvollzug weitere Psychotherapie indiziert erschien. Daher wurde 1986 die PTB eingerichtet.
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