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Bildcollage Vollzugsbereiche

Vollzugsbereiche
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Psychotherapeutische Beratung / Behandlung

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Vollzugsbereiche / Psychotherapeutische Beratung & Behandlung

Vorwort

Das Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes im Jahre 1977 bedeutete eine Stärkung des Behandlungsgedankens im Justizvollzug, der sich u. a. auch in der Einrichtung der Sozialtherapeutischen Anstalt ausdrückte.

Darüber hinaus gab es in Tegel ein Bedürfnis nach psychotherapeutischer Betreuung, welches die SothA aufgrund ihres sozialtherapeutischen Konzeptes nicht abdecken konnte.

Die Arbeitsplatzbeschreibung des Anstaltspsychologen beinhaltete vorwiegend Krisenintervention und Beratung in den übrigen Teilanstalten.

Die Kapazitäten der wenigen externen Mitarbeiter (Diplompsychologen und Sozialarbeiter, die als freie Mitarbeiter Einzel- und Gruppentherapie anboten) waren schnell ausgeschöpft.

Der Schwerpunkt der stationären Betreuung von psychisch auffälligen Gefangenen lag damals bei der Psychiatrisch-neurologischen Abteilung (PN) und liegt heute bei der Abteilung Psychiatrie und Psychotherapie (APP) unter Leitung von Prof. Konrad. Als stationäre Einrichtung ist die APP für den gesamten Berliner Vollzug zuständig.

Überlegungen zielten ergänzend auf ein ambulantes Behandlungsangebot für die Gefangenen, die weder für eine sozialtherapeutische Behandlung geeignet erschienen noch einer stationären psychiatrischen Behandlung bedurften bzw. bei denen nach Entlassung aus stationärer Behandlung in den Normalvollzug weitere Psychotherapie indiziert erschien. Daher wurde 1986 die PTB eingerichtet.

Das Konzept der PTB

Einrichtung und Aufgaben

Als Einrichtung des Krankenhauses der Berliner Vollzugsanstalten soll die Beratungsstelle Gefangenen der JVA Tegel die Möglichkeit geben, Gesprächspartner für persönliche Probleme zu finden und Beratung über Hintergründe ihres kriminellen Verhaltens zu erhalten. Neben Beratung werden auch Einzeltherapie und Gruppentherapie angeboten.

Personelle Besetzung

Die Besetzung der Stelle durch drei halbtags tätige Diplom-Psychologen mit unterschiedlichen psychotherapeutischen Zusatzausbildungen gewährleistet eine erweiterte Sichtweise der Problembereiche. Außerdem wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Persönlichkeit des Klienten und die individuelle Ausgestaltung der Probleme unterschiedliches psychotherapeutisches Vorgehen erfordert.

Bewerbungsverfahren

Jeder Gefangene hat die Möglichkeit, sich über Vormelder an die PTB zu wenden. Er erhält nach Maßgabe der vorhandenen Kapazitäten sobald wie möglich einen Termin zum Erstgespräch. Die Bewerbung kann nur freiwillig sein, wobei in der Praxis die Einweisungsabteilung und die Gruppenleiter eine wesentliche Rolle hinsichtlich Information bzw. Motivation spielen können. Jeder Gefangene, der der Meinung ist, dass er bereits vor Inhaftierung psychische Probleme hatte (unabhängig davon, ob diese mit dem Delikt im Zusammenhang stehen oder nicht), oder der nach Inhaftierung psychische Probleme entwickelt (die möglicherweise zu Schwierigkeiten im Vollzugsleben führen), kann sich vormelden.

Straftat und Haftdauer spielen dabei keine Rolle. Ausgenommen sind Gefangene, die sich bereits in therapeutischen Einrichtungen innerhalb des Vollzuges befinden (z. B. SothA, Drogenstation, APP) oder deren Problem zunächst die Anwendung spezieller Verfahren erforderlich macht (z. B. Gefangene mit Suchtproblematik). Die Feststellung der Notwendigkeit der beschriebenen Maßnahmen kann auch Ergebnis von hier geführten Beratungsgesprächen sein.

Trennung von Therapie und Kriminalprognose

Die in einer Beratung oder Therapie gewonnenen Erkenntnisse unterliegen der Schweigepflicht. Sie werden nicht zu Beurteilungen, Stellungnahmen oder Gutachten herangezogen.

Die Schweigepflicht ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Schaffung einer für Psychotherapie notwendigen vertrauensvollen Atmosphäre und für die Förderung der Motivation des Gefangenen zur Auseinandersetzung mit sich selbst.

Der Bereich Kriminalprognostik wird vom 1990 eingerichteten Psychologischen Dienst abgedeckt.

Die Arbeit in der PTB unterscheidet sich also diesbezüglich sowohl von der Arbeit des Psychologischen Dienstes als auch vom Gruppenleiter-Modell in der SothA: Die Mitarbeiter der PTB nehmen keinerlei Einfluss auf Vollzugsbelange.

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Letzte Aktualisierung: Mittwoch, 19. Oktober 2005 I Copyright 2004 Justizvollzugsanstalt Berlin Tegel