Geschichte
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Ein eigenständiger Arbeitsbereich, der Psychologischer Dienst (PsychD) genannt wird, existiert innerhalb der JVA Tegel seit 1990. Er ging organisatorisch aus der seinerzeitigen Psychiatrisch-Neurologischen Abteilung des Krankenhauses der Berliner Vollzugsanstalten (PN-Abteilung) hervor; bis zu diesem Zeitpunkt waren diagnostische und prognostische Fragestellungen von Dr.Missoni, dem damaligen Leiter der PN-Abeiltung und seinen Assistenzärzten bearbeitet worden. Der PsychD übernahm und erweiterte den Aufgabenbereich, der in den Anfängen der psychiatrischen Kompetenz unterstellt war. Diese Anfänge prägen noch heute, nachdem die Abteilung zu einer eigenständigen Arbeitseinheit geworden ist, sein Selbstverständnis: Der PsychD ist an einer Vernetzung von klinisch-psychologischem mit kriminologischem und psychiatrischem Wissen interessiert, um die komplexen Aufgabenstellungen zu lösen, die an ihn herangetragen werden.
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Rahmenbedingungen
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Der PsychD der JVA Tegel ist eine selbständige fachliche Einrichtung, die dem Vollzugsleiter unterstellt ist. Er erfüllt Serviceaufgaben für die Vollzugsbereiche. Die personelle Ausstattung besteht aus etwa zwei Vollzeitstellen, die derzeit von drei Dienstkräften (Diplom-Psychologen) im Angestelltenverhältnis ausgefüllt werden. Aufgrund der Überschaubarkeit der kleinen Abteilung gibt es keine hierarchische Gliederung.
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Arbeitsinhalte
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Die Aufgabenschwerpunkte sind zum einen definiert mit der Erstellung von legalprognostischen Stellungnahmen. Im Vordergrund steht die Fragestellung der Lockerungsfähigkeit von Inhaftierten aus den Teilanstalten I, II, III, V und VI, sofern sie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, schwere Gewaltdelikte oder andere gemeingefährliche Straftaten begangen haben. Außerdem wird in bestimmten Fällen die Frage der Indikation für eine sozialtherapeutische Behandlung bei Sexualstraftätern geprüft.
Zum anderen organisiert und koordiniert der PsychD als sogenannte „Vermittlungsstelle für externe Psychotherapie“ die externe Psychotherapie für den gesamten Berliner Strafvollzug. Diese Aufgabe beinhaltet im wesentlichen drei Aspekte:
- Prüfung der Eignung von Inhaftierten für eine von einem externen Behandler durchgeführte psychotherapeutische Maßnahme,
- Akquisition von externen Therapeuten, die über die formalen und fachlichen Qualifikationen für die psychotherapeutische Behandlung des spezifischen Klientels des Strafvollzuges verfügen,
- Kontrolle der Behandlungsdurchführung entsprechend den Behandlungsverträgen, Organisation der Abrechnung mit den externen Therapeuten und Verwaltung des für die externen Psychotherapien bereit gestellten Budgets.
Schließlich steht der PsychD mit seinem speziellen Fachwissen für Beratungen verschiedenster Art zur Verfügung; beispielsweise den Teilanstaltsleitern und Gruppenleitern für diagnostische oder prognostische Fragen zur Stärkung der Fachkompetenzen in den Teilanstalten, oder der Anstaltsleitung bei organisatorischen Fragen oder zu aktuellen vollzugs- oder kriminalpolitischen Themen.
Obwohl der PsychD angesichts der Komplexität des Arbeitsfeldes und gleichzeitig knapper personeller Ausstattung dafür sorgen muss, seine Ressourcen unter ökonomischen Gesichtspunkten zu bündeln, entspricht es dem Selbstverständnis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des PsychD, an einer fachübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Vollzugsbereichen mitzuwirken. Dies schließt das Bemühen um besondere Transparenz und Nachvollziehbarkeit der schriftlichen oder mündlichen Expertisen ein.
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