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Vollzugsbereiche
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Vollzugsbereiche / Medizinischer Dienst der JVA Tegel

Leitidee (Auszug)

Das medizinische Personal der JVA Tegel gewährleistet für unsere Leistungsempfänger, die inhaftierten Patienten, eine medizinische Versorgung nach ärztlich-ethischen Grundsätzen und den Vorgaben des Strafvollzugsgesetzes.

Wir sorgen für eine umgehende und patientennahe adäquate medizinische Betreuung und Behandlung der inhaftierten Patienten unter Berücksichtigung der strukturellen Gegebenheiten des Strafvollzuges mit seinen hohen Ausländeranteil und seiner Häufung spezieller psychiatrischer , infektiologischer und suchtabhängiger Krankheitsbilder.

Die auch zeitlich umfangreiche allgemeinmedizinische Grundversorgung wird ergänzend durch enge Kooperation mit den internistischen, chirurgischen und psychiatrischen Abteilungen des Haftkrankenhauses, den regelmäßige Sprechstunden durch externe Konsiliarärzte (Zahnarzt, HNO-, Haut- und Augenärzte)  und im Bedarfsfall auch durch Kooperation mit externen medizinischen Einrichtungen sichergestellt.

Bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter wird auf eine den Erfordernissen der Medizin im Strafvollzug angemessene berufliche Qualifikation geachtet.
Fach – und funktionsspezifische Weiterbildungen sichern die Qualität der Arbeit, gemessen an den Standards der öffentlichen Gesundheitsversorgung.

Durch ständige Weiterentwicklung auf der Grundlage des wissenschaftlichen Fortschrittes der Medizin gewährleisten wir eine allgemeinmedizinische Grundversorgung sowie eine fachärztliche Behandlung, die den medizinischen und zahnmedizinischen Standards des öffentlichen Gesundheitswesens entspricht.


Leitidee (vollständige Version)

Die vollständige Version der Leitidee können Sie hier nachlesen.











Rahmenbedingungen

Das  Strafvollzugsgesetz regelt neben vielen anderen Bereichen auch die Grundsätze der medizinischen Versorgung in Haft.

Im Gegensatz zu "draußen" ist die medizinische Versorgung in Haft von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. besondere Wünsche bei Brillen oder Zahnersatz) grundsätzlich frei, d.h. Praxisgebühr oder Zuzahlungen bei Medikamenten werden nicht erhoben.

Die freie Arztwahl ist insofern eingeschränkt als primär der Anstaltsarzt (Facharzt für Allgemeinmedizin) zu konsultieren ist. Dieser kann bei Bedarf die Überweisung zu Spezialisten veranlassen.

Ansonsten orientiert sich auch die Medizin im Strafvollzug am Prinzip des § 3 (I) StVollzG: "Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden."

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Letzte Aktualisierung: Freitag, 11. November 2005 I Copyright 2004 Justizvollzugsanstalt Berlin Tegel