Abgelaufene berlinpässe behalten ihre Gültigkeit - Sonderregelung zum berlinpass und zum Berlin-Ticket S wegen Corona-Krise verlängert
Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vom 20.08.2020
Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:
Berlinpässe, die seit März 2020 bereits ausgelaufen sind oder in den nächsten vier Monaten auslaufen, behalten erst einmal ihre Gültigkeit. Sie werden vorerst nicht verlängert. Der Erwerb des Berlin-Ticket S ist auch mit einem abgelaufenen berlinpass möglich. In diesen Fällen kann unverändert die berlinpass-Nummer auf dem Berlin-Ticket S eingetragen werden. Die Vorlage eines aktuellen Leistungsbescheides ist hier nicht erforderlich. Anspruchsberechtigte, die bisher nicht im Besitz eines berlinpass sind, müssen den Leistungsbescheid mit sich führen und ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer, das Aktenzeichen oder die Wohngeldnummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.
Das Verfahren ist befristet bis zum 31. Dezember 2020.
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